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AG Stendal, 22.02.2010 - 7 N 83/96 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Stendal, 22.02.2010 - 7 N 83/96
- LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
- BGH, 17.03.2011 - IX ZB 192/10
Wird zitiert von ...
- LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
Abberufung des Gesamtvollstreckungsverwalters bei auf objektiven Umständen …
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 25.02.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 22.02.2010 (Az. 7 N 83/96) wird zurückgewiesen.Der vorherige Gesamtvollstreckungsverwalter (im Folgenden: Vorverwalter) war zunächst als Sequester in zwei bei dem Amtsgericht Stendal anhängigen Sequestrationsverfahren über das Vermögen der Gemeinschuldnerin (Az. 7 N 276/94 und 7 N 83/96) tätig.