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VGH Bayern, 29.08.2007 - 7 NE 07.1753 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 11.03.2008 - 7 N 07.1754
Schulsprengeländerung; Zweizügigkeit der Hauptschule; Auflösung einer …
Dieses in Art. 26 Abs. 2 BayEUG normierte Beteiligungsrecht ("Benehmen") dient der erläuternden und möglichst einvernehmlichen Kontaktaufnahme und ist zwischen Anhörung und Beratung einzustufen; eine Zustimmung der so in qualifizierter Form Anzuhörenden ist nicht erforderlich (grundlegend BayVGH v. 31.10.1997 Az. 7 NE 97.2625; zuletzt BayVGH v. 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).An diesem vom Verwaltungsgerichtshof bereits im Eilverfahren (Az. 7 NE 07.1753) vertretenen Ergebnis hat auch die mündliche Verhandlung vor dem Senat nichts geändert.
- VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980
Berufsschule; Änderung von Fachsprengeln; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; …
Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BVerfG vom 27.5.1975 BVerfGE 40, 7/9; VerfGH vom 22.6.1972 VerfGH 25, 83/89; BayVGH vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).Allein dieser finanzielle Mehraufwand von weniger als 100.000 Euro pro Jahr stellt jedoch für eine kreisfreie Stadt von der Größe der Antragstellerin, die bei knapp 70.000 Einwohnern im Jahr 2006 über ein Haushaltsvolumen (Verwaltungshaushalt) von 144, 8 Mio. Euro verfügt hat (vgl. http://www.aschaffenburg.de/ wText/verwaltung/start/haushalt.phpaufw.), noch keine so außergewöhnliche, den Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit sprengende und daher nicht mehr zumutbare Belastung dar, dass allein deswegen schon eine einstweilige Außervollzugsetzung der Rechtsverordnung dringend geboten wäre (vgl. BayVGH vom 22.6.1994 BayVBl 1994, 693; zuletzt Beschluss vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).
- VGH Bayern, 11.08.2009 - 7 NE 09.1378
Eilverfahren gegen die Gewinnspielsatzung
Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BVerfG vom 27.5.1975 BVerfGE 40, 7/9; VerfGH vom 22.6.1972 VerfGH 25, 83/89; BayVGH vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).