Rechtsprechung
LG Freiburg, 25.02.2008 - 7 Ns 520 Js 14833/06 - AK 174/07, 7 Ns 520 Js 14833/06, AK 174/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Fahrlässige Tötung: Auffahren auf ein unbeleuchtetes Fahrzeug auf der Autobahn
- verkehrslexikon.de
Zur fahrlässigen Tötung bei Verletzung des Sichtfahrgebots
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafrechtliche Ahndung einer Unfallverursachung mit Todesfolge aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sichtverhältnissen auf einer Autobahn; Ausgestaltung der Strafbarkeit infolge einer Kollision eines zu schnell fahrenden LKW-Fahrers und eines nicht ...
- kanzlei-heskamp.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82
Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit
Auszug aus LG Freiburg, 25.02.2008 - 7 Ns 520 Js 14833/06
Diese besonderen Umstände in Verbindung mit - auch auf anderen Straßen möglicher - Ausnutzung sonstiger Lichtquellen erlauben es dem Kraftfahrer auf Autobahnen, auch bei Dunkelheit im Allgemeinen eine höhere Geschwindigkeit einzuhalten als auf anderen Straßen (BGH NJW 1984, 2412) .Allerdings spielt hierbei die Identifizierbarkeit als "Sache" oder "Mensch" insoweit keine Rolle; abzustellen ist auf die Erkennbarkeit als ein Hindernis, das zum Ausweichen und erforderlichenfalls zum Anhalten zwingt (BGH NJW 1984, 2412) .
Der BGH hatte in seiner Entscheidung aus dem Jahre 1984 (BGH NJW 1984, 2412 ff.) festgelegt, dass ein Fahrer beispielsweise nicht mit einem nicht kenntlich gemachten Splitthaufen oder mit einem auf der Fahrbahn liegenden Reserverad rechnen müsse.
Der BGH führt in seinem Beschluss vom 14.03.1984 (BGH NJW 1984, 2412) zwar aus, dass der Fahrer auf einer Autobahn mit typischen Hindernissen wie verunglückten Personen oder einem sich von einem Lkw gelöstem Reserverad rechnen müsse.
- BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87
Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs
Auszug aus LG Freiburg, 25.02.2008 - 7 Ns 520 Js 14833/06
Der Verkehrsteilnehmer braucht seine Geschwindigkeit demnach nicht auf solche Hindernisse einzurichten, die wegen ihrer Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind, deren Erkennbarkeit also in atypischer Weise besonders erschwert ist (BGH NJW-RR 1988, 406) .So wird auch weiter in einem Urteil des BGH vom 08.12.1987 (BGH NJW-RR 1988, 406) als Abgrenzungskriterium genannt, ob der Fahrer sich nicht auf solche Hindernisse einstellen müsse, deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert sei.