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   LG Karlsruhe, 09.10.2015 - 7 O 126/15   

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https://dejure.org/2015,29698
LG Karlsruhe, 09.10.2015 - 7 O 126/15 (https://dejure.org/2015,29698)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.2015 - 7 O 126/15 (https://dejure.org/2015,29698)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 7 O 126/15 (https://dejure.org/2015,29698)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB; § 488 Abs. 3 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsrecht einer Bausparkasse während Ansparphase; Kündigung eines Bausparvertrags; Bauspardarlehen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 488 Abs. 3, § 489 Abs. 1 Nr. 2
    Keine Kündigung des Bausparvertrags durch die Bausparkasse nach Erreichen der Zuteilungsreife jedoch vor Ansparung der vollständigen Bausparsumme

  • Justiz Baden-Württemberg

    Bausparvertrag: Kündigung durch die Bausparkasse in der Ansparphase nach Eintritt der Zuteilungsreife aber vor Zuteilung

  • finanztip.de PDF

    Badenia Bausparkasse

  • RA Kotz

    Bausparvertrag - kein Kündigungsrecht der Bank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bausparsumme nicht vollständig angespart: Bausparkasse kann nicht kündigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bausparvertrag kann ohne vollständige Ansparung nicht gekündigt werden!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Kündigung eines Bausparvertrags durch die Bausparkasse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Recht zur Kündigung eines Bausparvertrags in der Ansparsphase

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Kündigung des Bausparvertrags durch die Bausparkasse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Recht zur Kündigung eines Bausparvertrags in der Ansparsphase

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht zu

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen: Positives Urteil für Bausparer

  • rechtsboutique.de (Kurzinformation)

    Bausparkassen: Zuteilungsreife für das Kündigungsrecht unerheblich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Darf Bausparkasse Bausparvertrag 10 Jahre nach Zuteilungsreife nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kündigen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen: Urteil zu Gunsten der Bausparer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen: Rechte der Bausparer gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht zu

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bausparer - Kündigung der Bausparkasse nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hoffnung für Bausparer

  • bausparvertrag-kündigung.de (Kurzinformation)

    Kündigungen von Bausparverträgen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bausparvertrag zu Unrecht gekündigt - Badenia unterliegt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dürfen Bausparkassen kündigen? Karlsruhe gibt Sparern recht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hoffnung für Bausparer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen: Urteil zugunsten der Bausparer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen: Rechte der Bausparer gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen - Urteile zugunsten der Bausparer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Bausparvertrages ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung der Bausparkasse Badenia unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bausparkasse darf nicht kündigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Positives Urteil für Kunden von Bausparkassen, unwirksame Kündigung des Bausparvertrags

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bausparkasse steht vor Vollansparung der Bausparsumme und vor Zuteilung des Bauspardarlehens kein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu - Bausparkasse gilt in Ansparphase nicht als Darlehensnehmerin im Sinne der Vorschrift

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Urteil für Bausparer - Kündigung der Bausparkasse nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 556
  • NZG 2015, 1362
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2015 - 7 O 126/15
    Da auf Grund der vertraglichen Konstruktion des Bausparvertrags vor Zuteilung des Bauspardarlehens eine Kündigung des von der Bausparkasse empfangenen Darlehens ohne gleichzeitige Kündigung des von ihr zu gewährenden Darlehens nicht möglich ist, und ohnehin eine Teilkündigung bei einem einheitlichen Vertragsverhältnis nur im Fall einer gesetzlichen Gestattung oder bei einer entsprechenden vertraglichen Abrede zulässig ist (BGH NJW 1993, 1320, 1322 = juris Rn. 52), ist der Anwendungsbereich des gesetzlichen Kündigungsrechts aus § 489 BGB nicht eröffnet.
  • OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 9 U 151/11

    Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge: Kündigungsrecht einer Bausparkasse

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2015 - 7 O 126/15
    Der Bausparvertrag ist mithin so lange unkündbar, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2011 - 9 U 151/11 - = juris Rn 9 ff.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 02.09.2013 und 02.10.2013 - 19 U 106/13 -).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2015 - 17 U 5/14

    Inhaltskontrolle der AGB einer Bausparkasse: Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2015 - 7 O 126/15
    Andernfalls kann Anlass für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 BSpkG bestehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.06.2015 - 17 U 5/14 -).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 185/16

    Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht

    (2) Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung und einer vereinzelt in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 9. Oktober 2015 - 7 O 126/15, juris Rn. 25) steht einer Anwendbarkeit des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF auch nicht entgegen, dass sich eine Bausparkasse mit einer auf diese Norm gestützten Kündigung des Bausparvertrages ihrer Rolle als Darlehensgeberin des Bausparers entzieht.
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 272/16

    Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht

    (2) Entgegen einer vereinzelt in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 9. Oktober 2015 - 7 O 126/15, juris Rn. 25) steht einer Anwendbarkeit des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF auch nicht entgegen, dass sich eine Bausparkasse mit einer auf diese Norm gestützten Kündigung des Bausparvertrages ihrer Rolle als Darlehensgeberin des Bausparers entzieht.
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2016 - 17 U 185/15

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife;

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 09.10.2015, Az. 7 O 126/15, wird zurückgewiesen.
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 37/16

    Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 9. Oktober 2015, Az:. 7 O 126/15, zitiert nach JURIS Rdz. 24f.) löst sich die Bausparkasse durch die Kündigung daher nicht unzulässig aus ihrer Rolle als Darlehensgeberin.
  • LG Stuttgart, 12.11.2015 - 12 O 100/15

    Keine Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife

    Die zweite Phase (Darlehensphase) ist jedoch bei Anwendung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB getrennt von der ersten Phase (Ansparphase) zu betrachten, will man der Vorschrift nicht von vornherein die Anwendbarkeit versagen (zu diesem Ergebnis gelangt LG Karlsruhe, Urteil v. 09.10.2015 - 7 O 126/15).

    Einer getrennten Betrachtung steht auch nicht der Umstand entgegen, dass es sich beim Bausparvertrag um einen einheitlichen Vertrag mit zwei Phasen handelt (aA. LG Karlsruhe, Urteil v. 09.10.2015 - 7 O 126/15).

    Soweit hiergegen eingewandt wird, eine Teilkündigung sei nur bei einer entsprechenden vertraglichen Abrede oder gesetzlichen Gestattung möglich, sieht das Gesetz eine solche Gestattung in § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB vor (aA. wohl LG Karlsruhe, Urteil v. 09.10.2015 - 7 O 126/15).

    Betrachtet man beide Phasen gemeinsam (so offenbar Mülbert/Schmitz, FS Horn S. 777, 778), ergibt sich daraus ebenfalls, dass ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht besteht (so auch LG Karlsruhe, Urteil v. 09.10.2015 - 7 O 126/15).

    Dessen ungeachtet sind für diesen Fall bereits gesetzgeberische Entscheidungen getroffen, die die Beklagte ausreichend schützen (vgl. LG Karlsruhe, Urteil v. 09.10.2015 -7 0 126/15).

  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 230/15

    Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages durch

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 9. Oktober 2015, Az:. 7 O 126/15, zitiert nach JURIS Rdz. 24f.) löst sich die Bausparkasse durch die Kündigung daher nicht unzulässig aus ihrer Rolle als Darlehensgeberin.
  • OLG Celle, 03.02.2016 - 3 U 192/15
    Für eine solche Kündigung enthalte § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB keine Grundlage, wie das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 9. Oktober 2015 - Az. 7 O 126/15 - überzeugend ausgeführt habe.

    Der Senat vertritt entgegen der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 9. Oktober 2015, 7 O 126/15, juris Rn. 24 - 25) die Auffassung, dass sich die Beklagte nicht durch ihre auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützte Kündigung unzulässig aus ihrer Rolle als Darlehensgeberin löst.

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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 15.09.2016 - 7 O 126/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,65873
LG Wuppertal, 15.09.2016 - 7 O 126/15 (https://dejure.org/2016,65873)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15.09.2016 - 7 O 126/15 (https://dejure.org/2016,65873)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15. September 2016 - 7 O 126/15 (https://dejure.org/2016,65873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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