Rechtsprechung
LG Dortmund, 29.04.2009 - 7 O 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit der Hingabe eines nicht unbeträchtlichen Darlehens an eine Aktiengesellschaft für den Erwerb von Anteilen eines Mitbewerbers über eine Tochtergesellschaft der Versicherungsgesellschaft mit § 89 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VAG § 7 Abs. 2 S. 1; KWG § 32; BGB § 134; BGB § 488
Ein Darlehen an einen Versicherungsvertreter zum Aufbau einer Vertriebsstruktur stellt weder ein verbotenes Versicherungsgeschäft noch ein verbotenes Bankgeschäft dar. Anmerkung: Prof. Dr. Lothar Michael und Detlef Kaulbach - VersR (via Owlit)
VAG § 7 Abs. 2 S. 1; KWG § 32; BGB § 134; BGB § 488
Ein Darlehen an einen Versicherungsvertreter zum Aufbau einer Vertriebsstruktur stellt weder ein verbotenes Versicherungsgeschäft noch ein verbotenes Bankgeschäft dar - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Continentale 6 -, versicherungsfremdes Geschäft
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 29.04.2009 - 7 O 13/09
- OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1161
- VersR 2010, 609
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Dortmund, 18.03.2010 - 16 O 202/07
- Continentale 4 -, Buchauszug, Erfüllung, Anspruch auf Abrechnung nach den …
Auszug aus LG Dortmund, 29.04.2009 - 7 O 13/09
Da sich die Muttergesellschaft der Klägerin weigere, habe sie - was unstreitig ist - diesen Anspruch bereits klageweise unter dem Aktenzeichen 16 O 202/07 geltend gemacht.
- OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13
Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 111/09, VersR 2010, 610) und - jener Entscheidung in erster Instanz vorausgegangen - des Landgerichts Dortmund (Urteil vom 29. April 2009 - 7 O 13/09, VersR 2010, 609), auf die die Klägerin hingewiesen hat.
Rechtsprechung
LG Bonn, 31.03.2009 - 7 O 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07
Ansprüche eines Handelsvertreters auf Rückerstattung von Zahlungen für …
Auszug aus LG Bonn, 31.03.2009 - 7 O 13/09
Werbedrucksachen sind Druckwerke jeglicher Art, die der Werbung dienen sollen (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).In Abweichung zu der Entscheidung des OLG Köln (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88), auf die sich der Kläger maßgeblich stützt, ist das Merkmal der Erforderlichkeit auch bei den im Gesetzestext aufgeführten Beispielen gesondert zu prüfen.
Dies wäre allenfalls dann möglich, wenn von der Pauschale Vertriebssoftware betroffen wäre, da eine solche Software kostenfrei zur Verfügung zu stellen wäre (vgl. OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).
- BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07
Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende …
Auszug aus LG Bonn, 31.03.2009 - 7 O 13/09
Auf die rechtliche Würdigung kommt es jedoch nicht an (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1237, 1238).
Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 22.04.2010 - 7 O 13/09 |
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 22.04.2010 - 7 O 13/09
- OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 18 U 87/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 18 U 87/10
Brand auf Fährschiff - Haftung des Strassenfrachtführers
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 22.04.2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach (7 O 13/09) wird zurückgewiesen.Die Klägerinnen beantragen, das Urteil des Landgerichts M. vom 22.04.2010 (7 O 13/09) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerinnen zu 1) und 2) jeweils 6.209,55 EUR und an die Klägerin zu 3) 1.379,90 EUR jeweils nebst 5 % Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
- LG Bochum, 27.07.2010 - 12 O 10/09
Feuer an Bord ist als eine typische Gefahr des Seetransports anzusehen und …
Denn wie das Landgericht Mönchengladbach im Urteil vom 22.04.2010 (7 O 13/09) zu Recht ausgeführt hat, ist die Brandgefahr an Bord eines Schiffes wesentlich größer, da Ladung und Maschinenraum beim Betrieb eines Schiffes eng zusammen liegen.