Rechtsprechung
LG Berlin, 11.11.2003 - 7 O 137/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 1 Abs. 1 S. 1; ZPO § 286
Wassereintritt in Keller wegen Grundwasseranstiegs ist keine Überschwemmung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 4 (Kurzinformation)
Überflutung durch Grundwasseranstieg
Papierfundstellen
- VersR 2005, 403
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
Wohngebäudeversicherung: Auslegung von Versicherungsbedingungen hinsichtlich des …
Richtig ist, dass eine Überschwemmung, die sich ausschließlich innerhalb des versicherten Gebäudes zuträgt - etwa durch Regen, der durch ein geöffnetes Fenster oder ein defektes Dach eindringt -, nicht den "Grund und Boden, auf dem das versicherte Gebäude steht" betrifft, sondern das versicherte Gebäude selbst und deshalb keinen Versicherungsfall auslöst (z.B. OLG Hamm OLGR Hamm 2006, 10: Voraussetzung ist, dass der Grund und Boden außerhalb des Gebäudes überflutet wird; OLG Karlsruhe NVersZ 2001, 57; vgl. auch LG Berlin VersR 2005, 403).
Rechtsprechung
LG Heidelberg, 30.07.2003 - 7 O 137/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 30.07.2003 - 7 O 137/03
- OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Wegeunfall eines selbständigen …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 30. Juli 2003 - 7 O 137/03 - aufgehoben.