Rechtsprechung
   LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45893
LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11 (https://dejure.org/2012,45893)
LG München I, Entscheidung vom 26.04.2012 - 7 O 14108/11 (https://dejure.org/2012,45893)
LG München I, Entscheidung vom 26. April 2012 - 7 O 14108/11 (https://dejure.org/2012,45893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,45893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 93
  • ZUM 2012, 904
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11
    Vielmehr greift das der Beklagten nach dem Autorenanmeldeformular vom Autoren einzuräumende Drittverwertungsrecht in den Geltungsbereich des urhebervertragsrechtlichen Beteiligungsgrundsatzes gemäß § 11 Satz 2 UrhG ein, wonach der Urheber grundsätzlich an jeder Nutzung seines Werkes angemessen zu beteiligen ist (vgl. BGH GRUR 2009, 1148 - Talking to Addison) insofern ein, als abgesehen von der Weiterlizenzierung von Printnutzungsrechten an Dritte mit der Vergütungsvereinbarung keine Beteiligung des Autors aus der Vergabe von Drittrechten anfällt, sondern letztere mit der im Übrigen bestehenden Vergütungsregelung abgegolten ist.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil "Talking to Addison" (GRUR 2009, 1148) ausgeführt, die Interessen eines Urhebers seien grundsätzlich nur dann ausreichend gewahrt, wenn er an jeder wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes angemessen beteiligt werde (BGH a. a. O., Tz. 23).

  • LG Rostock, 31.07.2009 - 3 O 166/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Presseverlags für freie Mitarbeiter: Freie

    Auszug aus LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11
    Es erscheint im Streitfall angesichts der umfassenden Rechteeinräumung fraglich, ob mit der Bezahlung eines Pauschalhonorars für die Überlassung eines journalistischen Beitrags für eine Tageszeitung zuzüglich eines Folgehonorars im Falle der Vergabe von Printnutzungsrechten an Dritte eine angemessene Beteiligung des Redakteurs an der wirtschaftlichen Nutzung seines Artikels gewährleistet ist (gegen die Zulässigkeit eines "buy out" für eine Honorarregelung gegenüber Journalisten, soweit noch ergänzende Absprachen zu treffen seien, spricht sich das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09 aus; als mit § 11 Satz 2 UrhG unvereinbar erachten auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.09.2009 - 312 O 456/09, S. 18 ff. sowie Urteil vom 04.05.2010 - 312 O 703/09, S. 15 ff.) und das Landgericht Rostock (Urteil vom 31.07.2009 - 3 O 166/09, S. 14) entsprechende Klauseln).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 219/93

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Laufzeit von Privathaftpflicht-

    Auszug aus LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11
    Es trifft nämlich nicht zu, dass ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGH BB 1994, 1736, 1737).
  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11
    Preisvereinbarungen für Hauptleistungen stellen deshalb im nicht preisregulierten Markt weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2010, 150 Tz. 22; BGH NJW 2010, 2789 Tz. 19; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl. 2011, § 307 Rn. 46; Loewenheim in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 11 Rn. 8).
  • LG Hamburg, 22.09.2009 - 312 O 456/09
    Auszug aus LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11
    Es erscheint im Streitfall angesichts der umfassenden Rechteeinräumung fraglich, ob mit der Bezahlung eines Pauschalhonorars für die Überlassung eines journalistischen Beitrags für eine Tageszeitung zuzüglich eines Folgehonorars im Falle der Vergabe von Printnutzungsrechten an Dritte eine angemessene Beteiligung des Redakteurs an der wirtschaftlichen Nutzung seines Artikels gewährleistet ist (gegen die Zulässigkeit eines "buy out" für eine Honorarregelung gegenüber Journalisten, soweit noch ergänzende Absprachen zu treffen seien, spricht sich das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09 aus; als mit § 11 Satz 2 UrhG unvereinbar erachten auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.09.2009 - 312 O 456/09, S. 18 ff. sowie Urteil vom 04.05.2010 - 312 O 703/09, S. 15 ff.) und das Landgericht Rostock (Urteil vom 31.07.2009 - 3 O 166/09, S. 14) entsprechende Klauseln).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11
    Preisvereinbarungen für Hauptleistungen stellen deshalb im nicht preisregulierten Markt weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2010, 150 Tz. 22; BGH NJW 2010, 2789 Tz. 19; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl. 2011, § 307 Rn. 46; Loewenheim in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 11 Rn. 8).
  • KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09

    AGB-Kontrolle zu Honorarregelungen für Journalisten

    Auszug aus LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11
    Es erscheint im Streitfall angesichts der umfassenden Rechteeinräumung fraglich, ob mit der Bezahlung eines Pauschalhonorars für die Überlassung eines journalistischen Beitrags für eine Tageszeitung zuzüglich eines Folgehonorars im Falle der Vergabe von Printnutzungsrechten an Dritte eine angemessene Beteiligung des Redakteurs an der wirtschaftlichen Nutzung seines Artikels gewährleistet ist (gegen die Zulässigkeit eines "buy out" für eine Honorarregelung gegenüber Journalisten, soweit noch ergänzende Absprachen zu treffen seien, spricht sich das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09 aus; als mit § 11 Satz 2 UrhG unvereinbar erachten auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.09.2009 - 312 O 456/09, S. 18 ff. sowie Urteil vom 04.05.2010 - 312 O 703/09, S. 15 ff.) und das Landgericht Rostock (Urteil vom 31.07.2009 - 3 O 166/09, S. 14) entsprechende Klauseln).
  • LG Hamburg, 04.05.2010 - 312 O 703/09

    Urhebervertragsrecht: Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Verlages

    Auszug aus LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11
    Es erscheint im Streitfall angesichts der umfassenden Rechteeinräumung fraglich, ob mit der Bezahlung eines Pauschalhonorars für die Überlassung eines journalistischen Beitrags für eine Tageszeitung zuzüglich eines Folgehonorars im Falle der Vergabe von Printnutzungsrechten an Dritte eine angemessene Beteiligung des Redakteurs an der wirtschaftlichen Nutzung seines Artikels gewährleistet ist (gegen die Zulässigkeit eines "buy out" für eine Honorarregelung gegenüber Journalisten, soweit noch ergänzende Absprachen zu treffen seien, spricht sich das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09 aus; als mit § 11 Satz 2 UrhG unvereinbar erachten auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.09.2009 - 312 O 456/09, S. 18 ff. sowie Urteil vom 04.05.2010 - 312 O 703/09, S. 15 ff.) und das Landgericht Rostock (Urteil vom 31.07.2009 - 3 O 166/09, S. 14) entsprechende Klauseln).
  • OLG Hamm, 31.01.2013 - 22 U 8/12

    Inhaltskontrolle einzelner Klauseln einer Vereinbarung zwischen freiberuflichen

    Insoweit betrifft auch die vom Kläger zur Stützung seiner Rechtsauffassung angeführte Entscheidung des Landgerichts München I vom 26.04.2012 (7 O 14108/11), die sich über Nutzungsrechte bei der Überlassung von Beiträgen an die "Süddeutsche Zeitung" verhält, einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht