Rechtsprechung
   LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12215
LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09 (https://dejure.org/2010,12215)
LG Mannheim, Entscheidung vom 05.03.2010 - 7 O 142/09 (https://dejure.org/2010,12215)
LG Mannheim, Entscheidung vom 05. März 2010 - 7 O 142/09 (https://dejure.org/2010,12215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schätzung der Höhe des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie bei standardessentiellen Patenten bei einem Angebot standardisierter Lizenzbedingungen durch den Patentinhaber

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 64 EPÜ i.V.m. § 139 Abs. 2 S. 1 PatG i.V.m. §§ 840 Abs. 1, 421 ff. BGB
    Schädiger profitiert bei der Bemessung eines fiktiven Lizenzschadens nicht von den Rabatten ordentlicher Händler

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Discs ohne Lizenz hergestellt - Patent verletzt: Hersteller muss Schadenersatz in Höhe der üblichen Lizenzgebühr zahlen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02

    Patentrecht: Verteidigung gegen patentrechtlichen Unterlassungsanspruch mit

    Auszug aus LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09
    Das Urteil der Kammer wurde in seinen für den vorliegenden Rechtsstreit relevanten Punkten durch Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13.12.2006, Az.: 6 U 174/02, bestätigt, die Revision hiergegen durch Urteil des Bundesgerichtshof vom 06.05.2009, Az.: KZR 39/06, zurückgewiesen.

    Unter dem 20.12.1999 erklärte der Beklagte zu 6 für die Firma [X.] mbH & Co. KG, die am 11.08.1997 einen Lizenzvertrag mit der Klägerin abgeschlossen hatte, der zum 24.10.2001 wirksam beendet wurde (Tatbestand OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2006, Az.: 6 U 174/02), dass keine CD-R Discs im Berichtszeitraum Juli - September 1999 produziert worden seien.

    Der hiesige Beklagte zu 6 war seit 02.06.1999 alleiniger Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der [Y.] GmbH & Co. KG, der [Z.] mbH (Tatbestand OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2006, Az.: 6 U 174/02).

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09
    Es ist der objektive Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung zu ermitteln, der in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr besteht (BGH GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid ; BGH GRUR 2009, 660, 663 bei [32] - Reseller-Vertrag ).

    Bereits der Umstand, dass Lizenzvereinbarungen abgeschlossen werden, die entsprechende Verpflichtungen erhalten, und die vorgesehenen Lizenzgebühren gezahlt werden, rechtfertigen den Schluss, dass vernünftige Vertragsparteien bei vertraglicher Lizenzeinräumung eine entsprechende Vergütung vereinbart hätten (BGH GRUR 1987, 36, 37 - Liedtextwiedergabe II ; BGH GRUR 2009, 660, 663 bei [32] - Reseller-Vertrag ).

    Der - redundante und in sich widersprüchliche - Vortrag der Beklagten erfolgte ins Blaue hinein und begründet keine weitergehenden Erklärungspflichten der Klägerin zu der Praktizierung ihres Lizenzsystems (vgl. zu den diesbezüglichen Maßstäben im vorliegenden Zusammenhang: BGH GRUR 2009, 660, 661 bei [17] - Reseller-Vertrag ).

  • LG Mannheim, 13.09.2002 - 7 O 35/02

    Patentrechtlicher Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der

    Auszug aus LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09
    Gegen die Beklagten zu 1 - 4 sowie 6 und 7 wurde durch Urteil der Kammer vom 13.09.2002, Az.: 7 O 35/02, wegen Patentverletzung festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, Schadensersatz zu zahlen, wobei die hiesigen Beklagten zu 3, 4, 6 und 7 Schadensersatz für die seit dem 03.12.1993 von der Beklagten zu 4 unter Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts der Klägerin hergestellten CD-R Discs zu leisten haben, die Beklagten zu 1, 2 und 3 Schadensersatz für die von der Beklagten zu 1 sodann vertriebenen CD-R Discs.

    Im Rahmen von Auskunftserzwingungsverfahren vor der Kammer, die unter den Aktenzeichen 7 O 35/02 ZV I und ZV II sowie 7 O 287/02 ZV I geführt wurden, überließen die Beklagten der Klägerin Unterlagen, auf deren Grundlage die Klägerin vorliegend den mit der Klage geltend gemachten Schadensersatz berechnet.

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80

    Fersenabstützvorrichtung

    Auszug aus LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09
    Der Verletzter darf dabei weder besser noch schlechter gestellt werden als ein redlicher Lizenznehmer (BGH GRUR 1982, 286, 288 - Fersenabstützeinrichtung ; BGH GRUR 1987, 37, 39 - Videolizenzvertrag ; BGH GRUR 2000, 685, 686 - Formunwirksamer Lizenzvertrag ; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. 2006, § 139 Rn. 63a).

    Die jeweiligen Umstände können es bei der Bemessung der angemessenen Lizenzgebühr zudem rechtfertigen, die Vorteile der Stellung des Verletzers gegenüber der Stellung eines Lizenznehmers lizenzerhöhend zu berücksichtigen (BGH GRUR 1982, 286 - Fersenabstützvorrichtung ).

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09
    Der Verletzter darf dabei weder besser noch schlechter gestellt werden als ein redlicher Lizenznehmer (BGH GRUR 1982, 286, 288 - Fersenabstützeinrichtung ; BGH GRUR 1987, 37, 39 - Videolizenzvertrag ; BGH GRUR 2000, 685, 686 - Formunwirksamer Lizenzvertrag ; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. 2006, § 139 Rn. 63a).
  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 159/84

    "Liedtextwiedergabe II"; Lizenzgebühr für den Abdruck eines Liedtextes

    Auszug aus LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09
    Bereits der Umstand, dass Lizenzvereinbarungen abgeschlossen werden, die entsprechende Verpflichtungen erhalten, und die vorgesehenen Lizenzgebühren gezahlt werden, rechtfertigen den Schluss, dass vernünftige Vertragsparteien bei vertraglicher Lizenzeinräumung eine entsprechende Vergütung vereinbart hätten (BGH GRUR 1987, 36, 37 - Liedtextwiedergabe II ; BGH GRUR 2009, 660, 663 bei [32] - Reseller-Vertrag ).
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09
    Der Verletzter darf dabei weder besser noch schlechter gestellt werden als ein redlicher Lizenznehmer (BGH GRUR 1982, 286, 288 - Fersenabstützeinrichtung ; BGH GRUR 1987, 37, 39 - Videolizenzvertrag ; BGH GRUR 2000, 685, 686 - Formunwirksamer Lizenzvertrag ; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. 2006, § 139 Rn. 63a).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09
    Das Gericht hat die Lizenzgebühr gemäß § 287 Abs. 1 ZPO aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung zu bemessen (BGH, Urt. v. 30.05.1995 - X ZR 54/93, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II ).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09
    Die Beklagten vermögen die von der Klägerin dargelegte Schätzungsgrundlage nicht zu erschüttern, sodass die Schätzung nicht "in der Luft hängt" (BGH NJW 1984, 2216; BGH NJW 1987, 909, 910), sondern auf dem hinreichend substantiierten Vortrag der Klägerin beruht.
  • LG Düsseldorf, 20.05.1999 - 4 O 295/95

    Teigportioniervorrichtung

    Auszug aus LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09
    Aus dem selben Grund kann bei der Bemessung der Schadensersatzlizenzgebühr berücksichtigt werden, dass der Verletzer nicht verpflichtet ist, eine Überprüfung seiner Bücher durch einen vom Lizenzgeber beauftragten Buch- oder Wirtschaftsprüfer zu dulden und dem Verletzten kein solcher - geldwerter - Vorteil zusteht (LG Düsseldorf, GRUR 2000, 309, 311 - Teigportioniervorrichtung ) sowie dass der Verletzer nicht dem Risiko ausgesetzt ist, auf ein nicht rechtsbeständiges Schutzrecht Lizenzgebühren zu zahlen (Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. 2006, § 139 Rn. 66).
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92

    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

  • LG Itzehoe, 04.09.2002 - 7 O 287/02

    Preisangabepflicht für 0180-Nummern

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht