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   LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07   

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LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07 (https://dejure.org/2008,27296)
LG München I, Entscheidung vom 19.06.2008 - 7 O 14276/07 (https://dejure.org/2008,27296)
LG München I, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 7 O 14276/07 (https://dejure.org/2008,27296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie wegen der Verwendung animierter Stadtplankacheln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2; 10; 19a; 97 Abs. 1 UrhG
    Zum Schadensersatz bei unerlaubter Verwendung von Stadtplan-Ausschnitten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bis zu 1.200 EUR Schadensersatz für Online-Stadtplankarten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Stadtplandienst kann bis zu 1.200,- EUR Schadensersatz verlangen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 332 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
    Die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie beruht auf der Erwägung, dass derjenige, der ausschließliche Rechte anderer verletzt, nicht besser stehen soll, als er im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber gestanden hätte (st. Rspr., vgl. BGH NJW-RR 1987, 181 - Videolizenzvertrag; BGH NJW-RR 1990, 997 - Raubkopien).

    Nach der Rechtsprechung des Landgerichts München I (MMR 2007, 396) ist es für die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie unbeachtlich, dass das übernommene Werk nur kurzfristig bis zu einer Abmahnung abrufbar war, wenn nachgewiesen ist, dass Lizenzen für Internetinhalte nur unbefristet erteilt werden (vgl. auch BGH GRUR 1990, 353, 355 unter 3.c - Raubkopien; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
    Damit läuft eine Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie auf eine Fiktion eines Lizenzvertrags der im Verkehr üblichen Art hinaus (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1377 - Lizenzanalogie).

    Nach der Rechtsprechung des Landgerichts München I (MMR 2007, 396) ist es für die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie unbeachtlich, dass das übernommene Werk nur kurzfristig bis zu einer Abmahnung abrufbar war, wenn nachgewiesen ist, dass Lizenzen für Internetinhalte nur unbefristet erteilt werden (vgl. auch BGH GRUR 1990, 353, 355 unter 3.c - Raubkopien; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).

  • LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06

    Vorsicht bei Internetauftritten mit Anfahrtsskizze!

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
    Denn der Betreiber einer Internetseite hat auch dann, wenn er die Gestaltung der Seite gänzlich in die Hände eines Dritten gelegt hat, die eigenen Inhalte auf dieser Seite auf mögliche Verletzungen fremder Urheberrechte zu untersuchen (vgl. LG München I, CR 2007, 674, 675).

    Nach der Rechtsprechung des Landgerichts München I (MMR 2007, 396) ist es für die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie unbeachtlich, dass das übernommene Werk nur kurzfristig bis zu einer Abmahnung abrufbar war, wenn nachgewiesen ist, dass Lizenzen für Internetinhalte nur unbefristet erteilt werden (vgl. auch BGH GRUR 1990, 353, 355 unter 3.c - Raubkopien; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
    Da ein Unterlassungsanspruch besteht, war auch die anwaltliche Abmahnung vom 31.5.2007 (Anlage K 9) gerechtfertigt, so dass der Beklagte die hierdurch der Klägerin entstandenen Kosten als Teil des entstandenen Schadens bzw. nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 683, 670 BGB (vgl. BGH GRUR 1970, 189, 190 - Fotowettbewerb; GRUR 1984, 129, 141 - shop-in-shop) zu ersetzen hat.
  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 166/81

    shop-in-the-shop

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
    Da ein Unterlassungsanspruch besteht, war auch die anwaltliche Abmahnung vom 31.5.2007 (Anlage K 9) gerechtfertigt, so dass der Beklagte die hierdurch der Klägerin entstandenen Kosten als Teil des entstandenen Schadens bzw. nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 683, 670 BGB (vgl. BGH GRUR 1970, 189, 190 - Fotowettbewerb; GRUR 1984, 129, 141 - shop-in-shop) zu ersetzen hat.
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
    Die Rechtsprechung hat hierzu in besonders gelagerten Fallgestaltungen (vgl. BGH NJW 1995, 446 - Kfz-Unfall bei eindeutiger Haftungssituation; WRP 2007, 325 - Abmahnung im außerwettbewerbsrechtlichen Bereich durch einen Rechtsanwalt in eigener Sache) Einschränkungen dieser "anwaltfreundlichen" Beurteilung gemacht.
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06

    Abmahnkostenersatz

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
    In dem jüngsten Urteil v. 8.5.2008 - I ZR 83/06 - Abmahnkostenersatz (siehe Presseerklärung des BGH Nr. 93/2008, abrufbar über www.bundesgerichtshof.de) hat der BGH auch bei einem großen Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung die Einschaltung eines Rechtsanwalts für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für erforderlich gehalten.
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
    Die Rechtsprechung hat hierzu in besonders gelagerten Fallgestaltungen (vgl. BGH NJW 1995, 446 - Kfz-Unfall bei eindeutiger Haftungssituation; WRP 2007, 325 - Abmahnung im außerwettbewerbsrechtlichen Bereich durch einen Rechtsanwalt in eigener Sache) Einschränkungen dieser "anwaltfreundlichen" Beurteilung gemacht.
  • BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 146/62

    Stadtplan

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
    Die schöpferische Eigentümlichkeit einer Karte kann sich bereits daraus ergeben, dass die Karte nach ihrer Konzeption von einer individuellen kartografischen Darstellungsweise geprägt ist, die sie zu einer in sich geschlossenen eigentümlichen Darstellung des betreffenden Gebiets macht (vgl. BGH GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan).
  • BGH, 24.01.1975 - I ZR 106/73

    Geflügelte Melodien

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07
    Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1975, 323, 324 Geflügelte Melodien).
  • BGH, 27.05.1981 - I ZR 102/79

    Stahlrohrstuhl II

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 160/84

    Werbepläne; Urheberrechtsschutzfähigkeit von Stadtplänen

  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85

    Warenzeichenlexika

  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 232/85

    "Topographische Landeskarten"; Einräumung von Nutzungsrechten an topographischen

  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 148/91

    Keine Privilegierung bei Vervielfältigung auch zum beruflichen Gebrauch -

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

  • OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit des Bestandteils "MONEY" im Titel einer

  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf

    Denn unabhängig davon, dass es sich - wie bereits ausgeführt - bei den fraglichen Fotografien nicht um "Allerweltsfotografien" handelt, wäre auch bei der Verwendung von Allerweltsfotografien im Internetauftritt im Hinblick auf den in § 72 UrhG geregelten Lichtbildschutz eine Überprüfung dahin erforderlich gewesen, ob die Erstellerin der neu gestalteten Seite die erforderlichen Nutzungsrechte für die Fotos eingeholt hat oder ob es sich dabei um gemeinfreie Aufnahmen bzw. um solche Aufnahmen handelt, die unentgeltlich genutzt werden können (vgl. LG München (21. Zivilkammer) CR 2007, 674, 675; Urt. v. Kammer vom 19.6.2008 - 7 O 14276/07; st. Rspr.).
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