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   LG Köln, 10.12.2010 - 7 O 15/09   

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https://dejure.org/2010,91236
LG Köln, 10.12.2010 - 7 O 15/09 (https://dejure.org/2010,91236)
LG Köln, Entscheidung vom 10.12.2010 - 7 O 15/09 (https://dejure.org/2010,91236)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 7 O 15/09 (https://dejure.org/2010,91236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restwerklohnbegehren im Zusammenhang mit einem geschlossenen Bauvertrag (hier:Pauschalpreisvertrag) nach dessen vorzeitiger Kündigung; Darlegung des Verhältnisses der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Pauschalansatzes für die Teillieferung zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05

    Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen auf der Grundlage eines

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2010 - 7 O 15/09
    In Beispielen aus Literatur und Rechtsprechung wird dabei von Geringfügigkeit der noch zu erbringenden Leistungen ausgegangen, wenn die noch zu erbringenden Restarbeiten weniger als 2% des Gesamtumfangs des Auftrags ausmachen (Werner/Pastor Rn. 1206; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1392).

    Bei diesem Umfang der noch ausstehenden Restarbeiten ist ein einfacher Abzug der Beträge für die nicht erbrachten Leistungen grundsätzlich nicht möglich, da hier nicht ausgeschlossen werden kann, dass kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Auftraggebers verdeckt werden (vlg. OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1392).

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2010 - 7 O 15/09
    Dann ist für die Ermittlung des dem Unternehmer zustehenden anteiligen Werklohns "die Höhe der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen; der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Pauschalansatzes für die Teillieferung zum Pauschalpreis darlegen" (BGH NJW 1996, 3270; 1997, 734).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 125/95

    Vortrag zur Höhe von Mangelbeseitigungskosten

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2010 - 7 O 15/09
    Dann ist für die Ermittlung des dem Unternehmer zustehenden anteiligen Werklohns "die Höhe der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen; der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Pauschalansatzes für die Teillieferung zum Pauschalpreis darlegen" (BGH NJW 1996, 3270; 1997, 734).
  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85

    Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter

    Auszug aus LG Köln, 10.12.2010 - 7 O 15/09
    Eine Ausnahme für dieses Erfordernis besteht dann, wenn der Vertrag vom Auftraggeber zu einem Zeitpunkt gekündigt wird, zu dem der Auftragnehmer nur noch geringfügige Leistungen zu erbringen hat, weil das Werk bereits "nahezu vollständig fertig gestellt" ist (BGHZ 96, 392; Werner/Pastor Rn 1206).
  • OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13

    Erstattungsfähigkeit von für die Einholung von Privatgutachten aufgewandten

    Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 10.12.2010 (7 O 15/09) sind von dem Kläger 345, 13 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 08.04.2011 an die Beklagten zu erstatten.
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