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   LG Leipzig, 09.05.2017 - 7 O 1664/16   

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LG Leipzig, 09.05.2017 - 7 O 1664/16 (https://dejure.org/2017,70562)
LG Leipzig, Entscheidung vom 09.05.2017 - 7 O 1664/16 (https://dejure.org/2017,70562)
LG Leipzig, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 7 O 1664/16 (https://dejure.org/2017,70562)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 10.03.2020 - 6 U 837/17

    Sachenrechtliche Wirkungen eines in der ehemaligen DDR errichteten Überbaus

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 09.05.2017, Az.: 7 O 1664/16, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.

    Im Übrigen wird hinsichtlich des unstreitigen Sachverhalts sowie des erstinstanzlichen Parteivortrags und der in erster Instanz gestellten Anträge auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 09.05.2017, Az.: 7 O 1664/16, Bezug genommen, insbesondere auch auf den dem Urteil beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte, aus dem die Lage der streitgegenständlichen Grundstücke und Gebäude ersichtlich ist.

    Das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 09. Mai 2017, Az.: 7 O 1664/16, wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    a) Der Beklagte wird verurteilt, - dem Verwalter der WEG L...........straße ppp L......, - den vom Verwalter der WEG L...........straße ppp L...... beauftragten Dritten (namentlich Architekt, Statiker, Abbruchunternehmer) zur Vorbereitung der unter Nr. 1 des Tenors des Urteils des LG Leipzig vom 09.05.2017 (Az. 07 O 1664/16) genannten Maßnahme Zugang zu den Grundstücken Flurstück-Nr. sss und uuu (I......straße yy und xx, L......) zu verschaffen und zudem das Betreten des aufstehenden Gebäudes und den Aufenthalt darin durch die Genannten zu dulden.

    aa) aller planerischen und baulichen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Standsicherheit des Gebäudes erforderlich sind, das auf den Grundstücken Flurstück-Nr. sss und uuu (I......straße yy und xx, L......) nach dem Teilabbruch (Nr. 1 des Tenors des Urteils des LG Leipzig vom 09.05.2017 - 07 O 1664/16) verbleibt, sowie.

    3. Dem Beklagten wird für jede Zuwiderhandlung gegen die Pflicht, die unter Nr. 1 des Tenors des Urteils des LG Leipzig vom 09.05.2017 (Az. 07 O 1664/16) genannten Maßnahme zu dulden, die Festsetzung.

  • OLG Dresden, 09.02.2018 - 10 U 837/17
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 09.05.2017 - Az.: 7 O 1664/16 - wie folgt abgeändert:.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 09.05.2017 - Az.: 7 O 1664/16 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    In Ergänzung des in erster Instanz gestellten Antrags: a) der Beklagte wird verurteilt, - ihrem Geschäftsführer und ihren Mitarbeitern, - den von ihr beauftragten Dritten (namentlich Architekt, Statiker, Abbruchunternehmen) zur Vorbereitung der unter Nr. 1 des Tenors des Urteils des LG Leipzig vom 09.05.2017 (Az.: 7 O 1664/16) genannten Maßnahmen Zugang zu den Grundstücken Flurstück-Nr. xxxm und xxxg (,,,straße .. und .., L.) zu verschaffen und zudem das Betreten des aufstehenden Gebäudes und den Aufenthalt darin durch die Genannten zu dulden.

    b) Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die von der Klägerin zukünftig verauslagten Kosten aa) aller planerischen und baulichen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Standsicherheit des Gebäudes erforderlich sind, das auf deen Grundstücken Flurstück-Nr. xxxm und xxxg (,,,straße .. und .., L.) nach dem Teilabbruch (Nr. 1 des Tenors des Urteils des LG Leipzig vom 09.05.2017 - 7 O 1664/16) verbleibt, sowie bb) eines etwaigen bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu tragen.

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