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   LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2020 - 7 O 206/20   

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LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2020 - 7 O 206/20 (https://dejure.org/2020,55625)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15.10.2020 - 7 O 206/20 (https://dejure.org/2020,55625)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 7 O 206/20 (https://dejure.org/2020,55625)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2010 - VIII ZR 61/09

    Zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2020 - 7 O 206/20
    Bei Vorführwagen wird ein bestimmtes Alter des Fahrzeugs zwar grundsätzlich nicht gem. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB zugesichert (vgl. BGH Urteil vom 15.9.2010 - VIII ZR 61/09).

    Diese Rechtsprechung schließt aber nicht aus, dass im Einzelfall der Käufer aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein bestimmtes Maximalalter erwarten kann (vgl. BGH Urteil vom 15.9.2010 - VIII ZR 61/09; Eggert, in: Einking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl., Rn. 2734).

    Anders als bei einem Wohnmobll, bei dem es nach Auffassung der Rechtsprechung weniger auf dessen Fahreigenschaften als in erster Linie auf den Wohnkomfort ankomme (BGH Urteil vom 15.9.2010 - VIII ZR 61/09), handelt es sich bei dem vorliegenden Modell (Cabrio Roadster) um ein Fahrzeug, das typischerweise aufgrund des Fahrgenusses erworben wird, sodass die Fahreigenschaften in der Regel wesentlich für die Verkaufsentscheidung sind.

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09

    Keine Mangelhaftigkeit eines Wohnmobils wegen zu langer Standzeit

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2020 - 7 O 206/20
    Das am 26.7.2019 erstmals zugelassene Fahrzeug - bezeichnet als Vorführwagen und entsprechend vereinbart - ist nämlich spätestens am 15.3.2018, eventuell aber auch bereits am 25.7.2017 hergestellt worden (dagegen dürfte die Angabe 7.10.2016 in der Rubrik ABE in der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht relevant sein, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.2010, 22 U 168/09).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2020 - 7 O 206/20
    Ein Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, jedenfalls nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 29.6.2016, VIII ZR 191/15 zur Standzeit eines Gebrauchtwagens, Mangel jedoch abgelehnt) liegt somit vor.
  • OLG Nürnberg, 25.05.2021 - 3 U 3615/20

    Kein Sachmangel beim Kauf eines als Vorführwagen angebotenen Fahrzeugs wegen des

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15.10.2020, Az. 7 O 206/20, abgeändert.
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