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   LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15   

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https://dejure.org/2016,43141
LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15 (https://dejure.org/2016,43141)
LG Mannheim, Entscheidung vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 (https://dejure.org/2016,43141)
LG Mannheim, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 7 O 209/15 (https://dejure.org/2016,43141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funkkommunikationssystem zur Anwendung bei UMTS-Verfahren (Universal Mobile Telecommunication System) zwischen einer Basisstation und einer Mobilstation Anwendung ; Verletzung von UMTS- und LTE- standardessentiellen Patenten durch den Vertrieb von Mobiltelefonen; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 PatG, § 139 PatG, Art 102 AEUV
    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Vorprozessuale Pflichten des Patentinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    Auszug aus LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
    Diesen Ansprüchen stehen kartellrechtliche Gesichtspunkte nicht entgegen (vgl. Huawei Technologies/ZTE (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, GRUR 2015, 764 Rn. 72 ff. = ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817).

    Denn insoweit stehen einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche in Anwendung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Huawei./. ZTE (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, GRUR 2015, 764 = ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817) kartellrechtliche Gründe entgegen.

  • EuGH, 15.12.2015 - C-170/13

    Huawei Technologies - Urteilsberichtigung

    Auszug aus LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
    Diesen Ansprüchen stehen kartellrechtliche Gesichtspunkte nicht entgegen (vgl. Huawei Technologies/ZTE (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, GRUR 2015, 764 Rn. 72 ff. = ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817).

    Denn insoweit stehen einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche in Anwendung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Huawei./. ZTE (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, GRUR 2015, 764 = ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817) kartellrechtliche Gründe entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 36/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

    Auszug aus LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
    Soweit die Klägerin auf einen jüngst ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Mai 2016 (Az.: I - 15 U 36/16, Anlage K12) hinweist, in dem das Gericht erwägt, ob es in allen Fällen erforderlich ist, dass die vom Gerichtshof aufgestellten Obliegenheiten, hier insbesondere die Verpflichtung zur Erläuterung der Gebührenberechnung, vor Klageerhebung zu erfüllen sind und ob dies gegebenenfalls als zu formaljuristisches Verständnis der Entscheidung abzulehnen ist, hält die Kammer an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest.
  • LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14

    Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die

    Auszug aus LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
    Der Verletzer muss auf dieses Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).
  • LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheiten des Patentinhabers

    Auszug aus LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
    a) Die Kammer hat ihr Verständnis des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Huawei Technologies/ZTE im Urteil vom 29. Januar 2016 - 7 O 66/15 (veröffentlicht bei juris) dargelegt und hält nach nochmaliger Überprüfung der dort vertretenen Rechtsauffassung an dieser Begründung fest.
  • LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14

    Verfahren und Anordnung zur Optimierung des Wiederaufbaus von Verbindungen in

    Auszug aus LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
    Der Verletzer muss auf dieses Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).
  • OLG Köln, 29.01.2016 - 6 U 55/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Einbauküchen mit im Preis inbegriffenen

    Auszug aus LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
    aa) Ob diese Maßstäbe der Kammer vor dem Hintergrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 31. Mai 2016, Az.: 6 U 55/15, der meint, dass eine Evidenzkontrolle des Angebots des SEP-Inhabers einerseits nicht ausreichend sei, andererseits aber ausführt, dem SEP-Inhaber sei bei der Beurteilung, was FRAND sei, ein Entscheidungsspielraum zuzugestehen, und der lediglich eine summarische Prüfung im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil betrifft, einer Überprüfung unterzogen werden müssen, kann vorliegend offen bleiben.
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
    Die Klagepatente I und II waren Gegenstand von Nichtigkeitsverfahren und wurden durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2014 (X ZR 107/12 und X ZR 146/12, Anlage KA1e und KA2e) aufrecht erhalten.
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 146/12

    Europäisches Patentrecht: Inanspruchnahme des Prioritätsrechts einer

    Auszug aus LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
    Die Klagepatente I und II waren Gegenstand von Nichtigkeitsverfahren und wurden durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2014 (X ZR 107/12 und X ZR 146/12, Anlage KA1e und KA2e) aufrecht erhalten.
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
    Der Fachmann orientiert sich also an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck eines Merkmals, womit der technische Sinn der in der Patentschrift benutzten Worte und Begriffe - nicht die philologische oder logisch-wissenschaftliche Begriffsbestimmung - entscheidend ist, die Patentschrift gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt (BGHZ 150, 149, 156 - Schneidmesser I; BGH, Urt. v. 02.03.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Da die Klägerin bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vor dem Senat kein FRAND-Angebot abgegeben hat, war die Klage teilweise - nämlich nach der übereinstimmenden Erledigung des Unterlassungsantrags noch hinsichtlich der Anträge auf Vernichtung und Rückruf aus den Vertriebswegen - in Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts als derzeit unbegründet abzuweisen, ohne dass die Streitfrage, ob der SEP-Inhaber grundsätzlich auch innerprozessual noch die zuvor versäumte (vollständige) Erfüllung seiner FRAND-Verpflichtungen nachholen kann (befürwortend der Senat im Hinweisbeschluss vom 17.11.2016 in der vorliegenden Sache; a.A. bspw. LG Mannheim BeckRS 2016, 18389 m.w.N.) vorliegend von entscheidungserheblicher Relevanz ist.
  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 81/17

    Bestimmung des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Das LG Mannheim (Urt. v. 1. Juli 2016, Az. 7 O 209/15 zitiert nach juris) lehnt die grundsätzliche Möglichkeit einer Nachholung bzw. Nachbesserung eines Lizenzangebots im laufenden Prozess mit der Begründung ab, dass entsprechende Nachholungshandlungen des Patentinhabers nicht geeignet seien, die "Intention [des EUGH ] zu erfüllen, die Verhandlungen unbelastet von der Erhebung einer auf Unterlassung, Rückruf, Entfernung und Vernichtung gerichteten Klage führen zu können" .

    Denn würde man uneingeschränkt zulassen, dass der SEP-Inhaber seine vorprozessual nicht erfüllten Obliegenheiten im Verlauf des Verfahrens sanktionslos nachholt, so würde der Leitgedanke der Entscheidung des EuGH, Verhandlungen unbelastet von einem anhängigen Verfahren führen zu können und während des Verfahrens über alle Informationen zu verfügen, die eine Beurteilung zulassen, ob das unterbreitete Lizenzvertragsangebot FRAND-konform ist oder nicht, verfehlt (so LG Mannheim, Urt. v. 1. Juli 2016, Az. - 7 O 209/15 zitiert nach juris).

    Die oben erläuterten zeitlichen Vorgaben für die Abgabe des Angebots gelten auch für die Darlegung der Art und Weise der Berechnung der Lizenzgebühren (so ausdrücklich: LG Mannheim, Urt. v. 01. Juli 2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 zitiert nach juris = BeckRS 2016, 18389).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 16/16

    Zellulares Funksystem

    Das LG Mannheim lehnt eine Nachholbarkeit innerhalb des Prozesses ab (LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

    Würde man uneingeschränkt zulassen, dass der SEP-Inhaber seine vorprozessual nicht erfüllten Obliegenheiten im Verlauf des Verfahrens sanktionslos nachholt, so würde der Leitgedanke der Entscheidung des EuGH, Verhandlungen unbelastet von einem anhängigen Verfahren führen zu können und während des Verfahrens über alle Informationen zu verfügen, die eine Beurteilung zulassen, ob das unterbreitete Lizenzvertragsangebot FRAND-konform ist oder nicht, verfehlt (so LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

    Die oben erläuterten zeitlichen Vorgaben für die Abgabe des Angebots gelten auch für die Darlegung der Art und Weise der Berechnung der Lizenzgebühren (so ausdrücklich: LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

    Das LG Mannheim lehnt eine Nachholbarkeit innerhalb des Prozesses ab (LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

    Würde man uneingeschränkt zulassen, dass der SEP-Inhaber seine vorprozessual nicht erfüllten Obliegenheiten im Verlauf des Verfahrens sanktionslos nachholt, so würde der Leitgedanke der Entscheidung des EuGH, Verhandlungen unbelastet von einem anhängigen Verfahren führen zu können und während des Verfahrens über alle Informationen zu verfügen, die eine Beurteilung zulassen, ob das unterbreitete Lizenzvertragsangebot FRAND-konform ist oder nicht, verfehlt (so LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

    Die oben erläuterten zeitlichen Vorgaben für die Abgabe des Angebots gelten auch für die Darlegung der Art und Weise der Berechnung der Lizenzgebühren (so ausdrücklich: LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 77/17

    Bestimmen des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Das LG Mannheim (Urt. v. 1. Juli 2016, Az. 7 O 209/15 zitiert nach juris) lehnt die grundsätzliche Möglichkeit einer Nachholung bzw. Nachbesserung eines Lizenzangebots im laufenden Prozess mit der Begründung ab, dass entsprechende Nachholungshandlungen des Patentinhabers nicht geeignet seien, die "Intention [des EUGH ] zu erfüllen, die Verhandlungen unbelastet von der Erhebung einer auf Unterlassung, Rückruf, Entfernung und Vernichtung gerichteten Klage führen zu können" .

    Denn würde man uneingeschränkt zulassen, dass der SEP-Inhaber seine vorprozessual nicht erfüllten Obliegenheiten im Verlauf des Verfahrens sanktionslos nachholt, so würde der Leitgedanke der Entscheidung des EuGH, Verhandlungen unbelastet von einem anhängigen Verfahren führen zu können und während des Verfahrens über alle Informationen zu verfügen, die eine Beurteilung zulassen, ob das unterbreitete Lizenzvertragsangebot FRAND-konform ist oder nicht, verfehlt (so LG Mannheim, Urt. v. 1. Juli 2016, Az. - 7 O 209/15 zitiert nach juris).

    Die oben erläuterten zeitlichen Vorgaben für die Abgabe des Angebots gelten auch für die Darlegung der Art und Weise der Berechnung der Lizenzgebühren (so ausdrücklich: LG Mannheim, Urt. v. 01. Juli 2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 zitiert nach juris = BeckRS 2016, 18389).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 27/16

    Mobiles Kommunikationssystem

    Das LG Mannheim lehnt eine Nachholbarkeit innerhalb des Prozesses ab (LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

    Würde man uneingeschränkt zulassen, dass der SEP-Inhaber seine vorprozessual nicht erfüllten Obliegenheiten im Verlauf des Verfahrens sanktionslos nachholt, so würde der Leitgedanke der Entscheidung des EuGH, Verhandlungen unbelastet von einem anhängigen Verfahren führen zu können und während des Verfahrens über alle Informationen zu verfügen, die eine Beurteilung zulassen, ob das unterbreitete Lizenzvertragsangebot FRAND-konform ist oder nicht, verfehlt (so LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

    Die oben erläuterten zeitlichen Vorgaben für die Abgabe des Angebots gelten auch für die Darlegung der Art und Weise der Berechnung der Lizenzgebühren (so ausdrücklich: LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 35/16
    Das LG Mannheim lehnt eine Nachholbarkeit innerhalb des Prozesses ab (LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

    Würde man uneingeschränkt zulassen, dass der SEP-Inhaber seine vorprozessual nicht erfüllten Obliegenheiten im Verlauf des Verfahrens sanktionslos nachholt, so würde der Leitgedanke der Entscheidung des EuGH, Verhandlungen unbelastet von einem anhängigen Verfahren führen zu können und während des Verfahrens über alle Informationen zu verfügen, die eine Beurteilung zulassen, ob das unterbreitete Lizenzvertragsangebot FRAND-konform ist oder nicht, verfehlt (so LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

    Die oben erläuterten zeitlichen Vorgaben für die Abgabe des Angebots gelten auch für die Darlegung der Art und Weise der Berechnung der Lizenzgebühren (so ausdrücklich: LG Mannheim, Urteil vom 01.07.2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 bei Juris = BeckRS 2016, 18389).

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 72/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Das LG Mannheim (Urt. v. 1. Juli 2016, Az. 7 O 209/15 zitiert nach juris) lehnt die grundsätzliche Möglichkeit einer Nachholung bzw. Nachbesserung eines Lizenzangebots im laufenden Prozess mit der Begründung ab, dass entsprechende Nachholungshandlungen des Patentinhabers nicht geeignet seien, die "Intention [des EUGH ] zu erfüllen, die Verhandlungen unbelastet von der Erhebung einer auf Unterlassung, Rückruf, Entfernung und Vernichtung gerichteten Klage führen zu können" .

    Denn würde man uneingeschränkt zulassen, dass der SEP-Inhaber seine vorprozessual nicht erfüllten Obliegenheiten im Verlauf des Verfahrens sanktionslos nachholt, so würde der Leitgedanke der Entscheidung des EuGH, Verhandlungen unbelastet von einem anhängigen Verfahren führen zu können und während des Verfahrens über alle Informationen zu verfügen, die eine Beurteilung zulassen, ob das unterbreitete Lizenzvertragsangebot FRAND-konform ist oder nicht, verfehlt (so LG Mannheim, Urt. v. 1. Juli 2016, Az. - 7 O 209/15 zitiert nach juris).

    Die oben erläuterten zeitlichen Vorgaben für die Abgabe des Angebots gelten auch für die Darlegung der Art und Weise der Berechnung der Lizenzgebühren (so ausdrücklich: LG Mannheim, Urt. v. 01. Juli 2016 - 7 O 209/15 - Rn. 119 zitiert nach juris = BeckRS 2016, 18389).

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