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   LG München I, 15.02.2007 - 7 O 21384/03   

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https://dejure.org/2007,5838
LG München I, 15.02.2007 - 7 O 21384/03 (https://dejure.org/2007,5838)
LG München I, Entscheidung vom 15.02.2007 - 7 O 21384/03 (https://dejure.org/2007,5838)
LG München I, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 7 O 21384/03 (https://dejure.org/2007,5838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Alte Schinken"

    Zum Nachweis der Aktivlegitimation in urheberrechtlichen Streitigkeiten (hier speziell bei Filmsenderechten)

  • JurPC

    UrhG § 94
    Filmsenderechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gemeinsames Vormittagsprogramm / Ännchen von Tharau

    §§ 20, 97 Abs. 1 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Fernseh-Gericht

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Handel mit Filmrechten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Filmrechte erworben oder nicht? - Filmhändler fordert von Fernsehsender nachträglich Geld für Heimat-Schmonzetten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00

    Beweisvereitelung bei bewußt vielfältiger und variationsreicher Gestaltung der

    Auszug aus LG München I, 15.02.2007 - 7 O 21384/03
    Dies stelle den Tatbestand der vorsätzlichen Beweisvereitelung dar (vgl. BGH NJW 2004, 222), so dass der Kläger aus dem von ihm vorgelegten Grundvertrag keinerlei Rechtsstellung ableiten könne.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus LG München I, 15.02.2007 - 7 O 21384/03
    Im Gegensatz zu der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs setzt die Verwirkung des Schadensersatzanspruchs keinen schutzwürdigen Besitzstand voraus, sondern nur, dass der Schuldner auf Grund eines hinreichend lange dauernden Duldungsverhaltens des Rechtsinhabers darauf vertrauen durfte, dieser werde nicht mehr mit Schadensersatzansprüchen wegen solcher Handlungen an den Schuldner herantreten, die er auf Grund des geweckten Duldungsanscheins vorgenommen hat Statt eines Besitzstands im Sinne der sachlich-wirtschaftlichen Basis für die künftige wirtschaftliche Betätigung des Verletzers, wie er für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch entscheidend ist, genügt es, wenn der Schuldner sich bei seinen wirtschaftlichen Dispositionen darauf eingerichtet hat und einrichten durfte, keine Zahlung an den Gläubiger (mehr) leisten zu müssen (BGH GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter mwN).
  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 161/08

    Satan der Rache

    Das Landgericht hat die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt (LG München I, ZUM-RD 2007, 302).
  • LG Düsseldorf, 03.06.2015 - 12 O 211/14

    Beweislast bei Online-Foto-Klau

    Dies ergibt sich auch aus dem Schutzgedanken der Zweckübertragungslehre, dass bei einer pauschal formulierten Rechtseinräumung Nutzungsrechte beim Urheber verblieben (vgl. BGH, GRUR 2011, 714 Rz.. 29 - Der Frosch mit der Maske; BGH, NJW 1995, 3252 - Pauschale Rechtseinräumung; OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 1495; LG München, NJOZ 2007, 2918).
  • OLG München, 18.09.2008 - 6 U 2466/07

    Urheberrecht: Auslegung eines "Käuferbenennungsvertrages" über die

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil des Landgerichts München I vom 15. Februar 2007, Az. 7 O 21384/03, abgeändert.
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