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Rechtsprechung
   LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14   

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LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14 (https://dejure.org/2015,6474)
LG Köln, Entscheidung vom 08.04.2015 - 7 O 231/14 (https://dejure.org/2015,6474)
LG Köln, Entscheidung vom 08. April 2015 - 7 O 231/14 (https://dejure.org/2015,6474)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen des Zündens eines Knallkörpers bei einem Heimspiel der Lizenzspielermannschaft und Verhängung einer Verbandsstrafe

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Zuschauers eines Fussballspiels wegen des Zündens eines Knallkörpers bei einem Heimspiel der Lizenzspielermannschaft und einer daraufhin gegen den Verein verhängten Verbandsstrafe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schwere Zeiten für Fußballrowdys, oder: Teurer Knallkörper

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nach Böllerwurf muss Fußballfan Verbandsstrafe übernehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines "Fußballfans" für Zünden eines Knallkörpers bei einem Heimspiel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines "Fußballfans" für Zünden eines Knallkörpers bei einem Heimspiel

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Warum man im Fußballstadion keine Knallkörper oder andere pyrotechnische Gegenstände zünden sollte

  • causasportnews.com (Kurzinformation)

    Regressansprüche von sanktionierten Fussballklubs gegen "Störer"

  • spiegel.de (Pressemeldung, 09.04.2015)

    Köln-Fan soll für Böllerwurf 30.000 Euro bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbandsstrafe gegen Fußballverein aufgrund Wurfs eines Böllers durch Besucher: Fußballverein steht gegenüber Besucher Schadenersatzanspruch zu - Schwerwiegende Verletzung von Schutz- und Rücksichtsnahmepflichten durch Stadionbesucher

Besprechungen u.ä. (3)

  • wordpress.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Regress des Vereins gegen Störer bei Zuschauerausschreitungen

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Verbandsstrafe in Folge eines "Böllerwurfs" als zurechenbarer Schaden?

  • strafrecht-am-spieltag.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nochmal Regress

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2015, 258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 106/05

    Inanspruchnahme eines störenden Zuschauers für den Ersatz von vom Sportgericht

    Auszug aus LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
    Entgegen der Ansicht des Beklagten liegt es nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit, dass ein Fußballverein bzw. dessen Tochtergesellschaften (im Folgenden insgesamt "Verein" genannt) infolge von Störungen durch Zuschauer mit einer Verbandstrafe belegt werden (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 O 680/87).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist es einem von einem Sportgericht bestraften Fußballverein auch nicht grundsätzlich verwehrt, von dem störenden Zuschauer in vollem Umfang Ersatz für geleistete Geldstrafen zu verlangen, wenn und soweit sein Verhalten für diese ursächlich war (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; AG Lingen, Urteil vom 17.02.2010 - 4 C 1222/09; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 O 680/87).

    Insbesondere kann der Ansicht des Beklagten nicht gefolgt werden, dass es der Klägerin wegen des Strafcharakters der gegen sie verhängten Strafe nach Treu und Glauben verwehrt sei, diese Strafe auf ihre Zuschauer abzuwälzen (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten verstößt die Rückforderung der Geldstrafe vom Beklagten auch nicht gegen den Schutzzweck der vom Beklagten verletzten Normen (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 C 680/87).

    Eine Haftungsbegrenzung dahingehend, dass der Geschädigte besonders hohe Schäden selbst zu tragen hat, ist § 280 Abs. 1 BGB nicht zu entnehmen (zum Ganzen: OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05).

    Auch in solchen Fällen gilt, dass eine Schadensersatzpflicht gerade nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass ggf. mehrere Ursachen schadensbegründend zusammengewirkt haben (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09).

    Auch durch den Schutzzweck der verletzten Norm ist hier eine diesbezügliche Begrenzung der Haftung nicht geboten (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04).

    Es ergibt sich dies entgegen der Ansicht des Beklagten auch nicht aus dem Urteil des OLG Rostock vom 28.04.2006 (3 U 106/05).

    Dies gilt umso mehr, als die Pflichtverletzung des Beklagten nach den gegebenen unstreitigen Umständen - "Hineinschmuggeln", Zünden und Werfen des Knallkörpers - zur Überzeugung der Kammer nur vorsätzlich und planvoll erfolgt sein kann, und daher auch vor diesem Hintergrund ein etwaiges bloß fahrlässiges Mitverschulden der Klägerin hinter dem Verschulden des Beklagten zurückstehen muss (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2012 - 8 O 78/12

    Zum SEA eines Fussballvereins gegen einen Zuschauer, der während des

    Auszug aus LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
    Das Zünden von Knallkörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen und das Werfen solcher Gegenstände auf andere Personen stellt auch ohne eine solche ausdrückliche Regelung eine erhebliche Verletzung der einem Zuschauer nach § 241 Abs. 2 BGB obliegenden Rücksichtnahmepflichten dar (vgl. AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist es einem von einem Sportgericht bestraften Fußballverein auch nicht grundsätzlich verwehrt, von dem störenden Zuschauer in vollem Umfang Ersatz für geleistete Geldstrafen zu verlangen, wenn und soweit sein Verhalten für diese ursächlich war (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; AG Lingen, Urteil vom 17.02.2010 - 4 C 1222/09; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 O 680/87).

    Insbesondere kann der Ansicht des Beklagten nicht gefolgt werden, dass es der Klägerin wegen des Strafcharakters der gegen sie verhängten Strafe nach Treu und Glauben verwehrt sei, diese Strafe auf ihre Zuschauer abzuwälzen (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

    Auch würde dies entgegen der Ansicht des Beklagten (Bl. 77 d.A.) gerade nicht dem vom DFB beabsichtigten Präventionszweck der Strafe zuwiderlaufen (vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten verstößt die Rückforderung der Geldstrafe vom Beklagten auch nicht gegen den Schutzzweck der vom Beklagten verletzten Normen (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 C 680/87).

    Diese Argumentation verkennt bereits, dass es letztlich immer auch der Stadionbesucher ist, der eine Geldbuße bezahlt, da sich der Verein unter anderem durch den Verkauf von Eintrittskarten finanziert (LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

  • LG Rostock, 16.06.2005 - 9 O 328/04
    Auszug aus LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist es einem von einem Sportgericht bestraften Fußballverein auch nicht grundsätzlich verwehrt, von dem störenden Zuschauer in vollem Umfang Ersatz für geleistete Geldstrafen zu verlangen, wenn und soweit sein Verhalten für diese ursächlich war (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; AG Lingen, Urteil vom 17.02.2010 - 4 C 1222/09; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 O 680/87).

    Auch in solchen Fällen gilt, dass eine Schadensersatzpflicht gerade nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass ggf. mehrere Ursachen schadensbegründend zusammengewirkt haben (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09).

    Auch durch den Schutzzweck der verletzten Norm ist hier eine diesbezügliche Begrenzung der Haftung nicht geboten (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04).

    Auch dann wäre es aber Sache des Beklagten gewesen, darzulegen und zu beweisen, dass ein solches Rechtsmittel zumindest teilweise Erfolg gehabt hätte (vgl. LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04).

    Dies gilt umso mehr, als die Pflichtverletzung des Beklagten nach den gegebenen unstreitigen Umständen - "Hineinschmuggeln", Zünden und Werfen des Knallkörpers - zur Überzeugung der Kammer nur vorsätzlich und planvoll erfolgt sein kann, und daher auch vor diesem Hintergrund ein etwaiges bloß fahrlässiges Mitverschulden der Klägerin hinter dem Verschulden des Beklagten zurückstehen muss (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04).

  • AG Berlin-Lichtenberg, 08.02.2010 - 3 C 156/09

    Schadenersatz wegen Störung eines Fußballspiels: Ersatzanspruch des gastgebenden

    Auszug aus LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
    Das Zünden von Knallkörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen und das Werfen solcher Gegenstände auf andere Personen stellt auch ohne eine solche ausdrückliche Regelung eine erhebliche Verletzung der einem Zuschauer nach § 241 Abs. 2 BGB obliegenden Rücksichtnahmepflichten dar (vgl. AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist es einem von einem Sportgericht bestraften Fußballverein auch nicht grundsätzlich verwehrt, von dem störenden Zuschauer in vollem Umfang Ersatz für geleistete Geldstrafen zu verlangen, wenn und soweit sein Verhalten für diese ursächlich war (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; AG Lingen, Urteil vom 17.02.2010 - 4 C 1222/09; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 O 680/87).

    Auch in solchen Fällen gilt, dass eine Schadensersatzpflicht gerade nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass ggf. mehrere Ursachen schadensbegründend zusammengewirkt haben (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09).

  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86

    Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers

    Auszug aus LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
    Dass dies aufgrund einer durch Alkohol- und Cannabiskonsum hervorgerufenen Unzurechnungsfähigkeit des Beklagten anders gewesen sein soll, hätte der Beklagte darlegen und beweisen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1987 - IVa ZR 160/86 Rn. 9; Palandt- Sprau , Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl., 2015, § 827 BGB, Rn. 3).

    Bei der hier zivilprozessual zu klärenden Frage einer schuldrechtlichen Haftung gilt dieser Grundsatz aber nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 25.11.1987 - IVa ZR 160/86).

  • AG Lingen, 17.02.2010 - 4 C 1222/09

    Schadensersatzanspruch eines Fußballvereins gegen einen Zuschauer bei Beleidigung

    Auszug aus LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
    Zum anderen ist zwischen den Parteien aber auch bereits durch den bloßen Besuch des Zweitligaspiels durch den Beklagten jedenfalls ein vertragsähnliches Schuldverhältnis gem. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB zustande gekommen, welches wechselseitige Schutz- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB begründet (vgl. AG Lingen, Urteil vom 17.02.2010 - 4 C 1222/09).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist es einem von einem Sportgericht bestraften Fußballverein auch nicht grundsätzlich verwehrt, von dem störenden Zuschauer in vollem Umfang Ersatz für geleistete Geldstrafen zu verlangen, wenn und soweit sein Verhalten für diese ursächlich war (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; AG Lingen, Urteil vom 17.02.2010 - 4 C 1222/09; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 O 680/87).

  • LG Düsseldorf, 25.08.2011 - 11 O 339/10

    Anspruch eines Fußballvereins gegen einen Fußballfan auf Schadensersatz im

    Auszug aus LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
    Das Zünden von Knallkörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen und das Werfen solcher Gegenstände auf andere Personen stellt auch ohne eine solche ausdrückliche Regelung eine erhebliche Verletzung der einem Zuschauer nach § 241 Abs. 2 BGB obliegenden Rücksichtnahmepflichten dar (vgl. AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist es einem von einem Sportgericht bestraften Fußballverein auch nicht grundsätzlich verwehrt, von dem störenden Zuschauer in vollem Umfang Ersatz für geleistete Geldstrafen zu verlangen, wenn und soweit sein Verhalten für diese ursächlich war (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; AG Lingen, Urteil vom 17.02.2010 - 4 C 1222/09; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 O 680/87).

  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
    Es widerspricht Treu und Glauben und dem Sinn und Zweck des § 254 BGB, wenn sich der Beklagte, der der Klägerin durch eine besonders erhebliche Pflichtverletzung - Zünden eines unter das Sprengstoffgesetz fallenden Knallkörpers auf einer mit zahlreichen Menschen besetzten Tribüne - einen erheblichen Schaden zugefügt hat, nun darauf berufen möchte, dass die Klägerin gewissermaßen selbst schuld sei, wenn sie darauf vertraut habe, dass der Kläger derartiges nicht tun werde (vgl. RG, Urteil vom 20.05.1930 - III 289/29; BGH, Urteil vom 26.02.1980 - VI ZR 53/79).
  • RG, 20.05.1930 - III 289/29

    1. Kann der von einer Vertragspartei mit der Wahrnehmung ihrer Belange

    Auszug aus LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
    Es widerspricht Treu und Glauben und dem Sinn und Zweck des § 254 BGB, wenn sich der Beklagte, der der Klägerin durch eine besonders erhebliche Pflichtverletzung - Zünden eines unter das Sprengstoffgesetz fallenden Knallkörpers auf einer mit zahlreichen Menschen besetzten Tribüne - einen erheblichen Schaden zugefügt hat, nun darauf berufen möchte, dass die Klägerin gewissermaßen selbst schuld sei, wenn sie darauf vertraut habe, dass der Kläger derartiges nicht tun werde (vgl. RG, Urteil vom 20.05.1930 - III 289/29; BGH, Urteil vom 26.02.1980 - VI ZR 53/79).
  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

    Auszug aus LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
    Für die Frage der Adäquanz der Kausalität ist nicht die subjektive Vorhersehbarkeit durch den Handelnden entscheidend, sondern die Frage, ob auf Grundlage aller einem "optimalen Beobachter" erkennbaren Umstände unter Heranziehung des gesamten im Zeitpunkt der Beurteilung zur Verfügung stehenden Erfahrungswissens die objektive Möglichkeit des Erfolges bestand (BGH, Urteil vom 23.10.1951, I ZR 31/51).
  • AG Brakel, 15.06.1988 - 7 C 680/87
  • OLG Köln, 17.12.2015 - 7 U 54/15

    Schadensersatzansprüche eines Fußballbundesligavereins gegen einen Zuschauer

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.04.2015 (Az: 7 O 231/14) abgeändert.

    Der Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 08.04.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 7 O 231/14, die Klage abzuweisen.

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 7 U 54/15

    1. FC Köln erhält rd. 20.000 Euro Schadensersatz von Böllerwerfer

    Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.04.2015 (Az: 7 O 231/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie der vorangegangenen Entscheidungen wird auf das angefochtene landgerichtliche Urteil vom 08.04.2015 - 7 O 231/14 LG Köln - (Bl. 104 ff. d.A.), das Urteil des Senats vom 17.12.2015 - 7 U 54/15 - (Bl. 198 ff. d.A) sowie das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.09.2016 - VII ZR 14/16 - Bezug genommen.

    Er beantragt, die Klage unter Abänderung des am 08.04.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 7 O 231/14, abzuweisen.

  • LG Essen, 20.09.2017 - 20 O 7/17

    Schadensersatzbegehren eines Vereins wegen des Werfens von Feuerzeugen bei einem

    Auch durch den Schutzzweck der Norm ist hier eine diesbezügliche Begrenzung der Haftung nicht geboten (vgl. LG Köln Urteil vom 08.04.2015 AZ 7 O 231/14).
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   LG Frankenthal, 27.03.2015 - 7 O 231/14   

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   LG Verden, 12.11.2014 - 7 O 231/14   

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LG Verden, 12.11.2014 - 7 O 231/14 (https://dejure.org/2014,49230)
LG Verden, Entscheidung vom 12.11.2014 - 7 O 231/14 (https://dejure.org/2014,49230)
LG Verden, Entscheidung vom 12. November 2014 - 7 O 231/14 (https://dejure.org/2014,49230)
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