Rechtsprechung
LG Itzehoe, 29.06.1983 - 7 O 238/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten Nr. 4 in nicht quotierter Höhe, im übrigen ohne Mithaftung der Geschädigten
Wird zitiert von ...
- AG Essen, 24.08.2010 - 11 C 98/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Straße ohne Beachtung …
Der Höhe nach hält das Gericht für die vorliegenden Verletzungen ein Schmerzensgeld von 625, 00 Euro für angemessen, basierend auf einem Schmerzensgeldbetrag von 2500, 00 Euro bei 100-iger Haftung (vergl. Landgericht Itzehoe Urteil vom 29.06.1983 - 7 O 238/81).