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   LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09   

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LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09 (https://dejure.org/2009,76422)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10.12.2009 - 7 O 240/09 (https://dejure.org/2009,76422)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 7 O 240/09 (https://dejure.org/2009,76422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpruch einer Bank gegen den Gesellschafter eines in der Rechtsform der GbR betriebenen Immobilienfonds auf anteilige Rückzahlung eines von dem Fonds bei der Bank aufgenommenen Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
    Verträge, durch die ein in der Form einer GdbR betriebener Immobilienfonds die Führung seiner Geschäfte umfassend einer Gesellschaft überträgt, die keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besitzt, und die dem Geschäftsbesorger erteilte umfassende Vollmacht fallen - anders als Geschäftsbesorgungsverträge, die ein Anlagegesellschafter mit einem der Anlagegesellschaft nicht angehörenden Treuhänder schließt -grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG (Nobbe, WM 2007, Sonderbeilage Nr. 1, Seite 9 re. Sp.; BGH Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05 , Tz. 20 f. m.w.N.).

    Ein Vertrauensschutz im Hinblick auf die vor dem Urteil des BGH vom 7. April 2003 bestehende Rechtslage besteht danach dann nicht, wenn der Neugesellschafter die Altverbindlichkeit, für die er in Anspruch genommen wird, bei seinem Eintritt in die Gesellschaft kennt oder wenn er deren Vorhandensein bei auch nur geringer Aufmerksamkeit hätte erkennen können ( BGH Urt. v. 18.7.2006, XI ZR 143/05 , WM 2006, 1673, 1676; BGH Urt. v. 17.10.2006 - XI ZR 19/05 , WM 2007, 62, 66; BGH Urt. v. 17.10.2006 - XI ZR 185/05 , WM 2007, 110, 112).

  • BGH, 17.06.2008 - XI ZR 112/07

    Zur Bereicherungsschuld bei unwirksamen Darlehensvertrag

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
    Die Beitrittserklärung wäre selbst dann, wenn man mit der beklagten Partei von der Nichtigkeit der der K erteilten Vertretungsmacht ausgeht, nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes, der sich die Kammer anschließt, aufgrund der Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft wirksam (BGHZ 153, 214, 221; BGH Urt. v. 26.06.2007, XI ZR 287/05 ,Tz. 23; BGH Urt. v. 17.06.2008 - XI ZR 112/07 , Tz. 8; Nobbe, a.a.O., Seite 9).

    Dies gilt auch auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.06.2008 (Az. XI ZR 112/07, [...]) .

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 185/05

    Erteilung einer Vollmacht zur Vertretung bei der Abgabe vollstreckbarer

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
    Ein Vertrauensschutz im Hinblick auf die vor dem Urteil des BGH vom 7. April 2003 bestehende Rechtslage besteht danach dann nicht, wenn der Neugesellschafter die Altverbindlichkeit, für die er in Anspruch genommen wird, bei seinem Eintritt in die Gesellschaft kennt oder wenn er deren Vorhandensein bei auch nur geringer Aufmerksamkeit hätte erkennen können ( BGH Urt. v. 18.7.2006, XI ZR 143/05 , WM 2006, 1673, 1676; BGH Urt. v. 17.10.2006 - XI ZR 19/05 , WM 2007, 62, 66; BGH Urt. v. 17.10.2006 - XI ZR 185/05 , WM 2007, 110, 112).

    In den Fällen, in denen der in Anspruch genommene Gesellschafter aber, wie hier, einer Publikumsgesellschaft beitritt, muss dieser auch ohne entsprechende gesellschaftsvertragliche Regelungen und/oder Prospektangaben unbedingt damit rechnen, dass die zur Finanzierung des Fondsobjekts benötigten Kredite bereits ganz bzw. zum Teil aufgenommen worden sind ( BGH Urt. v. 17.10.2006 - XI ZR 185/05 , Tz. 19).

  • OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03

    Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Anwendung der Grundsätze über die

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
    Ausreichend ist, dass gesellschaftsvertragliche Rechte ausgeübt wurden oder die Gesellschafter den Geschäftsführer unwidersprochen für die Gesellschaft haben handeln lassen (hierzu etwa: Palandt/Sprau, BGB, 67.A., § 705, Rn. 18; OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.02.2004, 4 U 65/03 ).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
    Die Beitrittserklärung wäre selbst dann, wenn man mit der beklagten Partei von der Nichtigkeit der der K erteilten Vertretungsmacht ausgeht, nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes, der sich die Kammer anschließt, aufgrund der Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft wirksam (BGHZ 153, 214, 221; BGH Urt. v. 26.06.2007, XI ZR 287/05 ,Tz. 23; BGH Urt. v. 17.06.2008 - XI ZR 112/07 , Tz. 8; Nobbe, a.a.O., Seite 9).
  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
    Zum anderen würdigen die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auch dann gelten, wenn tatsächlich eine arglistige Täuschung vorläge ( BGH vom 21.11.2006, XI ZR 347/05 , [...], Tz. 18).
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
    Ferner scheidet ein Bestreiten mit Nichtwissen aus, wenn eine Partei in ihrem eigenen Unternehmensbereich Erkundigungen einziehen kann (vgl. hierzu BGH vom 10.10.1994, II ZR 95/93 , [...], Tz. 20 mit Hinweis auf BGHZ 109, 205, 209 f.).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
    Allein der Umstand, dass die vom Gesellschafter der Treuhänderin erteilte Vollmacht unwirksam ist, genügt nicht (Palandt, a.a.O; BGH, Urteil vom 21.03.2005, II ZR 310/03 = NJW 2005, 1784, Tz. 25).
  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
    Die Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes durch das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) zum 01.08.2008 hat vorliegend keine Auswirkungen, da das Rechtsberatungsgesetz für Altfälle anwendbar bleibt (BGH WM 2008, 1609 [BGH 03.07.2008 - III ZR 260/07] ).
  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07

    Schadensersatzpflichten eines Vertreibers von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
    Eine Haftung der kreditgebenden Bank nach § 826 BGB - die ihrem Darlehensrückzahlungsanspruch entgegen gehalten werden könnte - könnte sich zwar dann ergeben, wenn sich diese an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Fondsanleger durch einen Gründungsgesellschafter beteiligt hätte ( BGH vom 29.09.2009, XI ZR 179/07 ).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 287/05

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Einwand der Nichtigkeit der

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 19/05

    Übertragung der Führung der Geschäfte eines Immobilienfonds in der Form einer BGB

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