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   LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08 (Kart.)   

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LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08 (Kart.) (https://dejure.org/2010,8083)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23.04.2010 - 7 O 346/08 (Kart.) (https://dejure.org/2010,8083)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23. April 2010 - 7 O 346/08 (Kart.) (https://dejure.org/2010,8083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB der Sanierungsgeldregelung des § 65 Abs. 3 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) der mit Wirkung vom 01.01.2006 geltenden Fassung; Berücksichtigung des individuellen Verhältnisses von finanziellem Beitrag ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-mathies.de PDF (Kurzinformation)

    Sanierungsgeldberechnung der VBL für 2002 - 2005 für tausende beteiligte Arbeitgeber bei der VBL unwirksam!

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft der Schutzzweck der §§ 305 ff. BGB auch auf die Verwendung der Satzung bei den Gruppenversicherungsverträgen durch die Beklagte zu, die von dem durch Tarifvertrag geregelten Grundverhältnis zu unterscheiden sind (BGHZ 174, 127 bei [30]).

    Der Umstand, dass die vorliegend zu prüfende Satzungsregelung auf tarifvertragliche Regelungen zurückgeht, kann somit zwar im Rahmen der Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB zu berücksichtigen sein (BGHZ 174, 127 bei [32]), führt aber nicht per se zu einer Kontrollfreiheit nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 310 Abs. 4 S. 1 und 3, 307 Abs. 3 S. 1 BGB (offen gelassen durch den BGH a.a.O.).

    Der gerichtlichen Inhaltskontrolle sind freilich insoweit Grenzen gesetzt, als solche Regelungen in der Satzung der Beklagten von einer weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Beklagten als Satzungsgeber erfasst sind, die die Gerichte grundsätzlich zu respektieren haben, die eng mit den tarifvertraglichen Vorgaben verknüpft sind, die die arbeitsrechtlich von den Arbeitgebern geschuldete Zusatzversorgung konkretisieren und auf einer maßgeblichen Grundentscheidung der Tarifpartner beruhen (BGHZ 174, 127 bei [32]).

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
    Bei den Satzungsbestimmungen der Beklagten handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (BGHZ 142, 103 ff. bei 2.), wobei die Beklagte mit ihren Versicherungsnehmern, die nach § 25 Abs. 2 S. 1 VBLS die "Beteiligten" i.S.d. § 19 VBLS sind, privatrechtliche Gruppenversicherungsverträge abschließt (BGH a.a.O. bei 2. a).

    Indes wird hierdurch nicht die frei zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung, die mangels gesetzlicher Fixierung nicht kontrollfähig ist (BGH WM 2002, 70), festlegt, sondern die so ausgehandelte Vergütung nachträglich zum Nachteil des Klägers modifiziert und näher ausgestaltet, weshalb sie kontrollfähig ist (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1049, 1050 bei I. 2.; BGH VersR 2004, 319 ff., BGHZ 142, 103 bei [19]).

    Hieran ändert die Mitwirkung der Tarifvertragsparteien am Zustandekommen der Satzung und deren Änderungen im Grundsatz nichts (BGHZ 142, 103 bei [15]).

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
    Dieses System hat zur Grundlage, dass für die Empfänger von Rentenleistungen eine im wesentlichen ausreichende Anzahl jüngerer Beschäftigter nachrückt (BGHZ 135, 333 bei 3. c).

    Wenn jedoch wie vorliegend zwischen den Parteien unstreitig ein Teil der Arbeitgeber in erheblichem Maße Personal nicht nur vorübergehend abbaut und hierdurch das Verhältnis von finanziellem Zufluss in das Finanzierungssystem der Beklagten zu den zu tragenden Rentenlasten beeinflusst wird, kann dies zu einer Äquivalenzstörung im privatrechtlichen Vertragsverhältnis führen, die ggf. durch eine Erhöhung der Hauptleistungspflicht zur Entrichtung systemangemessener Umlagebeiträge aufzufangen ist (vgl. BGHZ 135, 333 bei 3. d).

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
    a) Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten ist als privatrechtliches Gruppenversicherungsverhältnis ausgestaltet (BGHZ 169, 122).

    Insoweit ist zu beachten, dass das Zusatzversorgungssystem der Beklagten als privatrechtliche Versicherung konzipiert ist und deshalb - entgegen der Auffassung der Beklagten - wesentlich stärker auf dem Versicherungsprinzip beruht als auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs (BGHZ 169, 122 bei II. 3. b).

  • OLG Schleswig, 10.12.2004 - 13 UF 198/04

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Zustellung eines

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 01.06.2005 (BGH NJW-RR 2005, 1228) ausgeführt, dass die Beklagte anders als ein Sozialversicherungsträger ihre Leistungen nach den ihr zufließenden Umlagen sowie den Erträgen ihres Vermögens ausrichten muss und weitergehende Leistungen für einzelne Gruppen von Versicherten nur durch eine Erhöhung oder Umverteilung der Umlagen finanziert werden können, woraus ein Konflikt mit dem Grundsatz der Gewährung gleicher Leistungen für gleiche Beträge entstehe (BGH a.a.O. bei 2.).
  • BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 255/80

    Gerichte für Arbeitssachen - Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen -

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
    Bei der Beklagten handelt es sich um keine Einrichtung in diesem Sinne, weil die Tarifvertragsparteien nach der Satzung keine Befugnis haben, die Beklagte zu kontrollieren oder ihr bindende Weisungen zu erteilen (vgl. BAGE 35, 221), noch die Beklagte in hinreichendem Maße paritätisch besetzt ist (vgl. hierzu BGH VersR 2006, 534).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
    Zwar hat die Kammer im vorliegenden Fall zudem zu beachten, dass die Parteien bei der Ausgestaltung der Satzung einen erheblichen Ermessensspielraum haben (BGHZ 103, 370, 384).
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
    Es ist jedoch zulässig, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die hierdurch entstandene Lücke zu schließen, weil davon auszugehen ist, dass der ersatzlose Wegfall der Klausel von dem übereinstimmenden Parteiwillen nicht getragen ist (vgl. BGHZ 117, 99; BGHZ 139, 333, 339 f.).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 12 U 81/08
    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
    a) Dieser die gerichtliche Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB beschränkende Zusammenhang besteht jedoch - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. Urteil vom 03.03.2009 - Az.: 12 U 81/08, S. 25) - allein, soweit das Verhältnis zwischen den versicherten Arbeitnehmern und der Beklagten betroffen und die konkrete Regelung im vorgenannten Sinne tarifvertraglich determiniert ist.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
    Auch die die Genehmigung der Satzung durch das BMF als Aufsichtsbehörde vermag eine inhaltliche Angemessenheit im AGB-rechtlichen Sinne nicht sicherzustellen, da sich Zweck und Maßstab der jeweiligen Prüfung unterscheiden (BGH NJW 2005, 1774; Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl. 2010, vor § 307 Rn. 21).
  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 328/88

    Neuwertentschädigung bei Wiederherstellung eines abgebrannten Gebäudes

  • BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04

    Rechtsweg - Versorgungseinrichtung

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94

    Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    (b) Dabei haben die Tarifvertragsparteien nicht ihre sich aus den §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG ergebende Regelungsbefugnis überschritten (a.A. LG Mannheim, Urteil vom 23. April 2010 - 7 O 346/08 Kart., juris Rn. 83 ff.).
  • BGH, 19.07.2011 - IV ZR 46/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    (2) Dabei haben die Tarifvertragsparteien nicht ihre sich aus den §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG ergebende Regelungsbefugnis überschritten (a.A. LG Mannheim, Urteil vom 23. April 2010 - 7 O 346/08 Kart., juris Rn. 83 ff.).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 68/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    (b) Dabei haben die Tarifvertragsparteien nicht ihre sich aus den §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG ergebende Regelungsbefugnis überschritten (a.A. LG Mannheim, Urteil vom 23. April 2010 - 7 O 346/08 Kart., juris Rn. 83 ff.).
  • LG Mannheim, 09.07.2010 - 7 O 265/09

    Wettbewerbsbeschränkung: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als

    Auch wenn die Beklagte die ursprüngliche, bis zum 31.12.2005 geltende und in einem anderen Verfahren vor der Kammer (7 O 346/08 Kart.) für unwirksam erklärte Regelung mit Wirkung vom 01.01.2006 dergestalt abgeändert hat, dass die Berechnung des Sanierungsgeldes nicht mehr pauschal über die neunfache Rentensumme aller Renten erfolgt, sondern zusätzlich über die in Absatz 5a eingefügte Regelung entsprechend dem Verhältnis der Aufwendungen zu den Leistungen der jeweiligen Beteiligten, führt diese teilweise Anbindung der Höhe der zu zahlenden Prämien an die tatsächlich durch die jeweiligen Beteiligten verursachten Lasten in der derzeitigen Ausprägung nicht dazu, dass das von der Beklagten betriebene Umlagesystem nicht mehr auf dem Grundgedanken der Solidarität fußt.

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegend zu beantwortende Frage, ob die in den Satzungsbestimmungen der Beklagten vorgesehene Aufsicht staatlicher Organe ausreichend ist, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt in einer Weise zu verhindern, die einer Qualifizierung der Beklagten als Unternehmen im Sinne des Art. 102 AEUV (Ex-Art. 82 EGV) entgegensteht, maßgeblich von der in den Entscheidungen der Kammer zur AGB-rechtlichen Wirksamkeit der Gegenwert- (Kammerurteil v. 19.06.2009, 7 O 122/08 Kart., juris) und Sanierungsgeldbestimmungen (Kammerurteil v. 23.04.2010, 7 O 346/08 Kart., juris) zu adressierenden Frage, ob die Art und Weise des Zustandekommens der entsprechenden Satzungsbestimmungen eine AGB-rechtliche Inhaltskontrolle durch die Gerichte versperrt und ob das das Gruppenversicherungsverhältnis prägende Äquivalenzprinzip soweit durch den im System der Beklagten angelegten Solidargedanken beeinflusst wird, dass es keinen Maßstab bei der Angemessenheitskontrolle der Satzungsbestimmungen mehr bilden könnte.

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 83/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Sanierungsgeldregelung

    Auch das Landgericht Mannheim (Urteil vom 23. April 2010 - 7 O 346/08), das - im Gegensatz zur Rechtsprechung der erkennenden Kammer und des OLG Karlsruhe - davon ausgeht, dass die Sanierungsgeldregelungen in der bis zum Inkrafttreten der 7. und 9. Satzungsänderung geltenden Fassung nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sind, ist der Ansicht, dass die Sanierungsgeldregelungen in der Fassung der 7. und 9. Satzungsänderung wirksam sind, da hierdurch eine individuelle und verursacherbezogene Ermittlung des vom jeweiligen Beteiligten zu entrichtenden Sanierungsgeldes sichergestellt werde.
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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 15.09.2011 - 7 O 346/08   

Zitiervorschläge
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LG Wuppertal, 15.09.2011 - 7 O 346/08 (https://dejure.org/2011,40115)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15.09.2011 - 7 O 346/08 (https://dejure.org/2011,40115)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15. September 2011 - 7 O 346/08 (https://dejure.org/2011,40115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche wegen Zusammenstoßes zweier Kfz beim rückwärts Einparken und damit verbundenem Ausschwenken mit dem vorderen Bereich in die vom anderen Kfz benutzte Spur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche wegen Zusammenstoßes zweier Kfz beim rückwärts Einparken und damit verbundenem Ausschwenken mit dem vorderen Bereich in die vom anderen Kfz benutzte Spur

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LG Bremen, 05.06.2018 - 7 O 1158/17

    Autobahnunfall mit Personenschaden auf Beschleunigungsstreifen

    Andererseits ist zu berücksichtigen, dass sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen - auch in Anbetracht der Schilderungen des Klägers in der mündlichen Verhandlung vom 8.5.2018 - noch in vergleichsweise mäßigem Umfang bewegten und ohne stationäre Behandlung innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ohne erkennbare Dauerschäden vollständig behoben werden konnten (vgl. auch LG Wuppertal, Urteil vom 15. September 2011 - 7 O 346/08 -, juris).
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