Weitere Entscheidung unten: LG Frankenthal, 09.03.2017

Rechtsprechung
   LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15275
LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16 (https://dejure.org/2017,15275)
LG Zwickau, Entscheidung vom 12.05.2017 - 7 O 370/16 (https://dejure.org/2017,15275)
LG Zwickau, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 7 O 370/16 (https://dejure.org/2017,15275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,15275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Anspruch auf Ersatzlieferung (§§ 437 Nr. 1, 439 I Fall 2 BGB) eines SKODA Octavia Combi 2.0 TDI - VW-Abgasskandal

  • dr-stoll-kollegen.de PDF
  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)

    VW-Skandal - Händler zur Neulieferung eines aktuellen Skoda Octavia verurteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW-Skandal: Skodahändler verurteilt, einen fabrikneuen Skoda Octavia zu liefern

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16

    Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software

    Auszug aus LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16
    Dadurch aber wird das Risiko des Scheiterns der Nachbesserung auf den Kläger als Käufer verlagert, da dieser seinen Anspruch auf Nachbesserung des Softwareupdates möglicherweise im Klageweg durchsetzen muss und er riskiert, dass seinem dahin gehenden Anspruch der Verjährungseinwand entgegengehalten wird (LG Regensburg, Urt . v. 04.01.2017 - 7 O 967/16, juris).

    v. 04.01.2017 - 7 O 967/16, juris).

    Dieser Umstand rechtfertigt aber nicht die von dem Kläger geltend gemachte 2, 0-fache Geschäftsgebühr seiner Rechtsanwälte, sondern eine 1, 7-fache Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG (LG Regensburg, Urt . v. 04.01.2017 - 7 O 967/16, juris).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16
    Den ihm hierdurch in Form von vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten entstandenen Aufwand, hat die Beklagte gemäß § 439 II BGB zu tragen ( BGH , Urt . v. 17.02.1999 - X ZR 40/96 , NJW-RR 1999, 813 [814]).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16
    des § 439 I Fall 2 BGB ein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für Nutzungen gegenüber dem Käufer nicht besteht ( BGH , Urt . v. 26.11.2008 - VIII ZR 200/05 , NJW 2009, 427 Rn .
  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 273/12

    Zum Recht des Verkäufers, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung gemäß §

    Auszug aus LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16
    a) Dass die Beklagte die Einrede der Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung (§ 439 III BGB) erstmals in diesem Rechtsstreit erhoben hat, ist rechtlich ohne Belang ( BGH , Urt . v. 16.10.2013 - VIII ZR 273/12 , NJW 2014, 213 Rn . 17).
  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16
    Die Installation und Verwendung einer sogenannten Abschaltsoftware zur Erreichung bzw. bei der Ermittlung der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte ist bei Pkw anderer Hersteller in einer vergleichbaren Fahrzeugklasse jedenfalls nicht bekanntermaßen üblich, auch wird Solches von der Beklagten nicht vorgetragen ( OLG Celle, Beschl. v. 30.06.2016 - 7 W 26/16, VersR 2016, 1515; OLG Hamm, Beschl. v. 21.06.2016 - l-28 W 14/16, juris; LG Krefeld, Urt .
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16
    Die Installation und Verwendung einer sogenannten Abschaltsoftware zur Erreichung bzw. bei der Ermittlung der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte ist bei Pkw anderer Hersteller in einer vergleichbaren Fahrzeugklasse jedenfalls nicht bekanntermaßen üblich, auch wird Solches von der Beklagten nicht vorgetragen ( OLG Celle, Beschl. v. 30.06.2016 - 7 W 26/16, VersR 2016, 1515; OLG Hamm, Beschl. v. 21.06.2016 - l-28 W 14/16, juris; LG Krefeld, Urt .
  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

    Auszug aus LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16
    v. 14.09.2016 - 2 O 83/16, MDR 2016, 1201; LG Bückeburg, Urt .
  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16
    Eine ausschließlich auf den Testzyklus zugeschnittene Programmierung der Abgasbehandlung kann daher nur als unzulässige Umgehung der einschlägigen Vorschriften angesehen werden (LG Hildesheim, Urt . v. 17.01.2017 - 3 O 139/16, DAR 2017, 83).
  • LG Bückeburg, 11.01.2017 - 2 O 39/16

    Abgasskandal; Abgas-Skandal; Kauf; Rücktritt

    Auszug aus LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16
    v. 11.01.2017 - 2 O 39/16, juris).
  • OLG Nürnberg, 20.02.2017 - 14 U 199/16

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung eines Neuwagens trotz Mangelbeseitigung

    Auszug aus LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16
    c) Die für einen erstmals im Prozess geltend gemachten Ausschluss der verlangten Nacherfüllung nach § 439 III BGB relevante Bedeutung des Mangels bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegenden Umständen ( OLG Nürnberg, Urt . v. 20.02.2017 - 14 U 199/16, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 09.03.2017 - 7 O 370/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7624
LG Frankenthal, 09.03.2017 - 7 O 370/16 (https://dejure.org/2017,7624)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 09.03.2017 - 7 O 370/16 (https://dejure.org/2017,7624)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 09. März 2017 - 7 O 370/16 (https://dejure.org/2017,7624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,7624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag: Aufklärungspflichten des Verkäufers über Hausmängel

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was bedeutet "umfassende Sanierung" in einem Maklerexposé?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet "umfassende Sanierung" in einem Maklerexposé? (IMR 2017, 1074)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.03.2017 - 7 O 370/16
    22 Allerdings geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Grundstückskaufverträgen auch ohne konkrete Nachfrage des Käufers eine Pflicht des Verkäufers zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen besteht, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (BGH NJW-RR 2012, 1078, 1079 mwN; NJW 2012, 2793, 2794; vgl. auch BGHZ 190, 272, 275, Rn 8).

    Eine solche Offenbarungspflicht besteht hingegen nicht bei Mängeln, die im Rahmen einer Besichtigung ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW-RR 2012, 1078, 1079 mwN; BGH NJW 2001, 64) .

  • BGH, 15.06.2012 - V ZR 198/11

    Mängelhaftung des Grundstücksverkäufers: Anspruchsausschließende Käuferkenntnis

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.03.2017 - 7 O 370/16
    22 Allerdings geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Grundstückskaufverträgen auch ohne konkrete Nachfrage des Käufers eine Pflicht des Verkäufers zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen besteht, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (BGH NJW-RR 2012, 1078, 1079 mwN; NJW 2012, 2793, 2794; vgl. auch BGHZ 190, 272, 275, Rn 8).
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.03.2017 - 7 O 370/16
    Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer oder einen Dritten, die - wie vorliegend - in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1, Nr. 1 BGB (BGH vom 6.11.2015, V ZR 78/14, juris).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.03.2017 - 7 O 370/16
    Eine solche Offenbarungspflicht besteht hingegen nicht bei Mängeln, die im Rahmen einer Besichtigung ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW-RR 2012, 1078, 1079 mwN; BGH NJW 2001, 64) .
  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.03.2017 - 7 O 370/16
    22 Allerdings geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Grundstückskaufverträgen auch ohne konkrete Nachfrage des Käufers eine Pflicht des Verkäufers zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen besteht, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (BGH NJW-RR 2012, 1078, 1079 mwN; NJW 2012, 2793, 2794; vgl. auch BGHZ 190, 272, 275, Rn 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht