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   LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11   

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LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11 (https://dejure.org/2014,68572)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 28.01.2014 - 7 O 375/11 (https://dejure.org/2014,68572)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 7 O 375/11 (https://dejure.org/2014,68572)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11
    Nach dieser Norm ist ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, Urt. v. 22.06.1992 - WM 1992, 1812, 1823 u. v. 13.07.2004 - WM 2004, 1768, 1769).

    Wird die Empfehlung aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens leichtfertig in unrichtiger Weise abgegeben, ist sie dann als sittenwidrig einzustufen, wenn sie erkennbar für die Entschließung des Anlegers von Bedeutung ist und in Verfolgung eigener Interessen in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Anlegers abgegeben wird (BGH, Urt. v. 22.06.1992 - II ZR 178/90 - WM 1992, 1812, 1823 m. w. N.).

  • OLG Schleswig, 14.02.2013 - 5 U 42/12

    Schadensersatzklage gegen ehemalige Vorstände der Accessio AG abgewiesen

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11
    Eine nur mündliche Beratung ist grundsätzlich gleichfalls zulässig (OLG Schleswig, Urt. v. 14.02.2013 - 5 U 42/12 -).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 124/09

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Treuhandkommanditistin einer

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11
    Eine pflichtwidrig unterlassene Aufklärung allein genügt nicht, es sei denn, der Berater schweigt trotz Kenntnis der Chancenlosigkeit der Anlage (BGH WM 2010, 2256).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11
    Nach dieser Norm ist ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, Urt. v. 22.06.1992 - WM 1992, 1812, 1823 u. v. 13.07.2004 - WM 2004, 1768, 1769).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09

    Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11
    Das insoweit in Bezug genommene Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.05.2011 - 4 U 187/09 - beurteilt einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11
    Der Vorstand einer Vermittlungsgesellschaft haftet auch dann, wenn er bei riskanten Geschäften die Kunden bewusst über Risiken und verminderte Gewinnchancen ungenügend aufklärt bzw. diese bewusst verharmlost (BGH NJW-RR 2006, 627) und wenn er den Geschäftsabschluss veranlasst und bewusst nicht verhindert hat (BGH NJW 2002, 2777; NJW 2004, 203-206).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11
    Den bankungebundenen freien Berater trifft keine (ungefragte) Aufklärungspflicht über Provisionen, da der Anleger bei solchen Beratungen - anders als bei Banken - von einer durch den Produktanbieter "eingepreisten" Vergütung ausgehen und er deshalb deren Höhe erfragen muss, wenn sie ihn interessiert (BGH, Urt. v. 15.04.2010 - III ZR 196/09 - BGHZ 185, 185, Rn 13).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11
    Die "Kick-Back"-Rechtsprechung des für die Bankenhaftung zuständigen 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshof ist auf freie, bankungebundene Anlageberater - zu denen auch die A. AG gehört - nicht zu übertragen (BGH, Beschl. v. 9.3.2011, WM 2011, 925 ff; Schlick, Die aktuelle Rechtsprechung des 3. Zivilsenats des BGH zum Kapitalanlagerecht, WM 2011, 154, 158).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11
    Der Vorstand einer Vermittlungsgesellschaft haftet auch dann, wenn er bei riskanten Geschäften die Kunden bewusst über Risiken und verminderte Gewinnchancen ungenügend aufklärt bzw. diese bewusst verharmlost (BGH NJW-RR 2006, 627) und wenn er den Geschäftsabschluss veranlasst und bewusst nicht verhindert hat (BGH NJW 2002, 2777; NJW 2004, 203-206).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 212/09

    Wertpapierhandel: Schutzgesetzcharakter der Pflicht zur getrennten

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11
    Deshalb werden die meisten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes nicht als Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB angesehen (BGH, Urt. v. 22.06.2010, ZIP 2010, 1433 und Urt.v. 19.12.2006 - XI ZR 56/09 -).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

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   LG Itzehoe, 25.03.2014 - 7 O 375/11   

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LG Itzehoe, Entscheidung vom 25.03.2014 - 7 O 375/11 (https://dejure.org/2014,65006)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 25. März 2014 - 7 O 375/11 (https://dejure.org/2014,65006)
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