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   LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07   

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LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07 (https://dejure.org/2007,1600)
LG München I, Entscheidung vom 19.04.2007 - 7 O 3950/07 (https://dejure.org/2007,1600)
LG München I, Entscheidung vom 19. April 2007 - 7 O 3950/07 (https://dejure.org/2007,1600)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Usenet, Caching, Störerhaftung

    Ein Unterlassungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung gegen einen Usenetprovider kommt grundsätzlich weder aufgrund Verschuldens noch aus Störerhaftung in Betracht.

  • Telemedicus

    Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

  • Telemedicus

    Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

  • JurPC

    TDG § 10; TMG § 9
    Zugangsvermittlung zu MP3-Dateien im "Usenet"

  • aufrecht.de

    Nur zumutbare Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zugangsvermittlung zu MP3-Dateien im so genannten "Usenet"; Technische Möglichkeit und Zumutbarkeit der Verhinderung einer erneuten Bereitstellung eines Musiktitels über das "Usenet"; Vorliegen der Inhaberschaft an den ausschließlichen Rechten des ...

  • archive.org PDF

    UrhG - Usenet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • kanzlei.biz

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von "Usenet'-Server verneint

  • webhosting-und-recht.de

    Haftung für Usenet-Server

  • united-newsserver.de PDF

    Urheberrecht; Zugangsvermittlung zu MP3-Dateien im Usenet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von "Usenet"-Server verneint

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Usenet: Betreiber haftet nicht für illegale Inhalte

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung des Usenet-Providers

  • heise.de (Pressebericht, 19.04.2007)

    Prüfpflichten von Diensteanbietern müssen verhältnismäßig sein

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von "Usenet"-Server verneint

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von "Usenet"-Server verneint

  • beck.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von «Usenet»-Server

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung des UseNet-Zugangsvermittlers

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von Usenet-Server verneint

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von Usenet-Server verneint

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von Usenet-Server verneint

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von "Usenet"-Server verneint

Besprechungen u.ä.

  • retosphere.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Usenet-Betreibers (Reto Mantz; MMR 2007, 456)

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    GEMA weiter erfolgreich im Kampf gegen Usenet-Zugangsvermittler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 453
  • K&R 2007, 330
  • ZUM 2007, 496
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für

    Auszug aus LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
    Zwar erfasst die Haftungsprivilegierung des TDG nach der Auffassung des BGH (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 862 - Internetversteigerung/Rolex) nicht auch den verschuldensunabhängigen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, wobei diese Rechtsprechung auf den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch (vgl. OLG München, MMR 2006, 739, 740 mwN) sowie das neue TMG (vgl. Hoeren, NJW 2007, 801, 805) ebenso anzuwenden sein dürfte.

    Der Geschädigte braucht sich nach der derzeitigen Rechtslage auch nicht auf das "Notice-and-take-down-Verfahren" verweisen zu lassen (BGH GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung/Rolex; OLG München MMR 2006, 739, 741).

    Für Markenverletzungen, die sie in dem vorgezogenen Filterverfahren nicht erkennen kann (weil beispielsweise eine gefälschte Rolex- Uhr zu einem für ein Original angemessenen Preis ohne Hinweis auf den Fälschungscharakter angeboten wird) träfe sie kein Verschulden." Das OLG München hat in der Entscheidung MMR 2006, 739, 740 zusätzlich folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
    Zu den Voraussetzungen der Störerhaftung hat der BGH im Fall "Internetversteigerung/Rolex" (BGH GRUR 2004, 860, 864) folgendes ausgeführt: "Mit Recht ist das BerGer. davon ausgegangen, dass derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein -in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGHZ 148, 13 [17] = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de; BGH, GRUR 2002, 618 [619] = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor, m.w. Nachw.).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 313 [315f.] - NJW 1997, 2188 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; GRUR 1994, 841 [842f.] = NJW 1994, 2827 - WRP 1994, 739 Suchwort; GRUR 1999, 418 [419f.] = NJW 1999, 418 = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13 [17f.]= GRUR 2001, 1038 - NJW 2001, 3265 - ambiente.de, jew. m.w. Nachw.).

    Unter diesen Ulmständen kommt dem Interesse der Bekl. an einem möglichst kostengünstigen und reibungslosen Ablauf ihres Geschäftsbetriebs ein geringeres Gewicht zu als beispielsweise dem Interesse der Registrierungsstelle für Domainnamen an einer möglichst schnellen und preiswerten Domainvergabe (vgl. BGHZ 148, 13 [20f.] = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de; BGH, GRUR 2004, 619 [621] - NJW 2001, 3265 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
    Zwar erfasst die Haftungsprivilegierung des TDG nach der Auffassung des BGH (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 862 - Internetversteigerung/Rolex) nicht auch den verschuldensunabhängigen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, wobei diese Rechtsprechung auf den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch (vgl. OLG München, MMR 2006, 739, 740 mwN) sowie das neue TMG (vgl. Hoeren, NJW 2007, 801, 805) ebenso anzuwenden sein dürfte.

    Der Geschädigte braucht sich nach der derzeitigen Rechtslage auch nicht auf das "Notice-and-take-down-Verfahren" verweisen zu lassen (BGH GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung/Rolex; OLG München MMR 2006, 739, 741).

    Zu den Voraussetzungen der Störerhaftung hat der BGH im Fall "Internetversteigerung/Rolex" (BGH GRUR 2004, 860, 864) folgendes ausgeführt: "Mit Recht ist das BerGer. davon ausgegangen, dass derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein -in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGHZ 148, 13 [17] = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de; BGH, GRUR 2002, 618 [619] = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor, m.w. Nachw.).

  • LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07

    Urheberrechtsverletzung: Haftung für die Zugangsvermittlung bei Usenet

    Auszug aus LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
    Dem steht auch das im Termin angesprochene Urteil des LG Hamburg vom 19.2.2007 (AZ. 308 O 32/07) nicht entgegen.
  • OLG München, 21.12.2006 - 29 U 4407/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Internet-Handelsplattform für

    Auszug aus LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
    Der Antragsgegnerin ist es auch nicht zuzumuten, den Datenverkehr händisch zu überprüfen (vgl. OLG München/ Urt. v. 21.12.2006, Az. 29 U 4407/06, S. 13 f.) bzw. ihren UsenetServer ganz abzuschalten, denn derart drastische Maßnahmen wären nur dann verhältnismäßig, wenn alle bzw. ein Großteil der im Usenet vorhandenen Inhalte rechtswidrig wären, was die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht hat.
  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Auszug aus LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
    Das LG Hamburg hat in dieser Entscheidung - unter Berufung auf eine Entscheidung des Hanseatischen OLG (GRUR-RR 2006, 148) in einem ähnlich gelagerten Fall - eine einstweilige Beschlussverfügung gegen einen anderen Zugangsvermittler zum Usenet mit der Begründung aufrechterhalten, dass die Störereigenschaft jedenfalls dann gegeben sei, wenn der Antragsgegner seinerseits die Möglichkeit eines Rechtsmissbrauchs den interessierten Anwendern im Rahmen der Produktankündigung, Absatzwerbung bzw. Nutzungsbeschreibung als eine (von mehreren) Nutzungsmöglichkeiten angeboten habe.
  • OLG München, 03.02.2000 - 6 U 5475/99

    Begriff des Angebots fremder Inhalte

    Auszug aus LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
    Hiernach sind Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs auf fremde Inhalte dann als unzumutbar anzusehen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern, ihre Wirksamkeit jedoch durch einen Zugriff auf entsprechende Informationsangebote über andere Netzverbindungen mit einem vergleichsweise geringen Aufwand umgangen werden kann (vgl. OLG München, MMR 2000, 617, 619 - CDBench).
  • LG Hamburg, 30.05.1997 - 313 S 270/96

    Schuldhafte Fristversäumnis bei unrichtiger Telekom-Auskunft der

    Auszug aus LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 313 [315f.] - NJW 1997, 2188 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; GRUR 1994, 841 [842f.] = NJW 1994, 2827 - WRP 1994, 739 Suchwort; GRUR 1999, 418 [419f.] = NJW 1999, 418 = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13 [17f.]= GRUR 2001, 1038 - NJW 2001, 3265 - ambiente.de, jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 313 [315f.] - NJW 1997, 2188 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; GRUR 1994, 841 [842f.] = NJW 1994, 2827 - WRP 1994, 739 Suchwort; GRUR 1999, 418 [419f.] = NJW 1999, 418 = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13 [17f.]= GRUR 2001, 1038 - NJW 2001, 3265 - ambiente.de, jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 313 [315f.] - NJW 1997, 2188 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; GRUR 1994, 841 [842f.] = NJW 1994, 2827 - WRP 1994, 739 Suchwort; GRUR 1999, 418 [419f.] = NJW 1999, 418 = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13 [17f.]= GRUR 2001, 1038 - NJW 2001, 3265 - ambiente.de, jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

  • OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07

    Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen

    Der Senat tritt der von dem Landgericht München vertretenen Auffassung (Urteil vom 19.04.07, 7 O 3950/07) insoweit bei, als es als unverhältnismäßig anzusehen wäre, von der Antragsgegnerin zu 1. ein Verhalten zu verlangen, das von vornherein wirkungslos wäre, weil es problemlos umgangen werden kann.

    Die Auffassung des Landgerichts München (7 O 3950/07), das die Antragstellerin offenbar als verpflichtet angesehen hatte, eine geeignete Software konkret zu benennen und sie andernfalls als beweisfällig behandelt hat, teilt der Senat jedenfalls im Rahmen der hier noch zu diskutierenden eingeschränkten Überwachungspflicht der von eigenen Kunden eingestellten Dateien nicht.

  • LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07

    Zugangsvermittlung zum UseNet: Haftung bei Herunterladen illegaler Musikkopien;

    Die Kammer bestätigt hiermit ihre Entscheidung vom 19.02.2007 (ZUM 2007, 492) auch für den Fall, dass der Zugangsvermittler zum UseNet das Auffinden von Musikdateien im Internet in der Bewerbung nicht besonders hervorhebt, und weicht insoweit von einem Urteil des Landgerichts München I vom 19.04.2007 (ZUM 2007, 496) mit einer parallelen Sachverhaltsgestaltung ab.
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