Rechtsprechung
LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- lsvd.de
Outen als homosexuell - Intimbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Recht am eigenen Bild, Zwangsouting
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Boulevardpresse outet Homosexuelle - Schmerzensgeld für ungenehmigte Publikation eines Fotos vom Christopher Street Day
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
5000,- EUR Schmerzensgeld für Zwangs-Outing
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95
"Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für …
Auszug aus LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05
Fiktionshaftung (BGH AfP 1992, 149 = NJW 1992, 2084 Fuchsberger; BGH AfP 1997,- 909 = NJW-RR 1998, 250 - Reiseführer für Gourmets) ohne Entlastungsmöglichkeit einzustehen. - BGH, 10.11.1961 - I ZR 78/60
Hochzeitsbild
Auszug aus LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05
Auch wenn man eine konkludente Einwilligung des Klägers aufgrund dessen Teilnahme am CSD in ... unterstellt, hätte es angesichts der Herausstellung des Klägers als Teil eines schwulen ... Vorzeigepärchens für die Mitarbeiter der Beklagten besonders nahe gelegen, nachzufragen, ob der Kläger auch mit der konkreten Art der Bildnisveröffentlichung einverstanden ist (vgl. BGH GRUR 1962, 211 - Hochzeitbild). - BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91
Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken
Auszug aus LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05
Fiktionshaftung (BGH AfP 1992, 149 = NJW 1992, 2084 Fuchsberger; BGH AfP 1997,- 909 = NJW-RR 1998, 250 - Reiseführer für Gourmets) ohne Entlastungsmöglichkeit einzustehen.
- BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des …
Auszug aus LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05
Unter Abwägung all dieser Umstände sieht die Kammer vorliegend einen Betrag als angemessen an, der dem Doppelten derjenigen Summe entspricht, die vom BGH als Untergrenze für entschädigungswürdige Übergriffe in das Persönlichkeitsrecht bezeichnet wurde (BGH NJW 1979, 1041 ) und den die Kammer auch in einer vergleichbaren Fallgestaltung (ZUM 2004, 320), bei der ebenfalls ein besonders schwerer Eingriff mit erheblichen Milderungsgründen abgewogen werden musste, zugesprochen hat. - LG München I, 18.12.2003 - 7 O 15358/03
Auszug aus LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05
Unter Abwägung all dieser Umstände sieht die Kammer vorliegend einen Betrag als angemessen an, der dem Doppelten derjenigen Summe entspricht, die vom BGH als Untergrenze für entschädigungswürdige Übergriffe in das Persönlichkeitsrecht bezeichnet wurde (BGH NJW 1979, 1041 ) und den die Kammer auch in einer vergleichbaren Fallgestaltung (ZUM 2004, 320), bei der ebenfalls ein besonders schwerer Eingriff mit erheblichen Milderungsgründen abgewogen werden musste, zugesprochen hat. - BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen …
Auszug aus LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05
Diese Verpflichtung zur Nachfrage besteht auch bei Bildern, die von Dritten bezogen wurden (vgl. BGH. GRUR 1965, 495 - Wie uns die anderen sehen). - OLG Koblenz, 02.03.1995 - 6 U 1350/93
Zulässigkeit der werblichen Verwertung von anlässlich einer Modenschau …
Auszug aus LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05
Es ist davon- auszugehen, dass der Fotograf der Aufnahme gem. Anlage B 1 im Jahre 2002 in ... ohne weiteres Teilnehmer des Umzugs hätte finden können, die sich - z.B. aus Gründen der Selbstdarstellung - für die streitgegenständliche Bildnisveröffentlichung unentgeltlich zur Verfügung gestellt hätten; jedenfalls wäre ihm dies bei Zahlung eines Honorars in Höhe von EUR 200,- pro Person sicherlich gelungen (vgl. auch OLG Koblenz GRUR 1995, 771, 772 betreffend ein "Gelegenheitsmodell" DM 250,- als fiktive Lizenzgebühr).
- OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19
Traumreise ohne Traumschiffkapitän
und nur außerhalb vorsätzlicher Verletzungshandlungen einen Anspruch ablehnend Neumeyer , AfP 2009, 465, 467 ff.; offen OLG Hamburg v. 10.08.2010 - 7 U 130/09, ZUM 2010, 884) Allein für eine genehmigungslose und im Einzelfall auch nicht über § 23 KUG zu rechtfertigende (dazu OLG Frankfurt v. 21.09.1999 - 11 U 28/99, AfP 2000, 185) Veröffentlichung von Nacktaufnahmen Betroffener soll trotz redaktioneller Berichterstattung ausnahmsweise eine Lizenzanalogie möglich sein (LG Berlin v. 19.09.2002 - 27 O 364/02, AfP 2004, 455; LG Hamburg v. 15.10.1993 - 324 O 3/93, AfP 1995, 526, vgl. - neben Geldentschädigung auch LG München v. 21.07.2005 - 7 O 4742/05, n.v. zu "Zwangsouting" - CSD-Parade; vgl. zur Geldentschädigung insofern LG Frankfurt v. 30.07.2015 - 2-3 O 455/14, juris); darum geht es hier jedoch nicht. - OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18
Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos …
Allein für eine genehmigungslose und im Einzelfall auch nicht über § 23 KUG zu rechtfertigende (dazu OLG Frankfurt v. 21.09.1999 - 11 U 28/99, AfP 2000, 185) Veröffentlichung von Nacktaufnahmen Betroffener kann auch trotz redaktioneller Berichterstattung ausnahmsweise eine Lizenzanalogie möglich sein (LG Berlin v. 19.09.2002 - 27 O 364/02, AfP 2004, 455; LG Hamburg v. 15.10.1993 - 324 O 3/93, AfP 1995, 526, vgl. - neben Geldentschädigung auch LG München v. 21.07.2005 - 7 O 4742/05, n.v. zu "Zwangsouting" - J; vgl. zur Geldentschädigung insofern LG Frankfurt v. 30.07.2015 - 2-3 O 455/14, juris); darum geht es hier jedoch ersichtlich nicht. - LG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 3 O 455/14
Offenbarung der Aufnahme einer Nebentätigkeit als Escort-Dame stellt …
Auch kann die Bekanntgabe von Details über das sexuelle Gebaren, z.B. die sexuelle Orientierung, auch wenn sie in den Bereich anderer hineinwirkt und diesen bekannt ist und im öffentlichen Raum stattgefunden hat, einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen (LG München, Urt. v. 21.07.2005 - 7 O 4742/05 -Zwangsouting: EUR 5.000,- Entschädigung).Der Beklagte hat vorliegend den für die Klägerin peinlichen und unangenehmen - wenn auch freiwillig eingegangenen - Umstand, dass sie als Escort-Dame arbeitet, einem engen Verwandten- und weiteren Bekanntenkreis bekannt gegeben und insoweit ebenfalls eine Art "Zwangsouting" herbeigeführt (vgl. LG München, Urt. v. 21.07.2005 -7 O 4742/05).
- LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
Zwangsouting vor dem Arbeitgeber
Der Kläger verweist insoweit auf ein Urteil des Landgerichts München I zum Az. 7 O 4742/05.v. 16.03.2016 - 16 U 188/15 in der Berufung zur Sache der Kammer 2-03 O 455/14, die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen; wohl auch LG München I, Urt. v. 21.07.2005 - 7 O 4642/05 (nicht veröffentlicht) zu einem Foto vom Christopher Street Day in Würzburg, wobei der dortige Kläger seine Homosexualität vor der Familie und dem weiteren Bekanntenkreis geheim gehalten hatte, vgl. becklink 153337).