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LG Frankenthal, 20.05.2010 - 7 O 476/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umwandlung eines Bezugsrechts von einem unwiderruflichen Bezugsrecht in ein widerrufliches Bezugsrecht als entgeltliche Leistung i.S.d. § 4 Abs. 1 AnfG; Umwandlung eines Bezugsrechts von einem unwiderruflichen Bezugsrecht in ein widerrufliches Bezugsrecht als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 20.05.2010 - 7 O 476/09
- OLG Zweibrücken, 27.06.2011 - 7 U 118/10
- BGH, 26.01.2012 - IX ZR 99/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
Zwangsvollstreckung in eine Lebensversicherung: Widerruf einer widerruflichen …
Auszug aus LG Frankenthal, 20.05.2010 - 7 O 476/09
Durch Urteil des Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken vom 14.04.2010 (Az. 1 U 183/09 , GA 66 ff.) wurde die Axxx verurteilt, die Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag an die beiden Beklagten je in Höhe von 77.309,05 EUR auszubezahlen. - BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01
Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine …
Auszug aus LG Frankenthal, 20.05.2010 - 7 O 476/09
Nur in diesem Fall wäre - worauf die Klägerin zutreffend hinweist - der maßgebliche Zeitpunkt, zu dem die anfechtbare Handlung i. S. des § 8 AnfG als abgegeben gilt, der Eintritt des Versicherungsfalls am 01.01.2008 (vgl. BGH Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 252/01 - 2. Leitsatz).