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   LG München I, 24.05.2007 - 7 O 6358/07   

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https://dejure.org/2007,4323
LG München I, 24.05.2007 - 7 O 6358/07 (https://dejure.org/2007,4323)
LG München I, Entscheidung vom 24.05.2007 - 7 O 6358/07 (https://dejure.org/2007,4323)
LG München I, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 7 O 6358/07 (https://dejure.org/2007,4323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Verfügungsantrag in Sachen "Pumuckl’s Freundin" zurückgewiesen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Pumuckl weiterhin Single? - Verfügungsantrag in Sachen "Pumuckl's Freundin" zurückgewiesen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Aussage zu »Pumuckl-Freundin« kein Eingriff in Urheberpersönlichkeitsrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Pumuckls Freundin" - Endlos-Streit zwischen Autorin und Zeichnerin von Pumuckl

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Urheberrechtsstreit zwischen Autorin und Zeichnerin einer Zeichentrickfigur

  • beck.de (Kurzinformation)

    Pumuckl darf eine Freundin haben

  • beck.de (Kurzinformation)

    Pumuckl darf eine Freundin haben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfügungsantrag in Sachen "Pumuckl’s Freundin" zurückgewiesen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.5.2007)

    Pumuckl darf eine Freudin haben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 226
  • GRUR-RR 2008, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG München I, 24.05.2007 - 7 O 6358/07
    "Mit Recht ist das BerGer. davon ausgegangen, dass derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGHZ 148, 13 [17] = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de; BGH, GRUR 2002, 618 [619] = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor, m.w. Nachw.).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 313 [315f.] = NJW 1997, 2188 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; GRUR 1994, 841 [842f.] = NJW 1994, 2827 = WRP 1994, 739 - Suchwort; GRUR 1999, 418 [419f.] = NJW 1999, 418 = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13 [17f.] = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de, jeweils mwN).".

  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus LG München I, 24.05.2007 - 7 O 6358/07
    Die Antragstellerin verkenne auch, dass die von ihr geschaffene Literaturfigur des Pumuckl kein unantastbares Werk sei, sondern sich Dritte mit der Figur und den Geschichten nach dem Willen des Gesetzgebers, bestätigt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einer anderen Sache (BVerfG NJW 2001, 598), auch öffentlich auseinandersetzen könnten und sollten.

    Denn nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (GRUR 2001, 149, 151 - Germania 3) ist im Rahmen derartiger Interessenabwägungen grundlegend zu beachten, "dass mit der Veröffentlichung ein Werk nicht mehr allein seinem Inhaber zur Verfügung steht.

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus LG München I, 24.05.2007 - 7 O 6358/07
    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen (vgl. BGHZ 155, 189 [194f.] = GRUR 2003, 807 = NJW 2003, 2525 - Buchpreisbindung; BGH, GRUR 2003, 969 [970] = NJW-RR 2003, 1685 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w. Nachw.), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.
  • LG München I, 10.01.2008 - 7 O 8427/07

    Abgrenzung dichterischer und grafischer Urheberrechte an Fantasiefigur

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens (sowie des vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahrens 7 O 6358/07) ist die Ankündigung und Durchführung eines Malwettbewerbs im City-Center in Landshut (= CCL) am 3.3.2007, der in einem Werbeblatt wie folgt angekündigt wurde:.

    Mit Schriftsatz vom 3.4.2007 (Anlage K 4), eingegangen bei Gericht am gleichen Tag, beantragte die Beklagte daraufhin im Verfahren 7 O 6358/07 den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

    Mit Endurteil vom 24.5.2007 (GRUR-RR 2007, 226 - Eine Freundin für Pumuckl = WRP 2007, 828) wurde dieser Antrag zurückgewiesen.

    Hierzu ließ die Beklagte in der Antragsschrift des Verfahrens 7 O 6358/07 (S. 11 f.) folgendes wörtlich ausführen:.

    Auch der Versuch der Klägerin, sich durch den Hinweis auf die BGH-Entscheidung "Asterix-Persiflagen" "aus ihrer Verantwortung zu winden" (vgl. Schriftsatz vom 26.4.2007 S. 2 = Bl. 49 des Verfahrens 7 O 6358/07) gehe bereits deshalb ins Leere, weil sich diese Rechtssprechung mit der Frage der freien Benutzung nach § 24 UrhG beschäftige und zwingend voraussetze, dass durch die Benutzung eines fremden Werkes ein neues Werk entstehe.

    Jedenfalls sei eine etwaige Erstbegehungsgefahr durch die Erklärung im Schreiben ihres anwaltlichen Vertreters vom 28.3.2007 (Anlage AST 5 des Verfahrens 7 O 6358/07) ausgeräumt worden.

    Wortwörtlich ließ die Klägerin hierzu folgendes bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren ausführen (Schriftsatz vom 25.4.2007 S. 4 f. = Bl. 35 f. des Verfahrens 7 O 6358/07):.

    Darüber hinaus gebe es eine von der Beklagten geschaffene Pumuckl-Geschichte (vgl. Ausdruck von www.s.de gem. Anlage zum Protokoll vom 26.4.2007 im Verfahren 7 O 6358/07), in der sich der Pumuckl unglücklich in die Nichte des Meister Es verliebt habe.

    Denn die Beklagte selbst hat eine Geschichte geschrieben, in der sich der Pumuckl unglücklich in ein Mädchen, die Nichte des Meister E, verliebt (vgl. Anlage AG 7 des Verfahrens 7 O 6358/07).

    Dass die im Fernsehbeitrag in Aussicht gestellte Hochzeit des Pumuckl über diesen von der Beklagten selbst mit der Geschichte gem. Anlage AG 7 des Verfahrens 7 O 6358/07 vorgegebenen - platonischen - Rahmen hinausgehen wird, insbesondere sexuelle Bezüge aufweisen wird, ist nicht dargetan oder sonst ersichtlich.

  • LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16

    Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde

    Das nachträgliche Vorbringen der Verfügungsbeklagten gab daher auch keine Veranlassung, die mündliche Verhandlung von Amts wegen gem. § 156 Abs. 1 ZPO wieder zu eröffnen, was im Verfahren der einstweiligen Verfügung aufgrund des Eilcharakters nach allgemeiner Meinung ohnehin als nicht möglich angesehen wird (LG München I, WRP 07, 828, 839).
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