Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 26.11.2019 - 7 O 72/17 |
Volltextveröffentlichung
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Schlüssiger Prozessvortrag ist kein Ratespiel!
Besprechungen u.ä.
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Schlüssiger Prozessvortrag ist kein Ratespiel! (IBR 2020, 1015)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.06.2008 - II ZR 121/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Unschlüssigkeit von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2019 - 7 O 72/17
Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substanziierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (BGH, NJW-RR 2007 1409 = NZG 2007, 714; NJW-RR 2008, 1311 = NZBau 2008, 645). - BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2019 - 7 O 72/17
Anlagen können grundsätzlich nur zur Erläuterung und Konkretisierung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht vollständig ersetzen (BVerfG NJW 94, 2683; BGH NJW 2016, 2747 m. w. N.). - BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2019 - 7 O 72/17
Anlagen können grundsätzlich nur zur Erläuterung und Konkretisierung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht vollständig ersetzen (BVerfG NJW 94, 2683; BGH NJW 2016, 2747 m. w. N.). - BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04
Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2019 - 7 O 72/17
Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substanziierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (BGH, NJW-RR 2007 1409 = NZG 2007, 714; NJW-RR 2008, 1311 = NZBau 2008, 645).
Rechtsprechung
LG Dortmund, 18.06.2019 - 7 O 72/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
Keine Nichtigkeit des Pfändungsbeschlusses bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen …
Auszug aus LG Dortmund, 18.06.2019 - 7 O 72/17
Zwar kann der Entscheidung entnommen werden, dass das OLG München - ohne jede Begründung - davon ausging, dass ein Pfändungsbeschluss - als Mindestinhalt - ein ausdrückliches Arrestatorium enthalten müsse (OLG München, Beschluss vom 14. September 2018 - 34 Wx 301/18 -, Rn. 19, juris). - OLG Frankfurt, 27.04.2000 - 26 W 169/99
Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid ; Wirksamkeit eines …
Auszug aus LG Dortmund, 18.06.2019 - 7 O 72/17
Durch den Ausspruch "Pfändung" bzw. "gepfändet" besteht ein hinreichender Anknüpfungspunkt für das erforderliche Arrestatorium (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. April 2000 - 26 W 169/99 -, Rn. 35, juris). - BGH, 27.04.2017 - IX ZR 192/15
Bestimmtheit eines Pfändungsbeschlusses: Pfändung von Forderungen des Schuldners …
Auszug aus LG Dortmund, 18.06.2019 - 7 O 72/17
An die Bezeichnung des gepfändeten Vermögensrechts dürfen allerdings keine übermäßigen Anforderungen gestellt werden, weil der Gläubiger regelmäßig die Verhältnisse seines Schuldners nur oberflächlich kennt (BGH, Urteil vom 27. April 2017 - IX ZR 192/15 -, Rn. 7, juris). - OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 8 U 43/12
Auszug aus LG Dortmund, 18.06.2019 - 7 O 72/17
Das OLG führt in den Gründen zwar aus, dass das Arrestatorium konstitutiv sei und daher die Pfändungs- und Einziehungsverfügung dem Drittschuldner zugestellt werden müsse (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 31. Mai 2012 - 8 U 43/12 -, Rn. 15, juris).
- BGH, 16.12.2020 - VII ZB 9/20
Forderungspfändung: Wirksamkeitsvoraussetzung eines Zahlungsverbots an den …
Ungeachtet der gesetzlichen Formulierung ("hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten") sei der Ausspruch - anders als das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 18. Juni 2019 - Az. 7 O 72/17 - entschieden habe - nicht überflüssig und eine bloße Förmelei.Soweit die Rechtsbeschwerde unter Verweis auf den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 18. Juni 2019 - 7 O 72/17 - die Auffassung vertritt, das Arrestatorium liege in der Formulierung im Arrestbefehl, dass die Forderungen "in Vollziehung des Arrests [...] gepfändet" werden, da diese auf § 930 Abs. 1 ZPO beruhe, welcher wiederum in seinem Satz 2 auf die allgemeinen Grundsätze der Pfändung und damit auf § 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO verweise, genügt dies nicht.
- BGH, 16.12.2020 - VII ZB 10/20
Ausspruch eines Verbots der Zahlung an den Schuldner durch das Gericht gegenüber …
Ungeachtet der gesetzlichen Formulierung ("hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten") sei der Ausspruch - anders als das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 18. Juni 2019 - Az. 7 O 72/17 - entschieden habe - nicht überflüssig und eine bloße Förmelei.Soweit die Rechtsbeschwerde unter Verweis auf den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 18. Juni 2019 - 7 O 72/17 - die Auffassung vertritt, das Arrestatorium liege in der Formulierung im Arrestbefehl, dass die Forderungen "in Vollziehung des Arrests [...] gepfändet" werden, da diese auf § 930 Abs. 1 ZPO beruhe, welcher wiederum in seinem Satz 2 auf die allgemeinen Grundsätze der Pfändung und damit auf § 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO verweise, genügt dies nicht.