Rechtsprechung
| LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 76/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
(Mit-) Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers für (P2P-) Urheberrechtsverletzungen II
Zur Frage der Reichweite der Störerhaftung bei der Internetnutzung durch volljährige Familienmitglieder.
- openjur.de
Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für unerlaubtes Anbieten eines Computerspiels zum Upload über eine Tauschplattform
- Justiz Baden-Württemberg
Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für unerlaubtes Anbieten eines Computerspiels zum Upload über eine Tauschplattform
- damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)
Eltern haften auch beim Filesharing nicht für ihre Kinder
- JurPC
Mitstörerhaftung bei Urheberrechtsverletzung im Rahmen des Filesharing
- aufrecht.de
Internet-Anschlussinhaber haftet nicht für Rechtsverletzungen durch volljährige Familienmitglieder
- it-recht-kanzlei
Tauschbörsen / Belehrungspflicht bei Volljährigen
- kanzlei.biz
Keine vorbeugende Überwachung der Kinder durch Ihre Eltern bei Nutzung des Internet
- 1arechtsanwaelte.de
- wbs-law.de
- wbs-law.de
- winheller.com
Zur Frage der (Mit-)Störerhaftung eines Internet-Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen anderer
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Kurzfassungen/Presse (14)
- wb-law.de (Kurzinformation)
Filesharing: Urteil zu Haftung von Eltern jetzt im Volltext verfügbar [Filesharing, LG Mannheim]
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Filsharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder
- 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)
Abmahnwelle bei Tauschbörsen - wann haften Eltern?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Downloads im Internet und deren Folgen - Schadenersatz etc. - Was sollte ich wissen?
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung bei Urheberrechtsverletzung im Rahmen des Filesharing; Internetrecht, Urheberrecht
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine Familienhaftung bei Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Internetrecht: Wenn der erwachsene Sohnemann Unsinn macht, haftet nicht der Papa
- arag.de (Kurzinformation)
Keine ständige Überwachung der Kids
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
Keine Störerhaftung des Anschluss-Inhabers für Verletzungen durch volljähriges Kind
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Störerhaftung im Internet: Dauerhafte Überprüfung ohne konkreten Hinweis auf Urheberrechtsverletzungen unzumutbar
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Filesharing: Urteil zu Haftung von Eltern jetzt im Volltext verfügbar
- wbs-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Filsharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Keine Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch volljähriges Familienmitglied
Besprechungen u.ä.
- ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)
Vorsicht bei WLAN-Nutzung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des LG Mannheim vom 29.09.2006, Az.: 7 O 76/06 (Keine Störerhaftung der Eltern bei Urheberrechtsverletzung ihrer erwachsenen Kinder)" von RA Christian Solmecke, LL.M., original erschienen in: MMR 2007, 267 - 269.
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2007, 267
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses
Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen (LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268 mit zustimmender Anmerkung von Solmecke; 459, 460; anderer Ansicht LG Hamburg, CR 2006, 780, 781 und MMR 2007, 131, 132).Der Beklagte kann, sofern nicht besondere Umstände dafür Anlass bieten, ohne weiteres davon ausgehen, dass erwachsenen Personen bekannt ist, dass sie derartige Rechtsverletzungen nicht begehen dürfen (LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268).
- OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
Keine generelle Haftung für offenes WLAN
Der Inhaber eines Internet - Anschlusses im privaten Bereich kann vor allem dann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Anschluss von Familienangehörigen mitbenutzt wird, wobei in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen vertreten werden, inwieweit im familiären Bereich verdachtsunabhängige Prüfungspflichten bestehen (vgl. LG Mannheim, MMR 07, 267; LG Hamburg CR 06, 780; MMR 07, 131). - LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
Urheberrechtsverletzung im Internet durch Kinder: Haftung der Eltern wegen …
Eine Haftung der Beklagten zu 1 und 2 für das Verhalten ihres voll einsichtsfähigen Kindes scheide daher - unter Hinweis auf LG Mannheim, MMR 2007, 267 f. - aus.Die Ausführungen des Landgerichts Mannheim (MMR 2007, 267 f.), denen sich die Kammer im Urteil vom 4.10.2007 (CR 2008, 49, 51 re. Sp.) angeschlossen hat, stehen dem nicht entgegen, da in den beiden früher entschiedenen Fällen die Überlassung des Internetanschlusses an ein voll Geschäftsfähigen (an den volljährigen, noch zu Hause lebenden Sohn bzw. an einen Mitarbeiter) Streitgegenstand war.
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
Aus den oben dargelegten Gründen muss auch die Frage nicht weiterverfolgt werden, ob der Inhaber eines Anschlusses allein aufgrund dieser Eigenschaft als Störer im Hinblick auf etwaige Urheberrechtsverletzungen des Computernutzers in Betracht kommt (…bejahend: LG Hamburg, Urt.v. 2.8.2006, CR 2006, S. 780, zitiert nach juris; a.A.: LG Mannheim, Urt.v. 29.9.2006, MMR 2007, S. 267f). - LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08
"Gewerbliches Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG
Zwar treffen den Inhaber eines Anschlusses nach der Rechtsprechung gewisse Prüf- und Überwachungspflichten, sofern er seinen Internetzugang auch Dritten (etwa Familienmitgliedern) zugänglich macht, so dass er für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter unter Umständen als Störer einzustehen hat (vgl. etwa LG Mannheim, MMR 2007, 267). - LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
Auskunftsanspruch gegen Zugangsprovider nach § 101 UrhG
Zwar treffen den Inhaber eines Anschlusses nach der Rechtsprechung gewisse Prüf- und Überwachungspflichten, sofern er seinen Internetzugang auch Dritten (etwa Familienmitgliedern) zugänglich macht, so dass er für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter unter Umständen als Störer einzustehen hat (vgl. etwa LG Mannheim, MMR 2007, 267). - LG Hamburg, 04.02.2010 - 308 O 34/10
Filesharing - Störerhaftung des Anschlussinhabers für illegale Downloads
Aufgrund dessen ist es überwiegend wahrscheinlich, dass sie entweder die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder dass sie von Personen begangen worden ist, deren Fehlverhalten sie sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung zurechnen lassen muss (wie hier zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2006, 700; LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Hamburg, MMR 2008, 685; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG Köln, BeckRS 2007 15421; LG Düsseldorf, BeckRS 2008 17131; LG Leipzig, MMR 2009, 219; strenger: OLG Frankfurt/M., GRUR-RR 2008, 73; anders bei Volljährigen: LG Mannheim, MMR 2007, 267). - LG Hamburg, 21.06.2012 - 308 O 495/11
In Filesharing-Fällen haften Eltern nicht für volljährige Kinder!
In gleicher Weise hat das Landgericht Mannheim entschieden (MMR 2007, 267 und 2007, 459). - LG Hamburg, 09.03.2006 - 308 O 139/06
Störer-Urteile - haften Eltern für ihre Kinder?
Das LG Mannheim hat in einem vergleichbaren Fall anders entschieden (Urteil vom 29.09.2006, Az.: 7 O 76/06 = JurPC Web-Dok. 33/2007).
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