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   LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09   

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LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09 (https://dejure.org/2010,6755)
LG Mannheim, Entscheidung vom 12.02.2010 - 7 O 84/09 (https://dejure.org/2010,6755)
LG Mannheim, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 7 O 84/09 (https://dejure.org/2010,6755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrichtungen ohne erfindungsfunktionalen Beitrag zu einem patentrechtlich geschützten Verfahren als Mittel mit einem Bezug auf ein wesentliches Element einer Erfindung; Annahme einer mittelbaren Patentverletzung bei Verwendung von in einem Anspruch eines ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 64 Abs. 1 EPÜ; §§ 9 S. 2 Nr. 2; 10 Abs. 1 PatG; § 32 ZPO; Art. 5 Nr. 3 EuGVVO; § 143 Abs. 1 PatG; § 14 ZuVOJu
    Eine unmittelbare Patentverletzung scheidet aus, wenn das geschützte Verfahren bei dem anderen nicht vollständig durchgeführt wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auslegung des Anspruchswortlauts

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 12.02.2010)

    IP-Com verliert gegen HTC

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 368 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09
    (1) Soweit die Klägerin den erforderlichen Zusammenhang zwischen Mittel und Erfindung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil Flügelradzähler (GRUR 2004, 758) bereits dann für gegeben hält, wenn das Mittel mit irgendeinem Anspruchsmerkmal zusammenwirkt und darauf abhebt, dass der erforderliche Zusammenhang vorliegend deshalb gegeben sei, weil die Mobilstation selbst Anspruchsmerkmal und daher für die technische Lehre der Erfindung nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung sei, können die in der Entscheidung Flügelradzähler für den Fall eines Vorrichtungspatents aufgestellten Grundsätze nicht unbesehen auf das hier in Rede stehende Verfahrenspatent übertragen werden.

    (2) Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass der Topos der "erfindungsfunktionellen Individualisierung", nach der das "Mittel" an die Funktionen der Erfindung angepasst sein muss, keinen Eingang in § 10 PatG gefunden hat (vgl. nur BGH GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler ; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl. 2009, § 33 VI. b) 2.; Benkard/Scharen, 10. Aufl. 2006, § 10 Rn. 7; vgl. zum Systemwechsel im Einzelnen Busche, GRUR 2009, 236 ff.).

    Daraus folgt jedoch noch nicht, dass der durch § 10 PatG im Sinne eines Patentgefährdungstatbestands (BGH GRUR 2004, 758, 760 bei a) - Flügelradzähler ; BGH GRUR 2007, 773, 775 bei [18] - Rohrschweißverfahren ; Leistner, GRUR 2010 Beil.

    (3) Vielmehr muss das Mittel geeignet sein, mit einem wesentlichen Element der Erfindung funktional zusammenzuwirken (BGH GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler , BGH GRUR 2006, 570 - extracoronares Geschiebe ).

    Dieser funktionale Bezug ist nur dann gegeben, wenn das Mittel einen Beitrag zur Verwirklichung der erfinderischen Lehre erbringt (BGH GRUR 2004, 758 ff., 761 bei c) - Flügelradzähler ).

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09
    Daraus folgt jedoch noch nicht, dass der durch § 10 PatG im Sinne eines Patentgefährdungstatbestands (BGH GRUR 2004, 758, 760 bei a) - Flügelradzähler ; BGH GRUR 2007, 773, 775 bei [18] - Rohrschweißverfahren ; Leistner, GRUR 2010 Beil.

    Bei Anwendung dieses funktional geprägten Beziehungsverständnisses auf einen Verfahrensanspruch ist erforderlich, dass das Mittel zu dem Ergebnis des durch das Klagepatent gelehrten Verfahrens einen funktionell relevanten Beitrag leistet (vgl. so für einen Verfahrensanspruch: BGH GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren : Beitrag zum "Leistungsergebnis"; vgl. auch Rauh, Die mittelbare Patentverletzung, Diss. München 2009, GWR Bd. 161, S. 166 f.: " Beitrag zur Verwirklichung des Erfindungsgedankens "; ebenso indes für ein Vorrichtungspatent BGH GRUR 2007, 769, 771 bei [20] - Pipettensystem ).

    Daher kann aus dem bloßen Umstand, dass die Mobilstation in Anspruch 1 erwähnt wird, entgegen der Auffassung der Klägerin für die erforderliche Beziehung des Mittels zur Erfindung kein zwingender Schluss in diesem Sinne gezogen werden (vgl. auch BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren , 1. Leitsatz: "regelmäßig").

    bb) Zwar kann allein aus dem Umstand, dass die Mobilstation bei Anwendung des in Anspruch 1 gelehrten Verfahrens zum Handover einen Teil der patentgemäßen Verfahrensschritte nicht ausführt, das Fehlen einer so beschaffenen Beziehung nicht gefolgert werden (BGH GRUR 2007, 773, 775 bei [19] - Rohrschweißverfahren ).

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Auszug aus LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09
    Hierzu wäre - ebenso wie beim Erzeugnispatent (BGH GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II ) - erforderlich, dass die Mobilfunkgeräte die beanspruchten Maßnahmen vollständig durchführen.

    Eine so weitgehende Ausdehnung des Tatbestands der unmittelbaren Patentverletzung auf alle notwendigen Bedingungen der Anwendung des patentgemäßen Verfahrens würde die durch § 10 PatG gezogenen Grenzen der Verantwortlichkeit für bloß mittelbare Verursachungsbeiträge unterlaufen (BGH GRUR 2007, 313, 314 f. - Funkuhr II ).

    Unabhängig davon, ob für Fälle der vorsätzlichen Patentverletzung andere Grundsätze gelten können (BGH GRUR 2007, 313, 315 bei [17] - Funkuhr II ), sind die entsprechenden subjektiven Elemente eines bewussten Eingriffs in einen fremden Rechtskreis vorliegend nicht zur Überzeugung der Kammer dargetan.

    Soweit der Beitrag zu einer Verletzungshandlung eines anderen in der Lieferung oder dem Anbieten eines Mittels besteht, hat der erforderliche Zurechnungszusammenhang in § 10 PatG eine eigenständige gesetzliche Ausprägung erfahren und ist an die dort aufgestellten Voraussetzungen gebunden (BGH GRUR 2007, 313, 314 f. - Funkuhr II ).

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09
    Auch soweit im Einzelfall für eine Qualifikation als Verletzungshandlung ausreichend sein kann, dass die Verwirklichung des Benutzungstatbestandes durch einen Dritten unvorsätzlich ermöglicht oder gefördert wird, obwohl der Verletzer sich mit zumutbarem Aufwand die Kenntnis verschaffen kann, dass die von ihm unterstützte Handlung das absolute Recht des Patentinhabers verletzt (BGH GRUR 2009, 1142, 1144 sub [29] - MP3-Player-Import ), ergibt sich aus diesem Grundsatz keine Haftung der Beklagten.

    Andernfalls würde der Verletzungstatbestand uferlos (BGH GRUR 2009, 1142, 1145 sub [36] - MP3-Player-Import ).

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Auszug aus LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09
    Bei Anwendung dieses funktional geprägten Beziehungsverständnisses auf einen Verfahrensanspruch ist erforderlich, dass das Mittel zu dem Ergebnis des durch das Klagepatent gelehrten Verfahrens einen funktionell relevanten Beitrag leistet (vgl. so für einen Verfahrensanspruch: BGH GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren : Beitrag zum "Leistungsergebnis"; vgl. auch Rauh, Die mittelbare Patentverletzung, Diss. München 2009, GWR Bd. 161, S. 166 f.: " Beitrag zur Verwirklichung des Erfindungsgedankens "; ebenso indes für ein Vorrichtungspatent BGH GRUR 2007, 769, 771 bei [20] - Pipettensystem ).
  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89

    Herrichtung von Gegenständen kein Patentgebrauch - Patentschutz für

    Auszug aus LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09
    Eine solche Anwendung kann - wie vorliegend - nicht schon darin erblickt werden, dass eine Vorrichtung sinnfällig hergerichtet wird, um ein patentgeschütztes Verfahren auszuüben (BGH GRUR 1992, 305 - Heliumeinspeisung ).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09
    a) Die erforderliche Auslegung nach dem Verständnis eines Durchschnittsfachmanns hat sich auf den Anspruchswortlaut in seiner Beschränkung auf bestimmte Merkmale zu fokussieren (Art. 69 Abs. 1 S. 1 EPÜ, § 14 Abs. 1 S. 1 PatG; BGH GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung ) und den Inhalt der Beschreibung und der Zeichnungen heranzuziehen (Art. 69 Abs. 1 S. 2 EPÜ, § 14 Abs. 1 S. 2 PatG; BGH GRUR 2008, 779, 782 sub [30] - Mehrgangnabe ), um den Sinngehalt des Patentanspruchs zu erfassen.
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09
    a) Die erforderliche Auslegung nach dem Verständnis eines Durchschnittsfachmanns hat sich auf den Anspruchswortlaut in seiner Beschränkung auf bestimmte Merkmale zu fokussieren (Art. 69 Abs. 1 S. 1 EPÜ, § 14 Abs. 1 S. 1 PatG; BGH GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung ) und den Inhalt der Beschreibung und der Zeichnungen heranzuziehen (Art. 69 Abs. 1 S. 2 EPÜ, § 14 Abs. 1 S. 2 PatG; BGH GRUR 2008, 779, 782 sub [30] - Mehrgangnabe ), um den Sinngehalt des Patentanspruchs zu erfassen.
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09
    Soweit die Beschreibung zur Auslegung der Patentansprüche herangezogen wird, ist der technische Sinn der in der Patentschrift verwendeten Worte und Begriffe entscheidend und nicht deren rein philologischer oder logisch-wissenschaftlicher Bedeutungsgehalt (BGHZ 150, 149, 156 - Schneidmesser I ; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube ).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09
    Soweit die Beschreibung zur Auslegung der Patentansprüche herangezogen wird, ist der technische Sinn der in der Patentschrift verwendeten Worte und Begriffe entscheidend und nicht deren rein philologischer oder logisch-wissenschaftlicher Bedeutungsgehalt (BGHZ 150, 149, 156 - Schneidmesser I ; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube ).
  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

  • LG Mannheim, 09.12.2011 - 7 O 122/11

    Patentverletzungsverfahren: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen einen

    Die von der Beklagten vertriebenen angegriffenen Ausführungsformen sind auch Mittel i.S.v. § 10 Abs. 1 PatG, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, da sie funktional mit einem wesentlichen Element der Erfindung, des durch den Anspruch 1 geschützten Verfahrens zusammenwirken und zur Verwirklichung der erfinderischen Lehre einen funktionell relevanten Beitrag erbringen (vgl. zu den maßgeblichen Kriterien insoweit Kammerurteil vom 12.02.2010, 7 O 84/09 - Handover , veröffentlicht in InstGE 12, 70 ff.), indem sie die wesentlichen Verfahrensschritte des geschützten Verfahrens selbst durch die in ihnen verbauten Chips vollziehen.
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10

    Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Im Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren vor dem LG Mannheim (Az. 7 0 84/09) am 4. Dezember 2009 übergab die hiesige Streithelferin zu 1) zwei Patentlizenzvertragsangebote (vgl. Anlagenkonvolut S&S 18, Anlage S&S 19).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 274/10

    Anspruch des Inhabers der europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Im Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren vor dem LG Mannheim (Az. 7 0 84/09) am 4. Dezember 2009 übergab die hiesige Streithelferin zu 1) zwei Patentlizenzvertragsangebote (vgl. Anlagenkonvolut S&S 18, Anlage S&S 19).
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