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   LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2015 - 7 O 902/15   

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https://dejure.org/2015,46109
LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2015 - 7 O 902/15 (https://dejure.org/2015,46109)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17.11.2015 - 7 O 902/15 (https://dejure.org/2015,46109)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17. November 2015 - 7 O 902/15 (https://dejure.org/2015,46109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 242 BGB
    Aufrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit der AGB-Klausel einer Sparkasse über Aufrechnungsverbote aufgrund einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klausel einer Sparkasse über ein Aufrechnungsverbot unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel einer Sparkasse über ein Aufrechnungsverbot unwirksam

  • test.de (Kurzinformation)

    Sparkassen- und Bankrecht: Recht auf Verrechnung von Forderungen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2016, 325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche der Sparkasse

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2015 - 7 O 902/15
    Der Kläger meint, die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshof aus den Urteilen vom 18.06.2002, Az.: XI ZR 160/01 und vom 17.02.1986, Az.: II ZR 285/84 führe dazu, dass unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben die genannte Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkasse derart eingeschränkt werden müsse, dass jedenfalls die Forderungen, denen ein Einwand nicht entgegenstehe, von dem Aufrechungsverbot ausgeschlossen seien.

    Zumindest in kundenfeindlichster Auslegung ist für den durchschnittlichen Verbraucher nicht erkennbar, dass es im Hinblick auf das Aufrechnungsverbot insoweit eine Einschränkung gibt, die durch die höchst richterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinen beiden Entscheidungen vom 18.06.2002, Az.: XI ZR 160/01 und I ZR 110/85 vom 26.02.1987 entwickelt wurde, dass es unter der Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben geboten sein kann, die Aufrechnungsbeschränkung dann unbeachtet zu lassen, wenn eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung in dem Sinne entscheidungsreif ist, dass sie sich als begründet erweist.

  • BGH, 26.02.1987 - I ZR 110/85

    Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners; Zulässige Berufung auf das

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2015 - 7 O 902/15
    Zumindest in kundenfeindlichster Auslegung ist für den durchschnittlichen Verbraucher nicht erkennbar, dass es im Hinblick auf das Aufrechnungsverbot insoweit eine Einschränkung gibt, die durch die höchst richterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinen beiden Entscheidungen vom 18.06.2002, Az.: XI ZR 160/01 und I ZR 110/85 vom 26.02.1987 entwickelt wurde, dass es unter der Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben geboten sein kann, die Aufrechnungsbeschränkung dann unbeachtet zu lassen, wenn eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung in dem Sinne entscheidungsreif ist, dass sie sich als begründet erweist.
  • BGH, 17.02.1986 - II ZR 285/84

    Zulässigkeit des Aufrechnungsverbots; Entscheidung über Forderung bei Berufung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2015 - 7 O 902/15
    Der Kläger meint, die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshof aus den Urteilen vom 18.06.2002, Az.: XI ZR 160/01 und vom 17.02.1986, Az.: II ZR 285/84 führe dazu, dass unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben die genannte Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkasse derart eingeschränkt werden müsse, dass jedenfalls die Forderungen, denen ein Einwand nicht entgegenstehe, von dem Aufrechungsverbot ausgeschlossen seien.
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2015 - 7 O 902/15
    Denn damit ist die scheinbar kundenfeindlichste Auslegung im Ergebnis regelmäßig die dem Kunden günstigste (vergleiche hierzu BGH 11. Zivilsenat, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 78/08).
  • OLG Nürnberg, 28.06.2016 - 3 U 2560/15

    Inhaltskontrolle einer AGB-Klausel betreffend die Beschränkung der

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.11.2015, Az. 7 O 902/15, abgeändert.
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