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OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 7 OA 169/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; degressive Streitwertermittlung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 Abs 1 S 1 GKG
Auffangwert; degressive Streitwertermittlung; Gewerbeerlaubnis; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Investitionssumme; Streitwert; Streitwertbemessung; Streitwertermittlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 26.07.2002 - 5 A 1182/02
- OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 7 OA 169/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 901
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Niedersachsen, 10.10.2008 - 12 OA 343/07
Streitwertfestsetzung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Ob und gegebenenfalls mit welchen Abstufungen bei höheren Investitionssummen degressive, mit zunehmender Höhe der Investitionssumme abnehmende Prozentsätze bis hin zu den genannten 2, 5 % der Investitionssumme in Ansatz zu bringen sind (vgl. insoweit Beschl. d. 7. Senats d. Nds. OVG vom 27.8.2002 - 7 OA 169/02 -, NVwZ-RR 2002, 901, und vom 30.5.2006 - 7 OA 20/06 -), lässt der Senat im vorliegenden Verfahren offen und muss einer Klärung in entsprechenden Verfahren vorbehalten bleiben. - OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 1 E 11244/11
Streitwert bei Windenergieanlagen
Ob und gegebenenfalls mit welchen Abstufungen bei höheren Investitionssummen degressive, mit zunehmender Höhe der Investitionssumme abnehmende Prozentsätze bis hin zu den in Nr. 19.1.3 des Streitwertkataloges vorgesehenen 1 % der Investitionssumme in Ansatz zu bringen sind (vgl. insoweit Oberverwaltungsgericht Lüneburg B. v. 27.8.2002, 7 OA 169/02, NVwZ-RR 2002, 901) oder ob bei sehr niedrigen Investitionskosten ausnahmsweise ein höherer Prozentsatz angemessen ist, muss hier nicht entschieden werden. - OVG Niedersachsen, 14.12.2005 - 7 ME 150/05
Anlage; Anzeigepflicht; Auflage; Betreiber; Betrieb; Biogasanlage; Einbringen; …
Um diesen Unstimmigkeiten zu begegnen, hat der Senat keinen gleichbleibenden, sondern einen degressiven, mit zunehmender Höhe der Investitionssumme abnehmenden Prozentsatz zugrunde gelegt, ohne indessen die Zwischenwerte abschließend zu bestimmen (vgl. Beschl. v. 8.2.1993 - 7 O 6383/92 - Beschl. v. 27.8.2002 - 7 OA 169/02 -, NVwZ-RR 2002, 901). - OVG Niedersachsen, 14.12.2005 - 7 ME 149/05
Biogasanlage; Flotate; Stilllegung; Streitwert; Untersagung
Um diesen Unstimmigkeiten zu begegnen, hat der Senat keinen gleichbleibenden, sondern einen degressiven, mit zunehmender Höhe der Investitionssumme abnehmenden Prozentsatz zugrunde gelegt, ohne indessen die Zwischenwerte abschließend zu bestimmen (vgl. Beschl. v. 8.2.1993 - 7 O 6383/92 -; Beschl. v. 27.8.2002 - 7 OA 169/02 -, NVwZ-RR 2002, 901). - VG Gera, 07.09.2005 - 1 K 467/04
Wasserrecht; Streitwert Abwasserbeseitigungsanlage
Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den Investitionen für eine Abwasserbeseitigungsanlage nicht um eine Investition mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Gewinns handelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. August 2002, NVwZ-RR 2002, 901).