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   OVG Niedersachsen, 22.08.2018 - 7 OB 50/18   

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https://dejure.org/2018,26116
OVG Niedersachsen, 22.08.2018 - 7 OB 50/18 (https://dejure.org/2018,26116)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.2018 - 7 OB 50/18 (https://dejure.org/2018,26116)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 2018 - 7 OB 50/18 (https://dejure.org/2018,26116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 VwGO; § 406 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Anforderungen an die Begründung der Besorgnis der Befangenheit bei einem Sachverständigen; Berücksichtigung fachlicher Mängel eines Sachverständigengutachtens bei der Befangenheit des Sachverständigen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 98 ; ZPO § 406
    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    VwGO § 98 ; ZPO § 406 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Begründung der Besorgnis der Befangenheit bei einem Sachverständigen; Berücksichtigung fachlicher Mängel eines Sachverständigengutachtens bei der Befangenheit des Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Sachverständige sitzen fest im Sattel - meistens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 956
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2018 - 7 OB 50/18
    Die §§ 411, 412 ZPO geben dem Gericht und den Beteiligten ausreichend Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Entscheidungsgrundlage geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 1 E 802/17 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.04.2017 - 1 E 229/17 -, juris).

    Eine solche Befürchtung fehlender Unparteilichkeit könnte dann berechtigt sein, wenn der Sachverständige seine gutachterlichen Äußerungen in einer Weise gestaltet hätte, dass sie als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - 1 E 802/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2018 - 7 OB 50/18
    Die §§ 411, 412 ZPO geben dem Gericht und den Beteiligten ausreichend Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Entscheidungsgrundlage geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 1 E 802/17 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.04.2017 - 1 E 229/17 -, juris).
  • VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2018 - 7 OB 50/18
    Die §§ 411, 412 ZPO geben dem Gericht und den Beteiligten ausreichend Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Entscheidungsgrundlage geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 1 E 802/17 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.04.2017 - 1 E 229/17 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 21 C 16.481

    Befangenheitsgesuch - Bestellung eines für die beklagte Behörde tätigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2018 - 7 OB 50/18
    Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung des Sachverständigen nicht aus (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.09.2016 - 21 C 16.481 -, juris).
  • BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2018 - 7 OB 50/18
    Dies ist dann gegeben, wenn vom Standpunkt des Beteiligten aus gesehen hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit des Sachverständigen zu zweifeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.10.1998 - 3 B 35.98 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2018 - 2 O 6/18

    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen

    Vielmehr gibt das Prozessrecht mit den §§ 98 VwGO, 411 und 412 ZPO dem Gericht und den Beteiligten ausreichende Mittel an die Hand, ggf. Mängel eines Gutachtens zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung geeignet ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, juris Rn. 14; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. August 2018 - 7 OB 50/18 -, juris Rn 6; OVG Münster, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 1 E 802/17 -, juris Rn. 17; VGH Kassel, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 E 229/17 -, juris Rn. 9).
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