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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.04.1984 - 7 B 16/83   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.04.1984 - 7 B 16/83 (https://dejure.org/1984,11319)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.04.1984 - 7 B 16/83 (https://dejure.org/1984,11319)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. April 1984 - 7 B 16/83 (https://dejure.org/1984,11319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 890
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Zwar bedingen sich in der Praxis Anlage und Verkehr wechselseitig, die Zulässigkeit des letzteren ist aber rechtlich vom Bestehen der Anlage unabhängig (vgl. Senat, Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 893 - Flüssiggasterminal Emden; Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, OVGE 43, 360 = NVwZ-RR 1994, 17, 18 - 1. atomrechtliche Teilgenehmigung PKA Gorleben).

    cc) Der Senat hat seinen Ausgangspunkt, dass Transportfragen nicht Gegenstand der Anlagengenehmigung sind, allerdings bereits in der Vergangenheit insoweit eingeschränkt, als der Standort einer Anlage ungeeignet sein kann, wenn dieser von vornherein nur unter Inkaufnahme von Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Umgebungsbevölkerung erreicht werden kann, etwa weil die einzige vorhandene Straßenzufahrt - notwendig - durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet führt (vgl. Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 - Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, aaO).

  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 BV 03.2179

    Heranrückende Wohnbebauung an einen Betrieb, der der Störfall-Verordnung

    (1) § 3 der 12. BImSchV erlegt der Klägerin - in Konkretisierung der allgemeinen Schutz- bzw. Gefahrenabwehrpflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG (HessVGH vom 23.1.2001 UPR 2001, 396; vom 21.2.2001 NVwZ 2002, 742; NdsOVG vom 6.4.1984 DVBl 1984, 890) - "allgemeine Betreiberpflichten" auf.

    Je nachdem, welches Maß an Sicherheit mit "technischen" Vorkehrungen zu erreichen ist, dürften die Störfallverhinderungspflicht nach § 3 Abs. 1 und die Pflicht zur Begrenzung der Störfallauswirkungen nach § 3 Abs. 3 der 12. BImSchV im Einzelfall auch die Verpflichtung zur Einhaltung von Sicherheitsabständen umfassen (HessVGH vom 23.1.2001 und vom 21.2.2001 a.a.O.; NdsOVG vom 6.4.1984 a.a.O.; OVG NRW vom 18.7.1988 NVwZ 1989, 172; Nr. 1.2.1.2.

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02

    Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung

    Zwar bedingen sich in der Praxis Anlage und Verkehr wechselseitig, die Zulässigkeit des letzteren ist aber rechtlich vom Bestehen der Anlage unabhängig (vgl. Senat, Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 893 - Flüssiggasterminal Emden; Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, OVGE 43, 360 = NVwZ-RR 1994, 17, 18 - 1. atomrechtliche Teilgenehmigung PKA Gorleben).

    c) Der Senat hat seinen Ausgangspunkt, dass Transportfragen nicht Gegenstand der Anlagengenehmigung sind, allerdings bereits in der Vergangenheit insoweit eingeschränkt, als der Standort einer Anlage ungeeignet sein kann, wenn dieser von vornherein nur unter Inkaufnahme von Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Umgebungsbevölkerung erreicht werden kann, etwa weil die einzige vorhandene Straßenzufahrt - notwendig - durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet führt (vgl. Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 - Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2002 - 21 A 417/99
    Insoweit kann dahin stehen, ob dieser Schutzzweck auch dann zu bejahen ist, wenn die nach dem Stand der Technik gebotenen Anforderungen an eine Anlage lediglich Vorsorgemaßnahmen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen im Sinne von § 3 Abs. 3 der Verordnung sind, so, mit der Rechtsfigur des sog. vorbeugenden Gefahrenschutzes, etwa Hess. VGH, Urteil vom 23. Januar 2001 - 2 UE 2899/96 -, UPR 2002, 396 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 1984 - 7 OVG B 16/83 - , DVBl. 1984, 890, 893.

    Zum Schutze dieser Personen, die teils dem Begriff der Nachbarschaft, teils dem Begriff der Allgemeinheit i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 1 bzw. des § 17 Abs. 1 Satz 2 BImSchG zuzuordnen sind, vgl. in diesem Zusammenhang Kutscheidt, a.a.O., Bd. I, § 3 BImSchG, Rn. 6 ff.; Jarass, a.a.O., § 3 Rn. 18 ff. Roßnagel, a.a.O., § 5 Rn. 146, 252; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 1984, a.a.O..

  • VG Halle, 14.05.2020 - 8 A 425/18

    Klage gegen Rücknahme der Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage in

    Diese allgemeinen Betreiberpflichten konkretisieren die sich bereits aus § 5 Nr. 1 BImSchG ergebende Pflicht des Anlagenbetreibers, die Anlage so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 1984 - 7 B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 891; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 10 S 2510/93 -, juris, Rn. 43 = NVwZ 1995, 292).

    Letztere, zu denen neben den Bewohnern von der Anlage benachbarten Grundstücken auch die Mitarbeiter von der Anlage benachbarten Unternehmen gehören können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 1984 - 7 B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 891), haben damit einen Anspruch darauf, dass die Betreiberpflichten eingehalten und sie durch mögliche Störfälle keinen § 5 Nr. 1 BImSchG widersprechenden Auswirkungen oder Gefahren ausgesetzt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 1984 - 7 B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 891; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 10 S 2510/93 -, juris, Rn. 43 = NVwZ 1995, 292).

  • VGH Hessen, 21.02.2001 - 2 UE 2899/96

    Genehmigung für Flüssiggas-Tanklager - Einhaltung eines Sicherheitsabstandes

    Unabhängig davon, welche Gefahrenquellen oder Eingriffe als Störfallursachen als "vernünftigerweise ausgeschlossen" im Sinne von § 3 Abs. 2 der 12. BImSchV angesehen werden können (siehe hierzu: BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl. 1984, 890; Roßnagel in: GK-BImSchG, a.a.O., Rdnr. 253 ff., m.w.N.; Wietfeldt/Czajka in: Feldhaus, a.a.O., Rdnr. 24 ff., 36 f. zu § 3 12. BImSchV; Hansmann, a.a.O., Rdnr. 21 zu § 3 12. BImSchV), ist der Anlagenbetreiber zunächst gemäß § 3 Abs. 1 der 12. BImSchV verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle durch Gefahrenquellen und Eingriffe, die vernünftigerweise nicht ausgeschlossen werden können, zu verhindern.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes

    Zwar bedingen sich in der Praxis Anlage und Verkehr wechselseitig, die Zulässigkeit des letzteren ist aber rechtlich vom Bestehen der Anlage unabhängig (vgl. Senat, Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 893 - Flüssiggasterminal Emden; Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, OVGE 43, 360 = NVwZ-RR 1994, 17, 18 - 1. atomrechtliche Teilgenehmigung PKA Gorleben).
  • VGH Bayern, 21.07.2005 - 1 ZB 04.1232

    Berufungszulassung; besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten

    Im Berufungsverfahren stellen sich die in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht einfach zu beantwortenden Fragen, ob schädliche Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG auch durch Störfälle verursacht werden können (vgl. hierzu Jarass, BImSchG, 6. Aufl., § 5 RdNr. 12 mit weiteren Nachweisen), ob und gegebenenfalls inwieweit der Betrieb der Klägerin als von der Störfall-Verordnung erfasster Betrieb zur umliegenden Wohnbebauung Sicherheitsabstände einhalten muss (vgl. HessVGH vom 23.1.2001 UPR 2001, 396; NdsOVG vom 6.4.1984 DVBl 1984, 890) und ob diese zum Grundstück des Beigeladenen zu 1 eingehalten sind.

    Falls ein erforderlicher Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, stellt sich weiterhin die Frage, ob sich hieraus für die Klägerin ein Abwehrrecht gegen das Vorhaben des Beigeladenen zu 1 ergibt, das im Baugenehmigungsverfahren im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme zu berücksichtigen ist (vgl. Hansmann in Landmann/Röhmer, Umweltrecht, § 3 12. BImSchV RdNr. 33; NdsOVG vom 6.4.1984 a.a.O.; HessVGH vom 23.1.2001 a.a.O.), oder ob sie sich auch bei der Gefahr von Störfällen eine Vorbelastung durch eine schon vorhandene, näher zum Betrieb gelegene Wohnbebauung anrechnen lassen muss.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 119/09

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich Verkehrsflächen für

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 7 C 50.78 -, DVBl. 1983, 183 = juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 6. April 1984 - 7 B 16/83 -, DVBl. 1984, 890 (891); Kutscheidt; in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. III, Stand: 1. April 2011, § 3 BImSchG Rn. 6 c; Bracher, in: Landmann/Rohmer, a. a. O., § 41 BImSchG Rn. 42.
  • VG Ansbach, 09.07.2009 - AN 9 K 09.00027

    Klage auf Baugenehmigung für Verbrauchermarkt neben Betrieb, der unter die

    Durch § 3 12. BImSchV werden dem Betreiber - in Konkretisierung der allgemeinen Schutz- bzw. Gefahrenabwehrpflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG (vgl. Hess. VGH vom 23.1.2001, UPR 2001, Seite 396; vom 21.2.2001, NVwZ 2002, Seite 742; OVG Niedersachsen vom 6.4.1984, DVBl 1984, Seite 890) - verschiedene "allgemeine Betreiberpflichten" auferlegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1997 - 21 D 94/94

    Betriebsgenehmigung für Urananreicherungsanlage Gronau rechtmäßig

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