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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1986 - 7 OVG B 39/85   

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https://dejure.org/1986,11129
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1986 - 7 OVG B 39/85 (https://dejure.org/1986,11129)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.01.1986 - 7 OVG B 39/85 (https://dejure.org/1986,11129)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Januar 1986 - 7 OVG B 39/85 (https://dejure.org/1986,11129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbfG § 8 Abs. 3 S. 2, § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 8 Abs. 3 S. 2 AbfG; § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 4c AbfG
    Genehmigung; Verbringung; Dritte; Schutzbereich; Subjektives Recht; Abfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigung; Verbringung; Dritte; Schutzbereich; Subjektives Recht; Abfall

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 322
  • DVBl 1986, 418
  • DÖV 1986, 386
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1986 - 7 B 39/85
    Zur Abgrenzung im einzelnen kann dabei auf die Kriterien abgestellt werden, die für die Bestimmung der Nachbarschaft i. S. von § 5 Nr. 1 BImSchG gelten (vgl. dazu BVerwG, DVBl 1983, 183 [hier: V (540) 119 d-f]) und nach denen sich in gleicher Weise der Kreis der Dritten beurteilt, die gegen Zulassungen nach § 7 AbfG klagebefugt sind.
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2006 - 7 LA 303/04

    Problem des Drittschutzes atomrechtlicher Beförderungsgenehmigungen;

    Im Beschluss vom 24. Januar 1986 (- 7 B 39/85 -, NVwZ 1986, 322 (324)) stellte der Senat auf die Nachbarschaft zur Deponie ab (weil § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 c AbfG 1985 auf die Entsorgung im Empfängerstaat bezogen war), nicht auf die Nachbarschaft zum Transportweg.
  • VG München, 07.04.2016 - M 17 K 15.3470

    Erfolglose Nachbarklage gegen Inertabfalldeponie - Keine

    Wenn dem Betreffenden keine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung für die Wasserentnahme erteilt wurde, hat dieser daher auch keine Abwehransprüche im Hinblick auf Maßnahmen, die die Menge und Güte des geschöpften Wassers beeinträchtigen können (NdsOVG, B.v. 24.1.1986 - 7 OVG B 39/85 - DÖV 1986 386).

    Da § 36 Abs. 1 Nr. 1 KrWG nicht drittschützend ist (vgl. NdsOVG, B.v. 24.1.1976 - 7 OVG B 39/85 - DÖV 1986, 386 zum vergleichbaren § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AbfG), kann sich der Kläger hier nur auf einen etwaigen Verstoß gegen die drittschützende Norm des § 36 Abs. 1 Nr. 4 KrWG berufen (vgl. Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl. 2012, § 36 Rn. 50 m. w. N.).

  • OVG Bremen, 15.10.1987 - 1 B 60/87

    Aufschiebende Wirkung einer Transportgenehmigung; Faktischer Vollzug eines

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  • VGH Hessen, 31.01.1991 - 5 N 1388/88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungssatzung

    Zwar dürfte überall dort, wo eine Rechtsnorm grundrechtlich geschützte Positionen eines bestimmten Personenkreises berührt, im Zweifel anzunehmen sein, daß die Norm auch Ansprüche gewährt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 1963 -- BVerfGE 15, 275 (281 f), OVG Lüneburg, Beschluß vom 24. Januar 1986 -- DVBl. 1986,418 (420); Kopp, aaO, § 42 Rdnr.68,72 ff).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb einer

    Bereits für den Bereich des individuellen Rechtsschutzes ist anerkannt, dass durch die Nennung von Schutzgütern in Generalklauseln wie § 10 Abs. 4 KrW/AbfG (§ 2 Abs. 1 AbfG a.F.) noch keine Weichenstellung für die Klagebefugnis hinsichtlich des gesamten Gesetzes erfolgt, sondern der Drittschutz sich der jeweilig gerügten Vorschrift unmittelbar entnehmen lassen muss (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 7 NB 2.88 - DVBl. 1989, 512 [513f.]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 OVG B 39/85 - NuR 1986, 209 [211]; OVG Koblenz, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 8 B 10127/94 - UPR 1994, 198 [198]; Kunig in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrW/AbfG, 1. Auflage 1998, § 10 Rn 32).
  • OVG Hamburg, 25.08.1987 - Bs VI 31/87

    Zulässigkeit; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Unzulässigkeit

    Die Ast. kann ferner für sich anführen, daß dem § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. c AbfG i. d. F. vom 27.8.1986 (BGBl. I S. 1410, 1501) eine mögliche drittschützende Wirkung in dem Sinne beigelegt worden ist, daß die in ihren Belangen Betroffenen sich gegen eine Genehmigung zum Transport von Abfällen zu einer Deponie außerhalb des Bundesgebiets wehren können, wenn für den Widersprechenden Beeinträchtigungen von der Deponie ausgehen (vgl. OVG Lüneburg, DVBl. 1986, 418 mit Anm. von Becker, 421 ff., und Beschluß vom 12.6.1987, 7 OVG B 40/87, Hösell v. Lersner, AbfG, § 13 Rdnr. 6 Fußn. 29; s. auch Versteyl, NVwZ 1987, 296, 298).
  • VG Göttingen, 23.09.2002 - 4 A 4078/02

    Allgemeinverfügung über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen.; Klagebefugnis

    Auch hierin ist eine objektiv-rechtliche Regelung zu sehen, die keine subjektiven Rechte einräumt (vgl OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.01.1986 - 7 OVG B 39/85 -, NVwZ 1986, 322, 324).
  • VG München, 07.04.2016 - M 17 K 15.3501

    Fehlende Klagebefugnis des Nutzers eines Brunnens auf Planergänzung -

    Wenn dem Betreffenden keine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung für die Wasserentnahme erteilt wurde, hat dieser daher auch keine (Abwehr-)Ansprüche im Hinblick auf Maßnahmen, die die Menge und Güte des geschöpften Wassers beeinträchtigen können (NdsOVG, B.v. 24.1.1986 - 7 OVG B 39/85 - DÖV 1986 386).
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