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   BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73   

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BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73 (https://dejure.org/1975,1843)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1975 - VII P 12.73 (https://dejure.org/1975,1843)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1975 - VII P 12.73 (https://dejure.org/1975,1843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung eines Gesamtpersonalrats - Neuregelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) - Orientierung der Dienststellenzugehörigkeit am tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56

    Irrevisibles Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73
    Das Revisiongericht hat Rechtsänderungen in dem gleichen Umfange zu berücksichtigen, wie sie das Berufungsgericht hätte beachten müssen, wenn es jetzt zu entscheiden hätte (BVerwGE 42, 148 [149]; BAGE 2, 226 [227]; BGHZ 24, 159).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 4.60

    Bestimmung des zuständigen Personalrats hinsichtlich der Kündigung eines bei

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73
    Soweit eine solche nach bisherigem Recht infolge Fehlens eines Gesamtpersonalrats bestand (vgl. dazu den Beschluß vom 14. April 1961 - BVerwG VII P 4.60 - BVerwGE 12, 194), hat § 55 BPersVG die lediglich fakultative Bildung des Gesamtpersonalrats, wie sie in § 53 PersVG 1955 festgelegt war, beseitigt und eine Pflicht zur Bildung eines Gesamtpersonalrats begründet.
  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73
    Die für die Dienststellenzugehörigkeit eines Beschäftigten entwickelten Grundsätze, nach denen es nicht auf die rechtliche Gestaltung des Dienstverhältnisses, sondern auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis ankommt (vgl. Beschluß vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]), kann nicht, auch nicht entsprechend, für die Beurteilung der Frage, welcher Dienststelle bzw. welchem Dienststellenleiter eine Personalvertretung zugeordnet ist, herangezogen werden.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73
    Das Revisiongericht hat Rechtsänderungen in dem gleichen Umfange zu berücksichtigen, wie sie das Berufungsgericht hätte beachten müssen, wenn es jetzt zu entscheiden hätte (BVerwGE 42, 148 [149]; BAGE 2, 226 [227]; BGHZ 24, 159).
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68

    Zuweisungen von Wohnungen durch die Bundesbahndirektionen - Anspruch auf Wahl in

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73
    Das neue Gesetz hat es sich zum Ziel gesetzt, unter Auswertung der in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII P 15.68 - BVerwGE 32, 186 [BVerwG 13.06.1969 - VII P 15/68] [187]) etwa noch bestehende Beteiligungslücken zu schließen.
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 209/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berücksichtigung von Rechtsänderungen im

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73
    Das Revisiongericht hat Rechtsänderungen in dem gleichen Umfange zu berücksichtigen, wie sie das Berufungsgericht hätte beachten müssen, wenn es jetzt zu entscheiden hätte (BVerwGE 42, 148 [149]; BAGE 2, 226 [227]; BGHZ 24, 159).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 15.01

    Begriff der Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn;

    Denn dieses Regelwerk hätte das Beschwerdegericht seiner Entscheidung zugrunde legen müssen, wenn es jetzt zu entscheiden hätte (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88

    Disziplinarrecht - Beamtenverhältnis - Einleitungsverfügung - Personalrat -

    Deshalb ändert § 92 Nr. 1 BPersVG den § 82 Abs. 5 BPersVG dahin ab, daß in den Fällen, in denen personelle oder soziale Angelegenheiten von Zivilbeschäftigten militärischer Dienststellen von Dienststellen der Bundeswehrverwaltung entschieden werden, der bei der Beschäftigungsdienststelle gebildete Personalrat von dem Leiter dieser Dienststelle beteiligt wird, nachdem zuvor zwischen dem Dienststellenleiter der Beschäftigungsdienststelle und der zur Entscheidung berufenen Dienststelle der Bundeswehrverwaltung ein Einvernehmen über die beabsichtigte Maßnahme hergestellt worden ist (Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - BVerwG 6 P 5.78 - ; Fischer/Goeres, GKÖD, Bd. V, BPersVG K § 92 Rdziff.
  • BVerwG, 20.06.1978 - 6 P 5.78

    Militärische Dienststellen - Personalräte für Zivilbeschäftigte -

    Die Beteiligung des Personalrats der betroffenen Dienststelle setzt voraus, daß zuvor zwischen dem Leiter der entscheidenden Dienststelle und dem Leiter der betroffenen Dienststelle Einvernehmen über die beabsichtigte Maßnahme hergestellt ist (vgl. hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - [Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 1]).
  • BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 11.75

    Beteiligung des Dienststellenleiters - Beschlußverfahren - Beteiligungspflichtige

    Die Frage, ob bei der rechtlichen Beurteilung das Personalvertretungsgesetz (BlnPersVG 1968) vom 22. Juli 1968 (GVBl. S. 1004) oder aber das neue Personalvertretungsgesetz vom 26. Juli 1974 (BlnPersVG 1974) anzuwenden ist, weil mit Rücksicht auf die erledigten Maßnahmen gegen den Beteiligten zu 2) nur noch ein Feststellungsinteresse an der Klärung der Beteiligung für künftige Fälle bestehen kann (vgl. Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1975 - BVerwG VII P 12.73 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 1), kann offenbleiben, weil § 69 Nr. 5 BlnPersVG 1968 und § 87 Nr. 8 BlnPersVG 1974 wörtlich übereinstimmend die Mitbestimmung bei Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Angestellte und Arbeiter regeln.
  • BVerwG, 19.04.1978 - 6 P 22.78

    Personalratsfähigkeit militärischer Dienststellen - Personalräte für

    Die Beteiligung des Personalrats der betroffenen Dienststelle setzt voraus, daß zuvor zwischen den Leiter der entscheidenden Dienststelle und dem Leiter der betroffenen Dienststelle Einvernehmen über die beabsichtigte Maßnahme hergestellt ist (vgl. hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - [Buchholz 238.37 § 92 BPersVG Nr. 1]).
  • BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 54.78

    Beteiligung des Bezirkspersonalrats bei einem Territorialkommando im Wege des

    Sicher ist dem Leiter der Beschäftigungsstelle damit, wie das Bundesverwaltungsgericht schon im Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - (Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 1) ausgeführt hat, ein gewisser Einfluß auf die zu treffende Entscheidung eingeräumt.
  • BVerwG, 20.06.1978 - 6 P 43.78

    Militärische Dienststellen - Personalräte für Zivilbeschäftigte -

    Die Beteiligung des Personalrats der betroffenen Dienststelle setzt voraus, daß zuvor zwischen dem Leiter der entscheidenden Dienststelle und dem Leiter der betroffenen Dienststelle Einvernehmen über die beabsichtigte Maßnahme hergestellt ist (vgl. hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - [Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 1]).
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   BVerwG, 04.11.1975 - VII P 12.73   

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BVerwG, 04.11.1975 - VII P 12.73 (https://dejure.org/1975,3830)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1975 - VII P 12.73 (https://dejure.org/1975,3830)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1975 - VII P 12.73 (https://dejure.org/1975,3830)
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