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   BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74   

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https://dejure.org/1975,134
BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74 (https://dejure.org/1975,134)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1975 - VII P 15.74 (https://dejure.org/1975,134)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1975 - VII P 15.74 (https://dejure.org/1975,134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeitsverteilung zwischen den bei einer Mittelbehörde bestehenden Personalvertretungen - Beteiligung an der Vergabe von Dienstposten der Mittelbehörde und an den dadurch erforderlich werdenden Versetzungen von Bewerbern nachgeordneter Dienststellen - Abgrenzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der Mittelbehörde - Bezirkspersonalrat - Personalvertretungsrechtliche Vorgänge - Versetzungsmaßnahme - Zuständigkeitsregelung der Personalvertretungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 80
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Mitwirkung auf den eigentlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74
    Der Personalrat hat wie jede mit Personalangelegenheiten befaßte Personalvertretung einen Anspruch darauf, von der Dienststelle rechtzeitig und umfassend unterrichtet zu werden und die erforderlichen Unterlagen auch ohne besondere Aufforderung zu erhalten (§ 68 Abs. 2 BPersVG; vgl. zum PersVG 1955 Beschluß vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 1.60 - [BVerwGE 13, 291]).

    Die Rechtsprechung des Senats über die Beteiligung der Personalvertretung an einer eine Beförderung oder Dienstpostenübertragung vorbereitenden Versetzung (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 1.60 - [BVerwGE 13, 291 [292]]) kann ebenfalls nicht für die Gegenmeinung in Anspruch genommen werden.

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 8.60

    Auslegung des § 74 Abs. 1 Personalvertretungsgesetz (PersVG) - Bestehen einer

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74
    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 14. April 1961 - BVerwG VII P 8.60 - (BVerwGE 12, 198) die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den beiden bei der Mittelbehörde gebildeten Personalvertretungen behandelt und sich auf Grund des in jenem Verfahren gestellten Antrags auf die Feststellung beschränken müssen, daß in allen beteiligungspflichtigen Personalangelegenheiten, die eine Mittelbehörde in bezug auf die bei ihr Beschäftigten innerhalb ihrer Entscheidungsbefugnis regelt, der bei ihr gebildete Personalrat und nicht der Bezirkspersonalrat zu beteiligen ist.

    Der Senat hat es bereits im Beschluß vom 14. April 1961 (a.a.O.) abgelehnt, die Mittelbehörde personalvertretungsrechtlich aufzuspalten, weil sie eine Doppelfunktion ausübe.

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68

    Zuweisungen von Wohnungen durch die Bundesbahndirektionen - Anspruch auf Wahl in

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74
    Das Beschwerdegericht hat zwar zutreffend unter Bezugnahme auf den Beschluß des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII P 15.68 - (ZBR 1969, 360) die Antragsbefugnis des Antragstellers zur Klärung der Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats bei der Vergabe von Dienstposten bejaht.

    Der Senat hatte bereits in seiner Rechtsprechung die bei den Zwischendienststellen bestehende Beteiligungslücke geschlossen (Beschluß vom 13. Juni 1969 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 30.10.1964 - VII P 6.64

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Personalrat und Stufenvertretung bei einer

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74
    Daß es sich hier um die Durchbrechung jenes Grundsatzes handelt, hat er deutlich dadurch zum Ausdruck gebracht, daß die Stufenvertretung anstelle des Personalrats tätig wird (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1964 - BVerwG VII P 6.64 - [PersV 1965, 59, ZBR 1965, 28]).
  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 12.61
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74
    Der Senat hat auch nicht etwa in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG VII P 12.61 - (BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]) ein - nach damaligem Recht in Betracht kommendes - Mitwirkungsrecht der bei der aufnehmenden Dienststelle gebildeten Personalvertretung an der Versetzung bejaht, sondern ausgeführt, daß die zuständige Personalvertretung bei dem Versetzungsantrag (vgl. a.a.O. S. 91) der praktisch die Entscheidung über die Vergabe des Dienstpostens darstellt, zu beteiligen ist.
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 11.70

    Mitbestimmung eines Personalrates bei der Versetzung eines Angestellten auf eine

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74
    Es geht nicht, wie das Beschwerdegericht zu Unrecht annimmt, um die Auswahl des für den Dienstposten am besten geeigneten Bewerbers, sondern um die allein dem Leiter der Mittelbehörde zustehende und von ihm zu treffende Auswahlentscheidung, die als beabsichtigte Maßnahme im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693) Gegenstand der Beteiligung ist (vgl. dazu den Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII P 11.70 - [BVerwGE 37, 169 [BVerwG 05.02.1971 - VII P 11/70] [171/172]]).
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 10.98

    Mitbestimmung bei der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten;

    Bei einer Beförderung sei aber in diesem Sinne entscheidend die ihr heute regelmäßig vorausgehende, früher aber häufig mit ihr noch zusammenfallende Vergabe des Dienstpostens (BVerwGE 50, 80, 87).

    Schon zu diesem Zeitpunkt hat der Personalrat die Beachtung des Gleichbehandlungs- und des Leistungsgrundsatzes zu kontrollieren und auf die Wahrung berechtigter Interessen von Konkurrenten vor unzulässigen Benachteiligungen hinzuwirken (vgl. BVerwGE 50, 80, 82, 84 f.; Grabendorff/Ilbertz/ Widmaier, BPersVG, 9. Aufl., § 76 Rn. 11a).

  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07

    Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der

    Den zugrundeliegenden Gedanken, dass die Beteiligungsrechte des Personalrats nicht durch vermeintlich beteiligungsfreie Entscheidungen eingeschränkt oder weitgehend ausgehöhlt werden dürfen, hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Mitbestimmungstatbestandes nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG aufgegriffen (vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 P 15.74 - BVerwGE 50, 80 = Buchholz 238.3 A § 82 BPersVG Nr. 1 S. 7 und vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 4).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    An die Stelle des Personalrats derjenigen Dienststelle, über deren Angelegenheit von einer übergeordneten Dienststelle entschieden wird, tritt die bei dieser Dienststelle gebildete Stufenvertretung (Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 15.74 - BVerwGE 50, 80; Beschluß vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - BVerwGE 61, 51, 58; Beschluß vom 1. April 1986 - BVerwG 6 P 7.82 - Buchholz 238.3 A § 82 BPersVG Nr. 12).
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