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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1976 - VII P 4.75   

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BVerwG, 13.02.1976 - VII P 4.75 (https://dejure.org/1976,27)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1976 - VII P 4.75 (https://dejure.org/1976,27)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - VII P 4.75 (https://dejure.org/1976,27)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums gemäß einer Vorschrift des Personalvertretungsgesetzes (PersVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur einer unrichtigen Bewertung - Einigungsverfahren - Initiativvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 186
  • DVBl 1978, 82
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Die Mitbestimmung besteht deshalb auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen als eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit und begründet die vom Personalvertretungsgesetz angestrebte Mitverantwortung (so auch Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - [AP Nr. 4 zu § 63 BetrVG]; vgl. dazu auch Bötticher, Grundsätzliches zur Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats bei Umgruppierungen von Arbeitnehmern in Rd.A. 1969, 194 [197]).

    Im übrigen weist das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 9. Oktober 1970 - a.a.O. -) mit Recht darauf hin, daß die Einstufung eines Angestellten auch im Wege der Höhergruppierung eine Maßnahme ist, bei der der Dienststelle ein mehr oder minder großer Spielraum zusteht.

    Der einzelne Angehörige dagegen kann, wenn auf Grund der Entscheidung der Einigungsstelle eine in Aussicht genommene günstige Maßnahme - wie etwa eine korrigierende Höhergruppierung - unterbleibt, seine Rechte gerichtlich geltend machen und - wie im vorliegenden Fall - als Angestellter seinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer höheren Vergütung vor den Arbeitsgerichten durchsetzen, ohne daß ihm dort die Versagung der Zustimmung des Personalrates oder ein entgegenstehender Beschluß der Einigungsstelle entgegengehalten werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 9. Oktober 1970 - a.a.O. - Distel, Der Spruch der Einigungsstelle in PersV 1968, 125 [128 rechte Spalte]; Fischer-Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Komm. 1974, § 71 Rz. 25; Grabendorff-Windscheid-Ilbertz, Bundespersonalvertretungsgesetz, 3. Aufl. 1975, § 71 Rz. 30; Engelhard-Ballerstedt, Personalvertretungsgesetz für das Land Niedersachsen und Wahlordnungen, 3. Aufl. 1973, §§ 72, 73 Rz. 14 c).

    Mit Recht hat aber das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 9. Oktober 1970 (a.a.O. Bl. 377) ausgeführt, daß eine Befugnis, die Rechtsansprüche einzelner Angehöriger des öffentlichen Dienstes geltend zu machen, ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden müßte.

    Das ist, worauf das Bundesarbeitsgericht mit Recht hinweist (Beschluß vom 9. Oktober 1970 - a.a.O. Bl. 377), unvereinbar mit einem Verfahren, in dem es letzten Endes um die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen geht, die nicht in einem Zusammenhang mit den Aufgaben des Personalrates stehen.

  • BVerwG, 17.04.1970 - VII P 8.69

    Wesentliches Merkmal der Rückgruppierung einer Lohngruppe - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Das wird besonders dadurch verdeutlicht, daß die korrigierende Herabgruppierung dieser Automatik entbehrt und nur durch übereinstimmende Änderung des Arbeitsvertrages oder durch Änderungskündigung herbeigeführt werden kann (Beschluß des Senats vom 17. April 1970 - BVerwG VII P 8.69 - [BVerwGE 35, 164 = ZBR 1970, 269 = PersV 1970, 277]).

    Das muß auch für den Begriff der "Höhergruppierung" gelten, bei der es der Senat schon im Beschluß vom 17. April 1970 (a.a.O. S. 167) auf die - auch bei der korrigierenden Höhergruppierung gegebene - nachhaltige Verbesserung des Arbeitsverhältnisses abgestellt hat.

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung schon unter der Geltung des Personalvertretungsgesetzes 1955 ausgeführt, daß auch die Änderung der Vergütungsgruppe, die sich lediglich als Korrektur einer unrichtigen Einstufung darstellt, der Beteiligung des Personalrates unterliegt (Beschluß vom 17. April 1970 - a.a.O. S. 166 -).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Daß die Einigungsstellen in personellen Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter verbindlich entscheiden können, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]).

    Die Einigungsstellen sind nicht außerhalb der Verwaltung stehende Gremien, sondern, wie auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] [280]) ausgeführt hat, Bestandteil der Exekutive.

  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 12.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung wiederholt betont, daß bei den aus dem öffentlichen Dienst recht entnommenen Begriffen ihr personalvertretungsrechtlicher Gehalt ermittelt werden muß (so z.B. für den Begriff der "Abordnung" Beschluß vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII P 7.61 - [BVerwGE 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61]] und zum Begriff der "Beförderung" Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG VII P 12.65 - [PersV 1967, 275]).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Zwar hat nach dem grundlegenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1954 - 2 AZR 31/53 - (BAGE 1, 85 = AP Nr. 1 zu § 3 TO. A) der Angestellte einen sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag ergebenden Anspruch, nach der seiner Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe bezahlt zu werden, ohne daß es einer entsprechenden Eingruppierung durch den Arbeitgeber bedarf (vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - [PersV 1975, 471 [472]]).
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG VII P 11.73 - ausgesprochen hat, richten sich Form und Zulässigkeit eines Antrages nach dem besonderen Zweck des Beschlußverfahrens.
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Zwar hat nach dem grundlegenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1954 - 2 AZR 31/53 - (BAGE 1, 85 = AP Nr. 1 zu § 3 TO. A) der Angestellte einen sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag ergebenden Anspruch, nach der seiner Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe bezahlt zu werden, ohne daß es einer entsprechenden Eingruppierung durch den Arbeitgeber bedarf (vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - [PersV 1975, 471 [472]]).
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung wiederholt betont, daß bei den aus dem öffentlichen Dienst recht entnommenen Begriffen ihr personalvertretungsrechtlicher Gehalt ermittelt werden muß (so z.B. für den Begriff der "Abordnung" Beschluß vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII P 7.61 - [BVerwGE 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61]] und zum Begriff der "Beförderung" Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG VII P 12.65 - [PersV 1967, 275]).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Daran ändern auch die vom Landesarbeitsgericht weiter herangezogenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß VII P 4.75 vom 13. Februar 1976 - ZBR 1976, 228) nichts.
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    (1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 42, 121, 126 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 51, 34, 41 = AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 60, 330, 342 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 239, 245 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB ; Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 604/87 - AP Nr. 142 zu § 22, 23 BAT 1975) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 50, 186, 193).
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   BVerwG, 29.04.1976 - VII P 4.75   

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BVerwG, 29.04.1976 - VII P 4.75 (https://dejure.org/1976,4458)
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BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1976 - VII P 4.75 (https://dejure.org/1976,4458)
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