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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1995 - 7 C 13.94, 7 PKH 2.94   

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https://dejure.org/1995,1974
BVerwG, 23.06.1995 - 7 C 13.94, 7 PKH 2.94 (https://dejure.org/1995,1974)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1995 - 7 C 13.94, 7 PKH 2.94 (https://dejure.org/1995,1974)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 7 C 13.94, 7 PKH 2.94 (https://dejure.org/1995,1974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2740
  • NVwZ 1995, 1202 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 7 C 13.94
    Dieser soll in einem derartigen Falle in seinem berechtigten Vertrauen auf den Bestand des Erwerbs nicht dadurch nachträglich enttäuscht werden, daß sich die politischen und rechtlichen Verhältnisse in einer damals nicht vorhersehbaren Weise grundlegend geändert haben; demgemäß darf er "den Vermögenswert behalten" (vgl. Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.94 - VIZ 1995, 288).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 42.94

    Galopprennbahn Hoppegarten kein Landeseigentum

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 7 C 13.94
    Dieser soll in einem derartigen Falle in seinem berechtigten Vertrauen auf den Bestand des Erwerbs nicht dadurch nachträglich enttäuscht werden, daß sich die politischen und rechtlichen Verhältnisse in einer damals nicht vorhersehbaren Weise grundlegend geändert haben; demgemäß darf er "den Vermögenswert behalten" (vgl. Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.94 - VIZ 1995, 288).
  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

    Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 C 13.94 - NJW 1995, 2740 = ZOV 1995, 380) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß es bei mehrfachem Erwerb des von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffenen Vermögenswertes auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorgangs ankommt.
  • BVerwG, 19.04.2011 - 8 B 7.11

    Unterlassene Vorlage vor dem BVerfG kein revisibler Verfahrensmangel

    Diese Vorschrift stellt den nach § 3 Abs. 2 VermG weichenden redlichen Erwerber hinsichtlich der Entschädigung einem nach § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG Berechtigten gleich, bei dem die Rückgabe des Vermögenswertes gesetzlich ausgeschlossen ist (Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 C 13.94/7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20).
  • VG Halle, 12.09.2001 - 2 A 22/99
    Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 EntschG gewährleistet die Sozialverträglichkeit der gesetzlichen Konkurrenzregelung des § 3 Abs. 2 VermG , die insbesondere für einen nachrangigen redlichen Erwerber mit einer gewissen Härte verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss v. 23. Juni 1995 -7 C 13/94 - NVwZ 1995, 1202).

    Dass ein redlicher Erwerb an der Konkurrenzregelung des § 3 Abs. 2 VermG nichts ändert, zeigt auch die Vorschrift des § 1 Abs. 2 EntschG , wonach der nach § 3 Abs. 2 VermG Ausgeschlossene grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn er den Vermögenswert in redlicher Weise erworben hatte (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss v. 23. Juni 1995 -7 C 13/94 - NVwZ 1995, 1202).

  • VG Gera, 14.03.2000 - 3 K 822/96

    Rückübertragung eines Gartengrundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Insoweit gilt, daß es bei mehrfachem Erwerb des von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffenen Vermögenswertes auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorgangs ankommt (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23.06.1995, 7 C 13.94, ZOV 1995, S. 380-381 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 29.07.2002 - 5 K 1086/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; redlicher; Erwerb;

    Dieser soll in einem derartigen Fall in seinem berechtigten Vertrauen auf den Bestand des Erwerbs nicht dadurch nachträglich enttäuscht werden, dass sich die politischen und rechtlichen Verhältnisse in einer damals nicht vorhersehbaren Weise grundlegend geändert haben; demgemäß darf er "den Vermögenswert" behalten (BVerwG, U. v. 19.01.1995, VIZ 1995, 288; BVerwG, U. v. 23.06.1995, VIZ 1995, 526).
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   BVerwG, 23.06.1995 - 7 PKH 2.94, 7 C 13.94   

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https://dejure.org/1995,9896
BVerwG, 23.06.1995 - 7 PKH 2.94, 7 C 13.94 (https://dejure.org/1995,9896)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1995 - 7 PKH 2.94, 7 C 13.94 (https://dejure.org/1995,9896)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 7 PKH 2.94, 7 C 13.94 (https://dejure.org/1995,9896)
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  • NJW 1995, 2740
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 42.94

    Galopprennbahn Hoppegarten kein Landeseigentum

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 7 PKH 2.94
    Dieser soll in einem derartigen Falle in seinem berechtigten Vertrauen auf den Bestand des Erwerbs nicht dadurch nachträglich enttäuscht werden, daß sich die politischen und rechtlichen Verhältnisse in einer damals nicht vorhersehbaren Weise grundlegend geändert haben; demgemäß darf er "den Vermögenswert behalten" (vgl. Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.94 - VIZ 1995, 288).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 7 PKH 2.94
    Dieser soll in einem derartigen Falle in seinem berechtigten Vertrauen auf den Bestand des Erwerbs nicht dadurch nachträglich enttäuscht werden, daß sich die politischen und rechtlichen Verhältnisse in einer damals nicht vorhersehbaren Weise grundlegend geändert haben; demgemäß darf er "den Vermögenswert behalten" (vgl. Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.94 - VIZ 1995, 288).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Dies entspricht allein dem Normzweck des § 4 Abs. 2, Abs. 3 VermG, wonach ein sozial verträglicher Ausgleich zwischen dem Restitutionsinteresse des Alt-Eigentümers und dem schutzwürdigen berechtigten Vertrauen des Erwerbers auf den Bestand des Rechtsgeschäftes zu schaffen ist (vgl. stRspr, Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11).

    Die berechtigten Erwartungen des Erwerbers sollen damit nicht enttäuscht werden und der Vermögenswert trotz der grundlegenden Veränderungen der politischen und rechtlichen Verhältnisse des Jahres 1989 behalten werden dürfen (Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).

  • BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 16.99

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; russische

    bb) Für die Beantwortung der Frage, ob ein Erwerb redlich war, ist grundsätzlich auf den gegenwärtigen Rechtsinhaber abzustellen (vgl. u.a. Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 (7 C 13.94) - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20 S. 47 ).
  • BVerwG, 23.02.2006 - 7 C 7.05

    Bodenreformgrundstücke: Zuteilung, Vererbung, Übertragung und redlicher Erwerb

    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Erwerb redlich war, ist grundsätzlich auf den gegenwärtigen Rechtsinhaber abzustellen (vgl. u.a. Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 (7 C 13.94) - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20 S. 47 ).
  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

    Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 C 13.94 - NJW 1995, 2740 = ZOV 1995, 380) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß es bei mehrfachem Erwerb des von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffenen Vermögenswertes auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorgangs ankommt.
  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 9.99

    Redlicher Erwerb; Wohnraumversorgung für Angehörige der NVA-Grenztruppen;

    Der hier maßgebliche Rechtserwerb ist der Kauf des Wohnhauses durch die Beigeladenen von den Eheleuten B. Denn maßgeblich für die Beurteilung der Redlichkeit des Erwerbs ist jeweils die Person des gegenwärtigen Rechtsinhabers (Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97

    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften durch Bestellung eines

    In Betracht kommt hier der Rückgabeausschluß des redlichen Erwerbs, wobei nicht die Redlichkeit des Ersterwerbers, sondern die der Beigeladenen als der gegenwärtigen Rechtsinhaber maßgeblich ist (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 20).
  • VG Cottbus, 30.08.2018 - 1 K 726/12

    Berufung der selbst nicht-zuteilungsberechtigten Ehefrau oder des Erben auf die

    Im Rahmen der Beantwortung der Frage, ob ein Erwerb redlich war, ist zwar grundsätzlich auf den gegenwärtigen Rechtsinhaber abzustellen (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 (7 C 13.94) - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20 S. 47 ).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 8 B 60.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Im Übrigen ist eine hinreichende Auseinandersetzung der Beschwerde mit der vorhandenen umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Redlichkeitsschutz nicht erfolgt (vgl. nur Urteile vom 27. Januar 1997 - BVerwG 7 C 4.93 - in Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7; vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - in Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12; Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - in Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Beschluss vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - in Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39).
  • VG Gera, 14.03.2000 - 3 K 822/96

    Rückübertragung eines Gartengrundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Insoweit gilt, daß es bei mehrfachem Erwerb des von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffenen Vermögenswertes auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorgangs ankommt (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23.06.1995, 7 C 13.94, ZOV 1995, S. 380-381 m.w.N.).
  • VG Leipzig, 29.10.1998 - 2 K 1471/95

    Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken bzw. Auskehr der Erlöse;

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