Rechtsprechung
LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- verkehrslexikon.de
Keine charakterliche Ungeeignetheit wegen Rauschgiftbesitzes während der Fahrt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- blutalkohol , S. 439
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Lappen weg bei Mischkonsum von Alkohol, Cannabis und Amphetamin?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mischkonsum von Alkohol knapp unter 1,1 Promille und Drogen
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,1 Promille, auch wenn weitere Rauschmittel nachgewiesen sind
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Keine charakterliche Ungeeignetheit wegen des Mitführens von Haschisch beim Autofahren
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Alkohol und Drogen
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Autofahrt unter Einfluss von Drogen und 0,82 Promille - keine Strafbarkeit wegen Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB
- haerlein.de (Kurzinformation)
Strafrecht - Trunkenheit im Verkehr - Fahruntüchtigkeit
Verfahrensgang
- AG Gießen, 14.08.2013 - 503 Gs 505 Js 19542/13
- LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 26
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 15.09.2011 - 1 Ss 192/11
Annahme einer Trunkenheitsfahrt bei Zweifeln an der Beeinträchtigung der …
Auszug aus LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13
Erforderlich ist vielmehr die Feststellung konkreter Ausfallerscheinungen wie etwa eine regelwidrige, unbesonnene, sorglose oder leichtsinnige Fahrweise oder die Beeinträchtigung der Körperbeherrschung, die sich beispielsweise im Stolpern oder Schwanken beim Gehen manifestieren kann (KG, Beschluss vom 15.09.2011 - 1 Ss 192/11, Juris Rn. 3 ff.). - BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auszug aus LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13
"Aus der Tat" kann sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann ergeben, wenn die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulässt, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (BGH, Beschluss v. 23.05.2012 - 5 StR 185/12, Juris Rn. 16). - BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
Auszug aus LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13
Liegt die alkoholische Beeinflussung allerdings unter diesem Wert oder wirken auf den Fahrer "andere berauschende Mittel" ein, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (BGH, NJW 1959, 1047/1049). - BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
Auszug aus LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13
Anders als etwa bei einer Drogenkurierfahrt (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 27.04.2005 - GSSt 2/04) wurde zudem lediglich eine relativ kleine Betäubungsmittelmenge im Fahrzeug des Beschuldigten aufgefunden.