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   LG Gießen, 04.08.2014 - 7 Qs 26/14   

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https://dejure.org/2014,50715
LG Gießen, 04.08.2014 - 7 Qs 26/14 (https://dejure.org/2014,50715)
LG Gießen, Entscheidung vom 04.08.2014 - 7 Qs 26/14 (https://dejure.org/2014,50715)
LG Gießen, Entscheidung vom 04. August 2014 - 7 Qs 26/14 (https://dejure.org/2014,50715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Strafbarkeit des Admin-C eines Erotik-Portals wegen Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur strafrechtlichen Haftung des Admin-C bei Webseiten mit pornographischem Inhalt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafbarkeit des Admin-C für pornografische Domain-Inhalte

Papierfundstellen

  • StV 2015, 226
  • MMR 2016, 287
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 150/11

    dlg.de - Zur Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen

    Auszug aus LG Gießen, 04.08.2014 - 7 Qs 26/14
    Die Garantenstellung folgt jedoch nach den Umständen des Falles daraus, dass es der Angeschuldigte übernommen hat, administrativer Ansprechpartner für ein Erotikportal zu sein, und für ihn der Rechtsverstoß aufgrund der Mitteilung durch ... offenkundig und unschwer zu erkennen war (vgl. BGH, a.a.O., Juris Rn. 57 m. w. N. und BGH, Urt. v. 13.12.2012 - I ZR 150/11, Juris Rn. 20).

    Es fehlt insoweit an den die Prüfpflicht des Admin-C begründenden besonderen gefahrerhöhenden Umständen (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2012 - I ZR 150/11, Juris Rn. 20).

  • VG Karlsruhe, 25.07.2012 - 5 K 3496/10

    Haftung eines Domaininhabers für den Inhalt verlinkter pornografischer Seiten

    Auszug aus LG Gießen, 04.08.2014 - 7 Qs 26/14
    Unter Beachtung der Gesamtumstände ist somit das zu Eigenmachen der verlinkten Inhalte durch Empfehlung, redaktionelle Bearbeitung sowie bewusste Auswahl-und Kontrollentscheidung anzunehmen (VG Karlsruhe, Urt. v. 25.07.2012 - 5 K 3496/10, Juris Rn. 36, Schönke/Schröder/Eisele, 29. Auflage, § 184 StGB Rn. 82).
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus LG Gießen, 04.08.2014 - 7 Qs 26/14
    Diese ergibt sich zwar nicht automatisch aus der Funktion und Aufgabenstellung als Admin-C. Nach den Regelungen der ..., denen sich die Funktion des Admin-C entnehmen lässt, ist allein die Domaininhaberin gehalten, Verletzungen von Rechten Dritter zu vermeiden, während sich der Aufgabenbereich des Admin-C auf die Erleichterung der administrativen Durchführung des Domainvertrags gegenüber dem Domaininhaber beschränkt (BGH, Urt. v. 09.11.2011-I ZR 150/09, Juris Rn. 54, zur zivilrechtlichen Störerhaftung).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    - die Frage, inwieweit der Linksetzende eine bewusste Auswahl- und Kontrollentscheidung getroffen hat, was nur bei empfohlenen oder redaktionell bearbeiteten Links, bei der Verlinkung mittels sog. Sprungmarken und bei der unmittelbar in Bezug genommenen ersten Linkebene anzunehmen sein soll (Schönke/Schröder/ Eisele , StGB, 30. Aufl. 2019, § 184 Rn. 82 unter Hinweis u.a. auf LG Karlsruhe, Beschl. v. 23.03.2009 - Qs 45/09 = MMR 2009, 418 f. sowie LG Gießen, Beschl. v. 04.08.2014 - 7 Qs 26/14 = MMR 2016, 287 f.);.
  • OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung

    Soweit ausdrücklich für den Admin-C eine Prüfungspflicht angenommen wurde, wurde auf die Kenntnis von einer klaren, offenkundigen, unschwer erkennbaren Rechtsverletzung abgestellt (OLG Frankfurt, MMR 2014, 134; LG Gießen, MMR 2016, 287, 288).
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