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   LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2020 - 7 Qs 56/20   

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https://dejure.org/2020,32977
LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2020 - 7 Qs 56/20 (https://dejure.org/2020,32977)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 13.10.2020 - 7 Qs 56/20 (https://dejure.org/2020,32977)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 7 Qs 56/20 (https://dejure.org/2020,32977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Rücknahme Strafbefehlsantrag, Verfahrensgebühr vorbereitendes Verfahren, Auslagenspauschale

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 145 d Abs. 1 Nr. 1; StPO § 153 Abs. 1; RVG § 14 Abs. 1 S. 1, § 15 Abs. 2, § 17 Nr. 10
    Kostenfestsetzung bei Rücknahme eines Strafbefehlsantrags

  • IWW

    Nrn. 4106, 4104, 4141 VV RVG; § 153 Abs. 1 StPO
    Strafprozessrecht

  • Burhoff online

    Rücknahme des Strafbefehlsantrag, Verfahrensgebühr vorbereitendes Verfahren

  • rewis.io

    Erlass eines Strafbefehls, Akteneinsichtsgesuch, Strafbefehlsantrag, Kostenfestsetzungsbeschluss, Post und Telekommunikation, Rücknahme des Antrags, Einstellung, Ermittlungsverfahren

  • strafrechtsiegen.de

    Strafbefehlsantrag - Rücknahme des Antrags - Rechtsanwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Rücknahme des Strafbefehlantrags, Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Gießen, 29.06.2016 - 507 Ds 604 Js 35439/13

    Nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage, versetzt sie damit das Verfahren in

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2020 - 7 Qs 56/20
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass bereits ein gerichtliches Verfahren begonnen hatte und diesbezüglich der Anfall der Gebühr Nr. 4106 VV RVG bereits verwirklicht wurde, wenn der Verteidiger (erstmals) im gerichtlichen Verfahren tätig geworden ist (vgl. hierzu AG Gießen, Beschluss vom 29.6.2016, 507 Ds 604 Js 35439/13 = BeckRS 2016, 13454).

    Die übereinstimmende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist zudem, dass dem Verteidiger - sofern er nach Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls anschließend im Ermittlungsverfahren tätig war z.B. aufgrund weiterer Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, die zu einem erneuten Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder aber zu einer Einstellung geführt haben - zusätzlich die Gebühr VV 4104 RVG zusteht (Gerold/Schmidt/Burhoff, 24. Aufl. 2019, RVG VV 4104, Rn. 4; LG Berlin, Beschluss vom 28.12.2016 - 536 Qs 22/16 = BeckRS 2016, 114021; AG Gießen, Beschluss vom 29.6.2016, 507 DS 604 Js 35439/13 = BeckRS 2016, 13454).

  • LG Berlin, 28.12.2016 - 536 Qs 22/16

    Verteidigergebühren im Strafbefehlsverfahren: Vorverfahrensgebühr nach Rücknahme

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2020 - 7 Qs 56/20
    Die übereinstimmende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist zudem, dass dem Verteidiger - sofern er nach Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls anschließend im Ermittlungsverfahren tätig war z.B. aufgrund weiterer Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, die zu einem erneuten Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder aber zu einer Einstellung geführt haben - zusätzlich die Gebühr VV 4104 RVG zusteht (Gerold/Schmidt/Burhoff, 24. Aufl. 2019, RVG VV 4104, Rn. 4; LG Berlin, Beschluss vom 28.12.2016 - 536 Qs 22/16 = BeckRS 2016, 114021; AG Gießen, Beschluss vom 29.6.2016, 507 DS 604 Js 35439/13 = BeckRS 2016, 13454).
  • LG Saarbrücken, 05.02.2015 - 6 Qs 7/15

    Rechtsanwaltsvergütung in Strafsachen: Höhe der zusätzlichen Verfahrensgebühr für

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2020 - 7 Qs 56/20
    Das Telefonat und das Gespräch werden gebührenrechtlich jedoch in Nr. 4141 VV RVG als die dort erforderliche Mitwirkung abgegolten (vgl. BeckOK RVG, v. Seltmann, 49. Edition, Stand 1.9.2020, RVG VV 4141 Rn. 15 ff, insbesondere Rn. 17) und können nicht zusätzlich im Rahmen des Tatbestands Nr. 4104 VV RVG berücksichtigt werden (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 5.2.2015 - 6 Qs 7/15; Geroldt/Schmidt, RVG, 24. Aufl., 4106, 4107 VV Rdnr. 8 ff).
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