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   LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11   

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https://dejure.org/2011,16763
LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11 (https://dejure.org/2011,16763)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 06.05.2011 - 7 Qs 83/11 (https://dejure.org/2011,16763)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 (https://dejure.org/2011,16763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Termine, entsprechende Anwendung, Privatgutachten, Erstattung, Terminsgebühr

  • Burhoff online

    Zusätzliche Termine, entsprechende Anwendung, Privatgutachten, Erstattung, Terminsgebühr

  • Burhoff online

    Zusätzliche Termine, entsprechende Anwendung, Privatgutachten, Erstattung, Terminsgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 4102 VV RVG; § 380 StPO; § 464a Abs. 2 StPO; Nr. 4108 VV RVG; § 51 RVG
    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Terminsgebühr - Termin mit Sachverständigen im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 05.01.2005 - 2 Ss 318/04
    Auszug aus LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Freigesprochene aus seiner Sicht die Einholung von Privatgutachten für unbedingt erforderlich halten musste, um den Anklagevorwurf abzuwehren (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2005 - 2 Ss 318/04 , zit. nach [...]; Meyer-Goßner, 53. Aufl. 2010, § 464a Rn. 16).
  • LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr für die Teilnahme an der

    Auszug aus LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11
    Auf die Wahrnehmung anderer außergerichtlicher Termine ist diese Vorschrift entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. Burhoff, RVQ Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl. 2007, Nr. 4102 VV Rn. 45) aber analog anwendbar (vgl. LG Offenburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05, NStZ-RR 2006, 358 ff. [LG Offenburg 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05] ; AG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08, zit. nach [...]).
  • AG Freiburg, 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08
    Auszug aus LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11
    Auf die Wahrnehmung anderer außergerichtlicher Termine ist diese Vorschrift entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. Burhoff, RVQ Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl. 2007, Nr. 4102 VV Rn. 45) aber analog anwendbar (vgl. LG Offenburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05, NStZ-RR 2006, 358 ff. [LG Offenburg 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05] ; AG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08, zit. nach [...]).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11

    Rechtsanwaltsvergütung; Besondere Terminsgebühr der Nr. 4102 VV- RVG; Analoge

    Auch eine analoge Anwendung der - hier allein in Betracht kommenden - Nr. 4102 Nr. 1 und 3 VV RVG , die richterliche Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen (Nr. 1) bzw. die Teilnahme an Haftprüfungsterminen (Nr. 3) betroffen (so: AG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Cs 620 Js 8165/08, juris; vgl. auch LG Offenburg, NStZ-RR 2006, 358 für die Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Termin zur Exploration des Beschuldigten durch einen psychiatrischen Sachverständigen und LG Braunschweig, Beschluss vom 6.5.2011 - 7 Qs 83/11, juris für die Teilnahme des Verteidigers an einem von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin), scheidet - wie die Kammer zutreffend ausgeführt, hat - aus.
  • AG Senftenberg, 23.02.2017 - 50 OWi 1092/15

    Privates Sachverständigengutachten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren

    d.) entsprechende Beweisanträge in der Vorinstanz abgelehnt wurden ( LG Braunschweig StraFo 2011, 377).
  • LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16

    Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren: Terminsgebühr für die Teilnahme des

    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).
  • LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12

    Gebühren des Strafverteidigers: Teilnahme an Explorations- oder Ortsterminen

    Die Kammer hält es im Einklang mit der Auffassung des Landgerichts Offenburg vom 31.05.2006 (vgl. NStZ-RR 2006, 358 ff.) und des Landgerichts Braunschweig vom 06.05.2011 (JurBüro 2011, 524 ff.) für zutreffend, dass bei einer Teilnahme von Verteidigern an Explorations- oder Ortsterminen gerichtlich bestellter Sachverständiger analog Nr. 4102 VV RVG eine Terminsgebühr anfällt.
  • KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11

    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem

    b) Einer entsprechenden Anwendung der Gebührentatbestände der Nr. 4102 VV RVG auf den Erörterungstermin nach § 202a StPO steht auch entgegen, dass es sich hierbei bereits um eine Ausnahmeregelung von dem Grundsatz handelt, demzufolge außerhalb der Hauptverhandlung abgehaltene Termine nicht gesondert vergütet werden (vgl. Senat aaO; OLG Saarbrücken aaO; Burhoff, RVG 3. Aufl., Nr. 4102 VV Rdn. 45 [S. 1006]; ders. RVGreport 2011, 383 und 2010, 401; a. A. LG Offenburg NStZ-RR 2006, 358).
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