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   LG Erfurt, 27.04.2021 - 7 Qs 89/21   

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https://dejure.org/2021,13376
LG Erfurt, 27.04.2021 - 7 Qs 89/21 (https://dejure.org/2021,13376)
LG Erfurt, Entscheidung vom 27.04.2021 - 7 Qs 89/21 (https://dejure.org/2021,13376)
LG Erfurt, Entscheidung vom 27. April 2021 - 7 Qs 89/21 (https://dejure.org/2021,13376)
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Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Mehrere "gesamtstrafenfähige Verfahren” - Mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten?

 
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  • OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13

    Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Auszug aus LG Erfurt, 27.04.2021 - 7 Qs 89/21
    Als Begründung wird, unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschluss vom 22.05.2013, Az.: 2 Ss 65/13 ), vorgetragen, gegen den Beschwerdeführer seien mehrere Verfahren anhängig, u.a. vor dem Landgericht Gera (Az.: 1 KIs 631 Js 32827 ), vor dem Landgericht Erfurt ( Az.: 656 Js 34200/19) und beim Schöffengericht vor dem Amtsgericht Meiningen ( Az.: Ls 491 Js 19229/19 ).

    Die Grenze für die Straferwartung gilt auch, wenn sie "nur" wegen einer zu erwartenden Gesamtstrafenbildung erreicht wird (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.05.2013, Az.: 2 Ss 65/13; OLG Halle, Beschluss vom 23.11.2018, Az.: 10a Qs 132/18; LG Magdeburg, Beschluss vom 30.04.2020, Az.: 25 Qs 802 Js 70719/20; alle veröffentlicht in juris ).

  • LG Halle, 23.11.2018 - 10a Qs 132/18

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Anhängigkeit mehrerer

    Auszug aus LG Erfurt, 27.04.2021 - 7 Qs 89/21
    Die Grenze für die Straferwartung gilt auch, wenn sie "nur" wegen einer zu erwartenden Gesamtstrafenbildung erreicht wird (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.05.2013, Az.: 2 Ss 65/13; OLG Halle, Beschluss vom 23.11.2018, Az.: 10a Qs 132/18; LG Magdeburg, Beschluss vom 30.04.2020, Az.: 25 Qs 802 Js 70719/20; alle veröffentlicht in juris ).

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass im vorliegenden Verfahren derzeit keine Gesamtstrafenbildung mit den Strafen aus den Parallelverfahren ansteht, ausreichend ist, wenn diese Möglichkeit nachträglich in Betracht kommt ( OLG Halle, Beschluss vom 23.11.2018 a.a.O.).

  • LG Magdeburg, 30.04.2020 - 25 Qs 802 Js 70719/20
    Auszug aus LG Erfurt, 27.04.2021 - 7 Qs 89/21
    Die Grenze für die Straferwartung gilt auch, wenn sie "nur" wegen einer zu erwartenden Gesamtstrafenbildung erreicht wird (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.05.2013, Az.: 2 Ss 65/13; OLG Halle, Beschluss vom 23.11.2018, Az.: 10a Qs 132/18; LG Magdeburg, Beschluss vom 30.04.2020, Az.: 25 Qs 802 Js 70719/20; alle veröffentlicht in juris ).

    Es war somit in jedem Verfahren eine Pflichtverteidigerin zu bestellen, anderenfalls hinge es von der bloßen Zufälligkeit ab, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ob einem Angeklagten ein Verteidiger beizuordnen ist oder nicht ( LG Magdeburg, Beschluss vom 30.04.2020 a.a.O.).

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