Rechtsprechung
BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Beschäftigung mit ungelernter Arbeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung aus wichtigem Grund - Facharbeiter - Weiterbeschäftigung mit ungelernten Arbeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 29.06.1983 - S 7 Ar 2656/81
- LSG Baden-Württemberg, 30.10.1985 - L 3 Ar 122/84
- BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86
Papierfundstellen
- NZA 1987, 180
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83
Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen …
Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86
Es genügt, dass der Arbeitnehmer durch seine Zustimmung zu dem Aufhebungsvertrag eine wesentliche Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzt hat; es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer oder, was hier der Fall gewesen sein dürfte, vom Arbeitgeber ausgegangen ist (vgl. Senat, Urt. v. 25.8. 1981 - 7 RAr 53/80 - und v. 12.4. 1984 - 7 RAr 28/83;… Gagel, AFG, Stand: Januar 1986, § 119 Rdnr. 128; Hennig-Kühl-Heuer, AFG, Stand: August 1986, § 119 Anm. 2;… a. A. Eckert u. a., GK-AFG, Stand: Oktober 1985, § 119 Rdnr. 9;… Knigge-Ketelsen-Marschall-Wittrock, AFG, § 119 Rdnr. 20).Der wichtige Grund muss auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d. h. der Arbeitslose muss einen wichtigen Grund dafür haben, dass er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269 (271) = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276 (277) = SozR 4100 § 119 Nr. 17;… Urt. v. 25.8.1981 - 7 RAr 53/80; Urt. v. 12.4.1984 - 7 RAr 28/83).
- BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75
Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der …
Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86
Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269 (270) = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276 (281) = SozR 4100 § 119 Nr. 17).Der wichtige Grund muss auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d. h. der Arbeitslose muss einen wichtigen Grund dafür haben, dass er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269 (271) = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276 (277) = SozR 4100 § 119 Nr. 17;… Urt. v. 25.8.1981 - 7 RAr 53/80;… Urt. v. 12.4.1984 - 7 RAr 28/83).
- BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81
Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund
Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86
Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat (…BSGE 43, 269 (270) = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276 (281) = SozR 4100 § 119 Nr. 17).Der wichtige Grund muss auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d. h. der Arbeitslose muss einen wichtigen Grund dafür haben, dass er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269 (271) = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276 (277) = SozR 4100 § 119 Nr. 17;… Urt. v. 25.8.1981 - 7 RAr 53/80;… Urt. v. 12.4.1984 - 7 RAr 28/83).
- BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 53/80
Feststellung des Eintritts einer Sperrzeit - Vorzeitige Beendigung des …
Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86
Es genügt, dass der Arbeitnehmer durch seine Zustimmung zu dem Aufhebungsvertrag eine wesentliche Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzt hat; es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer oder, was hier der Fall gewesen sein dürfte, vom Arbeitgeber ausgegangen ist (vgl. Senat, Urt. v. 25.8. 1981 - 7 RAr 53/80 - und v. 12.4. 1984 - 7 RAr 28/83;… Gagel, AFG, Stand: Januar 1986, § 119 Rdnr. 128; Hennig-Kühl-Heuer, AFG, Stand: August 1986, § 119 Anm. 2;… a. A. Eckert u. a., GK-AFG, Stand: Oktober 1985, § 119 Rdnr. 9;… Knigge-Ketelsen-Marschall-Wittrock, AFG, § 119 Rdnr. 20).Der wichtige Grund muss auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d. h. der Arbeitslose muss einen wichtigen Grund dafür haben, dass er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269 (271) = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276 (277) = SozR 4100 § 119 Nr. 17; Urt. v. 25.8.1981 - 7 RAr 53/80;… Urt. v. 12.4.1984 - 7 RAr 28/83).
- BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86
Erst wenn sich eine Vermittlung in eine solche Beschäftigung nicht als möglich erweist, muss der Arbeitslose auch für Beschäftigungen bereit sein, die unterhalb des qualitativen Wertes der bisherigen Beschäftigung liegen, zunächst allerdings nur für Beschäftigungen der nächstunteren Stufe (§§ 14 ff., 103 II AFG; § 2 der Zumutbarkeits-Anordnung vom 3.10.1979, ANBA 1387; BSGE 44, 71 = SozR 4100 § 119 Nr. 3;… BSG, SozR 4100 § 119 Nrn. 4 und 9).
- LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - wichtiger …
Die dort getroffene Sperrzeitregelung beruht auf dem Grundgedanken, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat, oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSG, Urteil v. 13.8.1986 -7 RAr 1/86 = SozR 4100 § 119 Nr. 28 m.w.N.).Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem von der Rechtsprechung (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 13.8.1986, a.a.O.) zu den Sperrzeittatbeständen der §§ 119 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bzw. zu §§ 144 SGB III hervorgehobenen Grundsatz, dass gerade bei der Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen die Versichertengemeinschaft vor selbst zu vertretenden Risikofällen in besonderem Maße geschützt werden muss.
- SG Karlsruhe, 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung - …
Durch die Lösung seines Beschäftigungsverhältnisses bei der Fa. W. hat der Kläger seine Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt, da er keine konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz zum Zeitpunkt der Kündigung am 12.11.2014 zum 28.02.2015 hatte (vgl. z.B. BSG, U.v. 13.8.1986 -7 RAr 1/86- juris;… Karmanski, in: Brand, SGB III, 7. Aufl., 2015, § 159, Rn. 27 m.w.N.). - LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 5/17
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - …
Die Anerkennung eines wichtigen Grundes erfordert, dass sich die jeweiligen Umstände so auswirken, dass nach verständigem Abwägen dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann, weil sonst sein Interesse in unbilliger Weise geschädigt würde (…Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB, 01/19, § 159 SGB III, Rn. 183 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 13. August 1986 - 7 RAr 1/86 wohl Rn. 25 juris)).
- SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 17 AL 755/14
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - …
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BSG, U.v. 13.8.1986 -7 RAr 1/86- juris) ist die Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeigeführt, wenn keine konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz bestand. - SG Karlsruhe, 28.09.2016 - S 17 AL 699/16
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - …
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BSG, U.v. 13.8.1986 - 7 RAr 1/86 - juris) ist die Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeigeführt, wenn - wie hier - keine konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz bestand. - LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitgeberkündigung - private Trunkenheitsfahrt …
Die in § 144 Abs. 1 S. 1 SGB III a. F. getroffene Sperrzeitregelung beruht auf dem Grundgedanken, dass die Versichertengemeinschaft nicht für Risikofälle einstehen muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat, oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSG, Urteil v. 13. August 1986, Az. 7 RAr 1/86 = SozR 4100 § 119 Nr. 28 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 20 AL 147/16
Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe; …
Löst ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis, führt er seine Arbeitslosigkeit jedenfalls dann grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat (vgl. etwa BSG, Urteile vom 13.08.1986 - 7 RAr 1/86 Rn. 16 …und vom 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R Rn. 15;… vgl. ferner Coseriu, a.a.O., Rn. 163 m.w.N.). - SG Osnabrück, 17.02.2010 - S 16 AL 251/07 Zwar hat der Kläger hier das Arbeitsver-hältnis zu der Firma UPM-Kymnene France gelöst ohne eine Anschlussbeschäftigung in Aussicht zu haben und damit die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt (vgl. BSG, Urteil vom 13.08.1986, Az.: 7 RAr 1/86); der Kläger hatte für dieses Verhalten vorliegend jedoch einen wichtigen Grund.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Um-stände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versicher-tengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden konnte (vgl. BSG, Urteil vom 13.08.1986, Az.: 7 RAr 1/86; Niesel in: Niesel, SGB III;… § 144, Rn. 120).
- SG Osnabrück, 01.03.2011 - S 16 AL 210/10 Der Kläger hat das Arbeitsverhältnis bei der R. durch seine fristlose Kündigung am 2. Juni 2010 gelöst ohne eine Anschlussbeschäftigung in Aussicht zu haben und damit die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt (vgl. BSG, Urteil vom 13. August 1986, 7 RAr 1/86).
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden konnte (vgl. BSG, Urteil vom 13. August 1986, 7 RAr 1/86;… Niesel in: Niesel, SGB III, § 144, Rn. 120).
- LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 13 AL 1864/07
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Streitgegenstand …
Der Kläger hatte keine konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz (ständige Rspr. des BSG, u.a. Urteil vom 20. April 1977, Az.: 7 RAr 112/75; Urteil vom 12. November 1981, Az.: 7 RAr 21/81; Urteil vom 13. August 1986, Az.: 7 RAr 1/86). - LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
Sperrzeit für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe wegen schuldhafter …
- LSG Bayern, 27.02.2007 - L 8 AL 204/06
Eintritt einer Sperrzeit der Gewährung eines Arbeitslosengeldes wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 3 AL 975/11
- LSG Berlin, 28.07.2000 - L 10 AL 58/99
Eintritt einer Sperrzeit und der Beginn des Arbeitslosengeldes ; Voraussetzungen …
- LSG Hessen, 18.05.2018 - L 7 AL 92/16
- BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
- SG Wiesbaden, 12.10.2016 - S 5 AL 84/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2020 - L 11 AL 39/19
- SG Gelsenkirchen, 27.09.2002 - S 11 AL 67/02
Arbeitslosenversicherung
- LSG Bayern, 23.10.1998 - L 8 AL 398/97
Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) und Voraussetzungen für den Eintritt einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 11 AL 25/19
- SG Gelsenkirchen, 12.07.2002 - S 11 AL 8/02
Arbeitslosenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 3976/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2006 - L 12 AL 35/05