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BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 100/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Bemessung des Unterhaltsgeldes
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 18.11.1980 - S 6 Ar 10/79
- BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 100/81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 112/78
Bemessungszeitraum - Lohnabrechnungszeitraum - Beschäftigungsverhältnis
Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 100/81
Der Bemessung des Unterhaltsgeldes dürfen nur Arbeitsentgelte aus solchen Lohnabrechnungszeiträumen zugrunde gelegt werden, die vor beiden Zeitpunkten liegen, dann aber jeweils die letzten die mindestens zwanzig Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt umfassen (vgl BSG 1980-02-12 7 RAr 112/78 = SozR 4100 § 112 Nr. 13). - BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 84/80
Unterhaltsgeld - Bemessungszeitraum - Arbeitsentgelt - Bildungsmaßnahme
Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 100/81
Die Verweisung in § 44 Abs. 2 AFG auf § 112 AFG bedeutet, daß für die Bemessung des Unterhaltsgeldes die Regeln des § 112 AFG über die Bemessung des Arbeitslosengeldes (Alg) anzuwenden sind, insbesondere für die Bestimmung des maßgeblichen Bemessungszeitraumes und des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts (vgl BSG 1981- 07-21 7 RAr 84/80 = SozR 4100 § 44 Nr. 35). - BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 6/81
Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 100/81
Für die Berücksichtigung eines Arbeitsentgelts, gleich welcher Art, als Bemessungsentgelt iS des § 112 Abs. 2 AFG kommt es darauf an, daß es in dem nach § 112 Abs. 3 S 1 AFG maßgeblichen Bemessungszeitraum erzielt, dh dem Arbeitnehmer zugeflossen ist (vgl BSG 1981-12-10 7 RAr 6/81).