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   BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95   

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BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95 (https://dejure.org/1997,2855)
BSG, Entscheidung vom 05.06.1997 - 7 RAr 100/95 (https://dejure.org/1997,2855)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 7 RAr 100/95 (https://dejure.org/1997,2855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vormaßnahme - Hauptmaßnahme - Einheit - Gebührenhöhe - Lehrgangsgebühr - Übernahme - Arbeitsamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme an einer Maßnahme iS. der Übergangsregelung des § 30 Abs. 2 AFuU, Merkmal des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses in § 12 Abs. 5 S. 2 AFuU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 188
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95
    Wie der Senat in den Urteilen vom 23. Januar 1997 (ua 7 RAr 36/96 und 7 RAr 38/96, beide zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, läßt sich nicht abstrakt und allgemeinverbindlich definieren, wann ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse zu bejahen ist.
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95
    Zudem ist auch nicht hinreichend erkennbar, ob - in zeitlicher Hinsicht - auf die maßgeblichen Daten, nämlich auf die Arbeitsmarktlage zu Beginn der Maßnahme abgestellt worden ist, von der aus unter Berücksichtigung der Abläufe in der Vergangenheit die künftige Entwicklung zu prognostizieren ist (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95
    Zu einer evtl Neubescheidung könnte die Beklagte nur verurteilt werden, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für eine volle Kostenübernahme vorlägen (vgl BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96

    Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesses bei der Förderung der Teilnahme von

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95
    Wie der Senat in den Urteilen vom 23. Januar 1997 (ua 7 RAr 36/96 und 7 RAr 38/96, beide zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, läßt sich nicht abstrakt und allgemeinverbindlich definieren, wann ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse zu bejahen ist.
  • BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91

    Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen,

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95
    Da das Gesetz unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch eine Teilförderung erlaubt, bleibt es dem Anordnungsgeber grundsätzlich unbenommen, den Anteil durch eine absolute Obergrenze oder durch einen Vomhundertsatz festzulegen (BSGE 70, 226, 229 f = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 98/93

    Fehlen - Beruflicher Abschluss - Berufliche Qualifizierung - Unterhaltsgeld -

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95
    Da der Kläger über keinen Berufsabschluß verfügte (vgl hierzu BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 1), war seine Teilnahme an der Maßnahme notwendig iS des § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AFG aF.
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95
    Von der in § 45 AFG enthaltenen Befugnis, die Höhe der zu erstattenden Kosten festzulegen, hat der nach § 39 AFG i.V.m. § 191 Abs. 3 AFG für die Regelung der Einzelheiten zuständige Anordnungsgeber in einer Weise Gebrauch gemacht, daß die Übernahme der Lehrgangsgebühren nach § 12 AFuU vom 23. März 1976 in der hier maßgeblichen aF durch die 19. Änderung der Anordnung vom 8. März 1991 (ANBA 454) grundsätzlich als Rechtsanspruch ausgestaltet ist (BSGE 71, 202, 205 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 3), wobei allerdings - wie noch darzulegen - bezüglich der vollen Kostenübernahme der Beklagten ein Beurteilungsspielraum eingeräumt worden ist.
  • LSG Bayern, 18.10.2000 - L 10 AL 441/96

    Erstattung von Lehrgangsgebühren

    Der 11.Senat ist dabei dem Urteil des 7.Senats gefolgt (Urteil vom 05.06.1997 - 7 RAr 100/95 - in SozR 3-4460 § 12 Nr. 2).

    Denn die Beklagte hat die Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (BSG vom 05.06.1997 aaO Seite 8), sie kann auch das besondere arbeitsmarktpolitische Interesse beachten (§§ 1, 2 AFG).

    § 16 Abs. 2 Satz 2 AFuU stellt weiter darauf ab, ob ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse am "Maßnahmeziel" besteht, ob also die Maßnahme als solche besonders förderungswürdig ist (BSG vom 05.06.1997 aaO S 10).

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 6/05 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Unterhaltsgeldanspruch - Rechtsänderung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (SozR 3-4460 § 12 Nr. 2, zu § 30 Abs. 2 AFuU 1993) liegt eine einheitliche Maßnahme dann vor, wenn die Teilnahme an der Vormaßnahme Voraussetzung für die Zulassung zur Hauptmaßnahme ist, der Maßnahmeträger beide Teile als Einheit angeboten und gestaltet hat.
  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Bei der Klage handelt es sich um eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG iVm § 56 SGG), hilfsweise wegen evtl bestehender Beurteilungs- bzw Ermessensspielräume um eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 56 SGG (vgl: zu Entscheidungsfreiräumen im Rahmen des § 45 AFG BSG SozR 3-4460 § 12 Nr. 2; zu Entscheidungsfreiräumen im Rahmen der §§ 34, 36 und 43 AFG BSGE 79, 269 ff = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2, BSGE 67, 228 ff = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1, BSG SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 und SozR 3-4460 § 9 Nr. 1).
  • BSG, 07.05.1998 - B 11 AL 67/97 R

    Umschulungsmaßnahme - volle Übernahme der Lehrgangsgebühren - Einvernehmen -

    Insoweit hat bereits der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 12 Abs. 5 AFuU in der hier maßgebenden Fassung mit Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 100/95 - (= SozR 3-4460 § 12 Nr. 2), dem der Senat folgt, entschieden, daß die Vorschrift im Lichte der die Kostentragung regelnden Grundvorschrift des § 45 AFG, die § 12 AFuU hinsichtlich der Lehrgangsgebühren nur näher ausfüllt, dahin auszulegen ist, daß das ArbA lediglich aufgefordert wird, ein Einvernehmen herzustellen, ohne daß das Ergebnis seiner Bemühungen Einfluß auf den möglichen Anspruch des Teilnehmers auf volle Kostenübernahme hat.

    Auch Feststellungen, die eine Ausfüllung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs, der dem gleichlautenden Begriff in § 43 Abs. 2 Satz 2 AFG entspricht und der Beklagten einen gerichtlich nicht voll überprüfbaren Beurteilungsspielraum einräumt (vgl BSG SozR 3-4460 § 12 Nr. 2 mwN), erlauben, fehlen.

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 19/99 R

    Förderung der berufliche Fortbildung - Bindungswirkung - Zugangsvoraussetzung

    Das Urteil des LSG enthält - nach der von ihm vertretenen Rechtsansicht folgerichtig - insbesondere keine Tatsachenfeststellungen zur Beurteilung der hier streitigen Frage der Notwendigkeit der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme iS des § 44 Abs. 2 Satz 2 AFG (vgl zu der Überprüfung vergleichbarer Prognoseentscheidungen BSGE 67, 228, 230 ff = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; BSG SozR 3-4460 § 12 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 27.02.2002 - L 6 AL 761/99

    PC als Lernmittel

    Der Beklagten ist bezüglich der Höhe der Kostenübernahme jedoch ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (BSG, Urteil vom 5.6.1997 - 7 RAr 100/95 = SozR 3-4460 § 12 Nr. 2).
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