Rechtsprechung
BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragswidriges Verhalten - Sperrzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AFG § 119 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 18.04.1986 - S 14 Ar 763/83
- BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
Papierfundstellen
- BSGE 67, 26
- NZA 1990, 791
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80
Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den …
Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
Nach den Entscheidungsgründen des Urteils des erkennenden Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - bestehe indes kein Zweifel daran, daß die fristlose Kündigung sich unter normalen Umständen als rechtmäßig dargestellt hätte.Dementsprechend hat der Senat in Sperrzeitfällen nach ordnungsgemäßer Kündigung geprüft, ob das vertragswidrige Verhalten des Arbeitslosen überhaupt die Kündigung rechtfertigte (…BSGE 58, 97, 100 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/88 - BB 1982, 559 = Blutalkohol 20, 69), und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge fristloser Kündigung die Berechtigung hierzu (Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 - nicht veröffentlicht).
- BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei - Eintritt einer Sperrzeit - …
Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
Dementsprechend hat der Senat in Sperrzeitfällen nach ordnungsgemäßer Kündigung geprüft, ob das vertragswidrige Verhalten des Arbeitslosen überhaupt die Kündigung rechtfertigte (BSGE 58, 97, 100 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/88 - BB 1982, 559 = Blutalkohol 20, 69), und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge fristloser Kündigung die Berechtigung hierzu (Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 - nicht veröffentlicht).Der Senat hat schon für die rechtskräftige Abweisung einer Kündigungsschutzklage entschieden, daß eine solche Entscheidung eines ArbG hinsichtlich der Frage, ob der Arbeitslose durch vertragswidriges Verhalten Anlaß für die Kündigung des Arbeitgebers gegeben hat, mangels besonderer gesetzlicher Regelung keine Bindungswirkung hat (BSGE 58, 97 f [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26); für den hier gegebenen Fall, daß die Kündigungsschutzklage hinsichtlich der fristlosen Kündigung Erfolg gehabt hat, gilt nichts anderes.
- BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 95/85
Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Leistungsantrages - Ein Bescheid in …
Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
Dementsprechend hat der Senat in Sperrzeitfällen nach ordnungsgemäßer Kündigung geprüft, ob das vertragswidrige Verhalten des Arbeitslosen überhaupt die Kündigung rechtfertigte (…BSGE 58, 97, 100 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/88 - BB 1982, 559 = Blutalkohol 20, 69), und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge fristloser Kündigung die Berechtigung hierzu (Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 - nicht veröffentlicht). - BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81
Sperrzeit; Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
Es ist zwar richtig, daß die Sperrzeit kalendermäßig abläuft, und zwar - im Gegensatz zum früheren Recht - ohne Rücksicht auf das Bestehen eines Leistungsanspruchs und einer Arbeitslosmeldung (vgl dazu BSGE 54, 41, 44 = SozR 4100 § 119 Nr. 20 mwN). - BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86
Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung
Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
Letzteres hat der Senat damit begründet, daß eine fristlose Kündigung nur durch ein vertragswidriges Verhalten iS des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) veranlaßt werden könne, das die Voraussetzungen des § 626 Abs. 1 BGB erfülle (vgl auch BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32 S 155).
- BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R
Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen …
Die übereinstimmende Rechtfertigung für die Einbeziehung beider Personengruppen liegt darin, dass sie aufgrund der zurückgelegten Versicherungszeiten in einem Rechtsverhältnis zur (Arbeitslosen-) Versichertengemeinschaft stehen, die sich ihrerseits typisierend gegen den Risikofall der Arbeitslosigkeit zur Wehr setzt, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten oder an deren Behebung er nicht in der gebotenen Weise mitwirkt (BSG…, Urteil vom 9.12.1982 - 7 RAr 31/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 21 S 104; BSG, Urteil vom 25.4.1990 - 7 RAr 106/89, BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BVerfG…, Beschluss vom 13.6.1983 - 1 BvR 1239/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 22 S 107). - BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - …
Auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeit, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3;… BSGE 69, 108, 112 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6;… BSGE 84, 225, 230 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17), macht es keinen wesentlichen Unterschied, ob der Arbeitnehmer an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags mitwirkt oder ob seine aktive Beteiligung darin liegt, dass er hinsichtlich des Bestandes der Kündigung und deren Folgen verbindliche Vereinbarungen trifft. - BSG, 13.03.2018 - B 11 AL 12/17 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung - …
Das BSG hat bereits entschieden, dass die Sperrzeit kraft Gesetzes eintritt und unabhängig vom Bestehen eines Leistungsanspruchs und einer Arbeitslosmeldung kalendermäßig abläuft (BSG vom 25.4.1990 - 7 RAr 106/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 S 10) .Vielmehr wird in diesen Entscheidungen davon ausgegangen, dass der Eintritt der Arbeitslosigkeit, die nach der dort zugrunde gelegten Regelung des § 101 AFG nur die Beschäftigungslosigkeit umfasste, zum Tatbestand der Sperrzeit (bei Arbeitsaufgabe) gehöre, die nicht ohne Arbeitslosigkeit (in diesem Sinne) beginnen könne (BSG vom 25.4.1990 - 7 RAr 106/89 - BSGE 67, 26, 28 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 S 10;… BSG vom 5.8.1999 - B 7 AL 14/99 R - BSGE 84, 225, 231 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 S 82).
- BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens …
2.2 Ausgangspunkt für die weitere Prüfung ist, dass die private Trunkenheitsfahrt des Klägers nur entscheidungserheblich ist, wenn dieses Verhalten eine verhaltensbedingte außerordentliche oder ordentliche Kündigung durch die Arbeitgeberin veranlasste und rechtfertigte (…BSGE 58, 97, 100 = SozR 4100 § 119 Nr. 26;… BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSGE 67, 26, 28 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3).Kommt das LSG zu dem Ergebnis, die fristlose Kündigung sei rechtswidrig, so ist jedenfalls eine Sperrzeit nicht durch den Ausspruch dieser Kündigung ausgelöst worden (BSGE 67, 26, 28 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3).
Demgegenüber stellt das BSG - wie ausgeführt - in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob das Verhalten des Arbeitslosen die Kündigung rechtfertigte (BSGE 67, 26, 28 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; ebenso: Winkler/Gagel in: Gagel, AFG, § 119 RdNr 196 - Stand: Januar 1998).
2.3 Das LSG wird deshalb zu prüfen haben, ob die private Trunkenheitsfahrt des Klägers gegen ausdrücklich vereinbarte Verhaltenspflichten oder dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegende "Schutz und Erhaltenspflichten" verstieß und sich im Falle der Rechtswidrigkeit der außerordentlichen Kündigung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen ließe (BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3;… aM Niesel, SGB III, 2. Aufl. 2002, § 144 RdNr 47 - ohne Begründung).
Ergibt sich, dass eine fristlose Kündigung nicht, eine fristgebundene verhaltensbedingte ordentliche Kündigung aber gerechtfertigt ist, ist die Sperrzeit jedenfalls nicht am 11. Januar 2000, sondern erst mit Ablauf der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist eingetreten (BSGE 67, 26, 28 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3).
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - …
Allerdings beginnt die Sperrzeit nicht stets am Tag nach diesem Ereignis, sondern in Fällen einer Anschlußbeschäftigung erst dann, wenn der Arbeitnehmer nach deren Ende arbeitslos wird; denn der Eintritt der Arbeitslosigkeit gehört zum Tatbestand der Sperrzeit, die nicht ohne Arbeitslosigkeit beginnen kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 3). - BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines …
Dabei bezieht sich der in § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III formulierte Schuldvorwurf nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nur auf die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit (vgl BSGE 67, 26, 27 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3: "Verursachung und Verantwortung der zur Arbeitslosigkeit führenden Kausalkette"; Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 305), nicht auf das arbeitsvertragswidrige Verhalten selbst.Nach der Rechtsprechung des BSG ist somit entgegen der Ansicht des LSG die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch den Arbeitgeber nicht teleologisch reduzierendes Tatbestandsmerkmal der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber, sondern Bestandteil der zweiten Kausalitätsprüfung, ob der Arbeitnehmer durch sein arbeitsvertragswidriges Verhalten die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat; die Rechtsprechung verlangt dementsprechend einen berechtigten Anlass (vgl nur BSGE 67, 26, 28 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3), weil dem Arbeitnehmer sonst nicht vorgehalten werden kann, die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht zu haben (…BSGE 91, 18 ff RdNr 14 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).
Dies wird besonders deutlich in der Entscheidung des BSG zum Beginn einer Sperrzeit erst mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis berechtigterweise aus arbeitsvertragswidrigem Verhalten hätte ordentlich kündigen können, zu Unrecht jedoch eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat (BSGE 67, 26 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3).
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines …
Soweit der Senat in früheren Entscheidungen - allerdings in Form von obiter dicta - ausgeführt hat, eine Sperrzeit trete dann nicht ein, wenn der Arbeitslose einen Anspruch erst für eine Zeit geltend mache, in der er auch ohne sein Verhalten arbeitslos gewesen wäre (…BSG SozR 4100 § 119 Nr. 24 S 113), bzw, daß maßgebend für das Eintreten der Sperrzeit des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG nur die Arbeitslosigkeit sei, für die eine Leistung geltend gemacht werde (BSGE 67, 26, 27 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3), wird diese Rechtsansicht nicht mehr aufrechterhalten. - BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R
Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme
Denn bei Nr. 1 muß die Arbeitslosigkeit durch das arbeitsvertragswidrige Verhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein, der Arbeitslose muß also die zur Arbeitslosigkeit führende Kausalkette verursacht und zu verantworten haben (vgl nur BSGE 67, 26, 27 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3).Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist - wiederum wegen der vom Gesetzgeber gewollten Parallelität zu Nr. 1 - die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses aus der Maßnahme; denn nur eine rechtmäßige Reaktion auf ein Fehlverhalten des Maßnahmeteilnehmers ist diesem zurechenbar (vgl zu § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG nur: BSGE 67, 26, 28 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3).
- BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R
Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende …
Da es Sinn und Zweck der Sperrzeit ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (ua BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3, S 11;… SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr 12) , ist es auch für den hier zu entscheiden Fall, dass ein Teil der zwölfwöchigen Sperrzeit noch in das Jahr 2003 fällt, nicht unverhältnismäßig oder unangemessen, den Versicherten nach dem Recht zu behandeln, das zur Zeit des den Risikofall herbeiführenden Verhaltens gilt. - BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende …
Da es Sinn und Zweck der Sperrzeit ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (ua BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 S 11;… SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr 12), kann es nicht als unverhältnismäßig oder unangemessen empfunden werden, den Versicherten nach dem Recht zu behandeln, das zur Zeit des den Risikofall herbeiführenden Verhaltens gilt. - BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- SG Aurich, 09.01.2008 - S 15 AS 11/06
- BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07
- SG Dortmund, 13.10.2014 - S 31 AL 573/12
Beginn der Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung
- LSG Hessen, 19.09.2000 - L 6 AL 1171/99
Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Sperrzeit für die Zahlung von Arbeitslosengeld; …
- LSG Bayern, 21.03.2012 - L 16 AS 616/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch wegen Herbeiführung der …
- LSG Hessen, 16.02.2009 - L 9 AL 91/08
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - vertragswidriges Verhalten - …
- BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 34/94
Sperrzeit - Arbeitslosigkeit
- LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 340/06
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - arbeitsgerichtlicher Vergleich - …
- LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 44/04
Versagung von Arbeitslosenhilfe wegen Eintritts einer Sperrzeit von 12 Wochen; …
- LSG Hessen, 11.02.2011 - L 7 AL 44/10
Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende …
- LSG Bayern, 18.03.2002 - L 10 AL 106/01
Schwerwiegende Betriebsstörung durch Beleidigung von Arbeitskollegen während der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2017 - L 15 AS 84/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit …
- SG Leipzig, 25.03.2014 - S 17 AS 3416/11
- LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 8 AL 3510/08
- LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung Klageantrag - Irrtum des Sozialgerichts …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 18 AL 82/16
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit
- LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09
Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende …
- LSG Bayern, 23.05.2012 - L 10 AL 134/09
Sperrzeit nach verhaltensbedingter Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens.
- BSG, 20.05.2008 - B 1 KR 39/08 B
- LSG Bayern, 29.04.2008 - L 8 AL 304/07
Rechtmäßigkeit einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe im Zusammenhang mit der …
- LSG Bayern, 06.03.2008 - L 4 KR 299/07
Begründung eines Krankengeldanspruchs durch die rechtmäßige Weigerung eines …
- LSG Bayern, 02.12.2014 - L 10 AL 136/14
Wegen Prozesskostenhilfe
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 67/01
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - arbeitsvertragswidriges Verhalten - …
- LSG Sachsen, 14.11.2019 - L 3 AL 167/18
- LSG Bayern, 08.04.2005 - L 8 AL 272/04
Eintritt einer Sperrzeit wegen einer Arbeitsaufgabe; Beendigung eines …
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2013 - L 3 AL 841/13
- LSG Bayern, 12.11.2002 - L 11 AL 168/00
Sperrzeit nach Kündigung durch den Arbeitgeber; Lösung des Arbeitsverhältnisses …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AL 182/09
- LSG Bayern, 08.04.2005 - L 8 AL 82/04
Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld auf Grund des Eintritts einer …
- LSG Bayern, 09.12.2004 - L 11 AL 18/04
Rücknahme eines Aufhebungsbescheides und Erstattungsbescheides über Leistungen …
- LSG Bayern, 31.07.2003 - L 10 AL 434/01
Eintritt einer Sperrzeit nach Arbeitsplatzverlust wegen mehrmaligen …
- BSG, 10.05.2012 - B 11 AL 17/12 B
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 12 AL 5872/09
- SG Marburg, 16.12.1999 - S 5 AL 403/99
- LSG Bayern, 23.10.1998 - L 8 AL 398/97
Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) und Voraussetzungen für den Eintritt einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AL 132/12
- LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS89/19
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2012 - L 12 AL 5911/10
- SG Stade, 19.05.2010 - S 28 AS 357/10
- SG Osnabrück, 18.08.2009 - S 16 AL 381/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2008 - L 7 B 11/08
- SG Oldenburg, 07.09.2006 - S 4 AL 126/06
- SG Osnabrück, 11.08.2006 - S 22 AS 464/06
- SG Aachen, 29.05.2006 - S 11 AL 16/06
Arbeitslosenversicherung