Rechtsprechung
   BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,666
BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89 (https://dejure.org/1990,666)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 7 RAr 106/89 (https://dejure.org/1990,666)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 7 RAr 106/89 (https://dejure.org/1990,666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 26
  • NZA 1990, 791
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80

    Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
    Nach den Entscheidungsgründen des Urteils des erkennenden Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - bestehe indes kein Zweifel daran, daß die fristlose Kündigung sich unter normalen Umständen als rechtmäßig dargestellt hätte.

    Dementsprechend hat der Senat in Sperrzeitfällen nach ordnungsgemäßer Kündigung geprüft, ob das vertragswidrige Verhalten des Arbeitslosen überhaupt die Kündigung rechtfertigte (BSGE 58, 97, 100 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/88 - BB 1982, 559 = Blutalkohol 20, 69), und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge fristloser Kündigung die Berechtigung hierzu (Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 - nicht veröffentlicht).

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83

    Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei - Eintritt einer Sperrzeit -

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
    Dementsprechend hat der Senat in Sperrzeitfällen nach ordnungsgemäßer Kündigung geprüft, ob das vertragswidrige Verhalten des Arbeitslosen überhaupt die Kündigung rechtfertigte (BSGE 58, 97, 100 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/88 - BB 1982, 559 = Blutalkohol 20, 69), und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge fristloser Kündigung die Berechtigung hierzu (Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 - nicht veröffentlicht).

    Der Senat hat schon für die rechtskräftige Abweisung einer Kündigungsschutzklage entschieden, daß eine solche Entscheidung eines ArbG hinsichtlich der Frage, ob der Arbeitslose durch vertragswidriges Verhalten Anlaß für die Kündigung des Arbeitgebers gegeben hat, mangels besonderer gesetzlicher Regelung keine Bindungswirkung hat (BSGE 58, 97 f [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26); für den hier gegebenen Fall, daß die Kündigungsschutzklage hinsichtlich der fristlosen Kündigung Erfolg gehabt hat, gilt nichts anderes.

  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 95/85

    Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Leistungsantrages - Ein Bescheid in

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
    Dementsprechend hat der Senat in Sperrzeitfällen nach ordnungsgemäßer Kündigung geprüft, ob das vertragswidrige Verhalten des Arbeitslosen überhaupt die Kündigung rechtfertigte (BSGE 58, 97, 100 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/88 - BB 1982, 559 = Blutalkohol 20, 69), und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge fristloser Kündigung die Berechtigung hierzu (Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81

    Sperrzeit; Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
    Es ist zwar richtig, daß die Sperrzeit kalendermäßig abläuft, und zwar - im Gegensatz zum früheren Recht - ohne Rücksicht auf das Bestehen eines Leistungsanspruchs und einer Arbeitslosmeldung (vgl dazu BSGE 54, 41, 44 = SozR 4100 § 119 Nr. 20 mwN).
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
    Letzteres hat der Senat damit begründet, daß eine fristlose Kündigung nur durch ein vertragswidriges Verhalten iS des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) veranlaßt werden könne, das die Voraussetzungen des § 626 Abs. 1 BGB erfülle (vgl auch BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32 S 155).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Die übereinstimmende Rechtfertigung für die Einbeziehung beider Personengruppen liegt darin, dass sie aufgrund der zurückgelegten Versicherungszeiten in einem Rechtsverhältnis zur (Arbeitslosen-) Versichertengemeinschaft stehen, die sich ihrerseits typisierend gegen den Risikofall der Arbeitslosigkeit zur Wehr setzt, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten oder an deren Behebung er nicht in der gebotenen Weise mitwirkt (BSG, Urteil vom 9.12.1982 - 7 RAr 31/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 21 S 104; BSG, Urteil vom 25.4.1990 - 7 RAr 106/89, BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BVerfG, Beschluss vom 13.6.1983 - 1 BvR 1239/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 22 S 107).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeit, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BSGE 69, 108, 112 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6; BSGE 84, 225, 230 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17), macht es keinen wesentlichen Unterschied, ob der Arbeitnehmer an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags mitwirkt oder ob seine aktive Beteiligung darin liegt, dass er hinsichtlich des Bestandes der Kündigung und deren Folgen verbindliche Vereinbarungen trifft.
  • BSG, 13.03.2018 - B 11 AL 12/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung -

    Das BSG hat bereits entschieden, dass die Sperrzeit kraft Gesetzes eintritt und unabhängig vom Bestehen eines Leistungsanspruchs und einer Arbeitslosmeldung kalendermäßig abläuft (BSG vom 25.4.1990 - 7 RAr 106/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 S 10) .

    Vielmehr wird in diesen Entscheidungen davon ausgegangen, dass der Eintritt der Arbeitslosigkeit, die nach der dort zugrunde gelegten Regelung des § 101 AFG nur die Beschäftigungslosigkeit umfasste, zum Tatbestand der Sperrzeit (bei Arbeitsaufgabe) gehöre, die nicht ohne Arbeitslosigkeit (in diesem Sinne) beginnen könne (BSG vom 25.4.1990 - 7 RAr 106/89 - BSGE 67, 26, 28 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 S 10; BSG vom 5.8.1999 - B 7 AL 14/99 R - BSGE 84, 225, 231 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 S 82).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht