Rechtsprechung
   BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 107/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2252
BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 107/81 (https://dejure.org/1982,2252)
BSG, Entscheidung vom 22.07.1982 - 7 RAr 107/81 (https://dejure.org/1982,2252)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81 (https://dejure.org/1982,2252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des

    Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 107/81
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß der Wortlaut der Norm den Willen des Gesetzgebers zutreffend zum Ausdruck bringt, sofern sich nicht aus der Entstehungsgeschichte, dem Zweck oder dem Inhalt der Vorschrift konkrete Anhaltspunkte ergeben, die mit hinreichender Sicherheit den Schluß auf ein planwidriges Unterlassen des Gesetzgebers zulassen (vgl BSG 1977-01-27 7 RAr 47/75 = BSGE 43, 128, 129).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 84/02 R

    Arbeitslosengeld - Sonderfall des Bemessungsentgeltes - Vorbezug von

    Dies hat der Senat im Einzelnen bereits zu der § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB III im Wesentlichen entsprechenden Vorschrift des § 112 Abs. 5 Nr. 2a Arbeitsförderungsgesetz (idF des Vierten Gesetzes zur Änderung des AFG vom 12. Dezember 1977, BGBl I 2557 ) entschieden (Urteil des Senats vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81 -, DBlR Nr. 2793a zu § 112 AFG).

    Denn in der sozialpolitischen Zielsetzung der Leistungen Alg und Uhg bestand (jedenfalls damals) ein systematischer Unterschied (Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81 -, DBlR Nr. 2793a zu § 112 AFG -).

    Der Senat sieht deshalb auch keine Veranlassung, seine Entscheidung vom 22. Juli 1982 (aaO) in Frage zu stellen.

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 86/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt in Sonderfällen - Vorbezug von

    Zur Regelung des § 133 Abs. 1 SGB III hat der Senat mit Urteil vom 21. Oktober 2003 (SozR 4-4300 § 133 Nr. 1) unter Anschluss an seine Rechtsprechung zum bis Ende 1997 geltenden Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entschieden, dass die Nichteinbeziehung des Uhg vom Gesetzgeber bewusst getroffen worden ist, und dabei auf seine frühere Entscheidung zum AFG (Urteil vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81 - DBlR Nr. 2793a zu § 112 AFG) verwiesen.
  • LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe für die Vergangenheit, Wirkung

    Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass der Wortlaut der Norm den Willen des Gesetzgebers zutreffend zum Ausdruck bringt; eine Lückenfüllung durch Richterrecht ist bei einem unmissverständlich erscheinenden Gesetzeswortlaut daher nur dann zulässig, wenn besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, die nach anderen Auslegungskriterien - der Entstehungsgeschichte, dem Zweck oder dem Inhalt des Vorschrift - für die Annahme einer gleichwohl bestehenden Gesetzeslücke sprechen (BSG, Urteil vom 22.7.1982, 7 RAr 107/81 m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 29.1.1975, 11 RA 200/73 = BSGE 39, 91, 94).

    Dies ist der Fall, wenn für die anzuwendende Regelung aus ihrem Verhältnis zu der übrigen Rechtsordnung, in der sie steht, klar erkennbar ist, dass sie dem Plan des Gesetzes widersprechend unvollständig ist und dies nicht in der Absicht des Gesetzgebers liegen konnte (BSG, Urteil vom 22.7.1982, 7 RAr 107/81 m.w.N.).

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 102/02 R

    Verfassungsmäßigkeit der Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Vorbezug von

    Dies hat der Senat im Einzelnen bereits zu der § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB III im Wesentlichen entsprechenden Vorschrift des § 112 Abs. 5 Nr. 2a AFG (idF des Vierten Gesetzes zur Änderung des AFG vom 12. Dezember 1977, BGBl I 2557 ) entschieden (Urteil des Senats vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81 -, DBlR Nr. 2793a zu § 112 AFG).

    Denn in der sozialpolitischen Zielsetzung der Leistungen Alg und Uhg bestand (jedenfalls damals) ein systematischer Unterschied (Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81 -, DBlR Nr. 2793a zu § 112 AFG).

    Der Senat sieht deshalb auch keine Veranlassung, seine Entscheidung vom 22. Juli 1982 (aaO) in Frage zu stellen.

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 86/96 R

    Arbeitslosengeldbemessung - Vorbezug von Unterhaltsgeld - Feststellungswirkung -

    Bezieher von Uhg sollten insoweit wie Erwerbstätige und nicht wie Alg- und Alhi-Empfänger behandelt werden (vgl zum Vorstehenden: Urteil vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81).

    Ziel der Regelung war infolgedessen, wie in dem og Urteil des BSG vom 22. Juli 1982 aaO ausgeführt, sicherzustellen, daß für die Höhe des sich anschließenden Alg nicht etwa die Höhe des Uhg, sondern das dieser Leistung zugrundeliegende Arbeitsentgelt maßgebend ist.

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 29/86

    Berufliche Tätigkeit - Beitragspflicht - Beitragspflichtige Beschäftigung -

    Der Senat hat schon entschieden, daß diese Vorschrift angesichts ihres unmißverständlichen Wortlauts für die Annahme einer Lücke, die durch Richterrecht zu füllen wäre, grundsätzlich keinen Raum (vgl vom 22.1982 7 RAr 107/81.

    Dies stimmt zudem mit der Auffassung des Senats überein, daß jedenfalls Bezieher von Uhg seit dem HStruktG-AFG wie Erwerbstätige und nicht wie Alg- oder Alhi-Empfänger behandelt werden (BSG vom 22.1982 Juli - 7 RAr 107/81 -, DBl R der.

  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Ziel dieser Vorschrift ist es, Bezieher von Uhg wie Erwerbstätige zu behandeln (BSG, Urteil vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 33/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt in Sonderfällen - Vorbezug von

    Allerdings hat der 7. Senat in seinem Urteil vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 84/02 R = SozR 4-4300 § 133 Nr. 1) unter Bezug auf sein Urteil vom 22. Juli 1982 (7 RAr 107/81= DBIR Nr. 2793a zu § 112 AFG) zur wesentlich gleichen Vorschrift des § 112 Abs. 5 Nr. 2a AFG idF des 4. AFG-Änderungsgesetzes vom 12. Dezember 1977 (BGBl I 2557) entschieden, dass eine solche Gleichstellung für Zeiträume des Uhg-Bezugs vor dem 1. Januar 1998 ausgeschlossen ist.
  • LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08

    Versicherungsfreiheit nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bei

    Dies ist der Fall, wenn für die anzuwendende Regelung aus ihrem Verhältnis zu der übrigen Rechtsordnung, in der sie steht, klar erkennbar ist, dass sie dem Plan des Gesetzes widersprechend unvollständig ist und dies nicht in der Absicht des Gesetzgebers liegen konnte (BSG, Urteil vom 22.7.1982 - 7 RAr 107/81 - Juris, m.w.N.).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 93/88

    Arbeitslosengeldbemessung nach § 112 Abs. 7 AFG

    Hierzu hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden, daß diese Vorschrift angesichts ihres unmißverständlichen Wortlauts für die Annahme einer durch Richterrecht zu füllenden Lücke grundsätzlich keinen Raum bietet (vgl. BSG SozR 4100 § 112 Nr. 31; Urteil vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81 - DBl R der BA Nr. 2793a zu § 112 AFG ).
  • LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03

    Anspruch auf Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Zugrundelegung

  • LSG Berlin, 20.10.2000 - L 4 AL 49/97
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 99/89
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht