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   BSG, 21.06.1991 - 7 RAr 114/90   

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https://dejure.org/1991,15207
BSG, 21.06.1991 - 7 RAr 114/90 (https://dejure.org/1991,15207)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1991 - 7 RAr 114/90 (https://dejure.org/1991,15207)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1991 - 7 RAr 114/90 (https://dejure.org/1991,15207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit eines bei einem chemischen Industrieverband beschäftigten Assessors im Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 21.06.1991 - 7 RAr 114/90
    Die Rechtsmittelbelehrung soll nur einen Hinweis geben, welche ersten Schritte ein Beteiligter unternehmen muß (BSGE 1, 227, 229).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BSG, 21.06.1991 - 7 RAr 114/90
    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 66 Abs. 1 SGG dennoch Platz greift, wenn entsprechende Belehrungen fehlen (vgl. dazu BSGE 1, 194 einerseits; andererseits BVerwGE 52, 226, 232).
  • BSG, 25.08.1955 - 4 RJ 21/54
    Auszug aus BSG, 21.06.1991 - 7 RAr 114/90
    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 66 Abs. 1 SGG dennoch Platz greift, wenn entsprechende Belehrungen fehlen (vgl. dazu BSGE 1, 194 einerseits; andererseits BVerwGE 52, 226, 232).
  • BSG, 07.07.1999 - B 3 P 4/99 R

    Änderung des § 166 Abs. 2 SGG : Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung,

    Soweit das BSG (Beschluß vom 21. Juni 1991, 7 RAr 114/90) es als ausreichend angesehen hat, daß die Rechtsmittelbelehrung den Inhalt des § 166 Abs. 2 SGG wiedergibt, kann hieraus nicht der Schluß gezogen werden, daß der aktuelle Wortlaut dieser Vorschrift stets auch als Mindestinhalt der Rechtsmittelbelehrung für ein Verfahren vor dem BSG anzusehen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 15 AS 226/11
    Demgegenüber muss die Belehrung nicht über sämtliche von den Beteiligten zu wahrende Förmlichkeiten des Rechtsmittelverfahrens Aufschluss geben (vgl. BSG vom 16. Juni 1982 - 10 RKg 35/81 -, Rn. 17 m. w. N.), sie soll zudem so einfach und klar wie möglich gehalten werden und muss infolgedessen nicht allen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (BSG vom 21. Juni 1991 - 7 RAr 114/90 -, Rn. 10).
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