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   BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 115/81   

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https://dejure.org/1982,4382
BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 115/81 (https://dejure.org/1982,4382)
BSG, Entscheidung vom 22.07.1982 - 7 RAr 115/81 (https://dejure.org/1982,4382)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 115/81 (https://dejure.org/1982,4382)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 174
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 115/81
    Ob sich ein Herstellungsanspruch gegen die Beklagte aufgrund einer rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung einer anderen Behörde - hier des Notaufnahmelagers oder der LVA Berlin - überhaupt begründen läßt (grundsätzlich bejahend: BSG SozR 2200 § 381 Nr. 44), kann dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 32.79

    Rechtsmittelbelehrung für Klage - Unrichtiger Zusatz - Abschriften -

    Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 115/81
    Es ist auch anerkannt, daß eine Rechtsbehelfsbelehrung, die mehr als den gesetzlichen Mindestinhalt enthält, grundsätzlich geeignet ist, die allgemeine Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen, sofern dadurch die Klageerhebung nicht erschwert wird und der Zusatz nicht geeignet ist, den Antragsteller von der Klageerhebung abzuhalten (BSG SozR SGG § 66 Nr. 25; BSGE 11, 213, 215; BSG SozR 1500 § 66 Nr. 11; Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- DÖV 1980, 918).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 43/79

    Sachentscheidung - Nachentrichtung - Berufung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 115/81
    Dieser ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung desjenigen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenen Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl BSG SozR 1200 § 14 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 61/80

    Rechtsbehelfsbelehrung - Erforderlicher Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung -

    Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 115/81
    Es ist auch anerkannt, daß eine Rechtsbehelfsbelehrung, die mehr als den gesetzlichen Mindestinhalt enthält, grundsätzlich geeignet ist, die allgemeine Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen, sofern dadurch die Klageerhebung nicht erschwert wird und der Zusatz nicht geeignet ist, den Antragsteller von der Klageerhebung abzuhalten (BSG SozR SGG § 66 Nr. 25; BSGE 11, 213, 215; BSG SozR 1500 § 66 Nr. 11; Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- DÖV 1980, 918).
  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 46/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Widerspruchsbescheid -

    Nur bei an sich in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht notwendigen, aber fehlerhaften Angaben müssen diese zumindest abstrakt Einfluss auf die verspätete Einlegung des Rechtsbehelfs gehabt haben, um zu einer Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung zu führen (stRspr: BSG Urteil vom 22.7.1982 - 7 RAr 115/81 - SozR 1500 § 93 Nr. 1; BSG Urteil vom 28.5.1991 - 13/5 RJ 48/90 - BSGE 69, 9, 14 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 1; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 66 RdNr 12; Wolf-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 66 RdNr 31) .

    Damit besteht ein grundlegender Unterschied zum Urteil des BSG vom 22.7.1982 (7 RAr 115/81 - SozR 1500 § 93 Nr. 1) , in dem der Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung von dem des Gesetzes abwich.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.05.2017 - L 11 KR 1417/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige

    Schädlich ist insoweit die Bezeichnung einer Sollvorschrift als Mussvorschrift (BSG 22.07.1982, 7 RAr 115/81, SozR 1500 § 93 Nr. 1).
  • LSG Sachsen, 07.12.2022 - L 6 AS 353/21
    Damit besteht ein grundlegender Unterschied zum Urteil des BSG vom 22.07.1982 (7 RAr 115/81), in dem der dort zu beurteilende Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung von dem des Gesetzes abwich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 1 KR 364/12
    Zutreffend hat das SG Stade auf das Urteil des BSG vom 22.07.1982 (7 RAr 115/81, SozR 1500 § 93 Nr. 1 mwN) hingewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2006 - L 2 SB 42/06
    Es hieß in dieser Belehrung: "Von der Klageschrift, den sonstigen Schriftsätzen und nach Möglichkeit von den Unterlagen sind Abschriften für die Beteiligten beizufügen." Damit wurde bei dem Empfänger der Eindruck erweckt (vgl. BSG, U. v. 22. Juli 1982 - 7 RAr 115/81 - ">93%20SGG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1500 § 93 SGG Nr. 1), dass die Klage nur durch die Einreichung einer Klageschrift mit einer zusätzlichen Abschrift wirksam erhoben werden konnte.
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