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   BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93   

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BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93 (https://dejure.org/1994,7307)
BSG, Entscheidung vom 01.09.1994 - 7 RAr 116/93 (https://dejure.org/1994,7307)
BSG, Entscheidung vom 01. September 1994 - 7 RAr 116/93 (https://dejure.org/1994,7307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten Eingliederungsgeldes während der Dauer eines absolvierten Deutsch-Sprachkurses - Bemessung des Eingliederungsgeldes für Aussiedler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92

    Wiedervereinigung - Wohnort - Leistungsbemessungsgrenze - Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
    Dies gilt in besonderer Weise bei der Bewältigung einer einzigartigen Aufgabe wie der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 -, unveröffentlicht, jeweils mwN; vgl BVerfGE 85, 360, 377) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]; sie erlaubte sogar ungleiche Regelungen für eine Übergangszeit (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993, aaO).

    Die Einfügung des Art. 143 in das GG durch Art. 4 Nr. 5 Abs. 1 EinigVtr, nach dem Recht im Beitrittsgebiet längstens bis 31. Dezember 1992 von Bestimmungen sogar des GG abweichen kann, sofern und solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann, unterstreicht diese Auffassung (so auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993, aaO).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 84, 348, 359 mwN).

    Vielmehr darf der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen treffen (vgl nur BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 359 f), wobei ihm auf dem Gebiet des Sozialrechts wegen der fortschreitenden schnellen Veränderung des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens eine weite Gestaltungsfreiheit zusteht (vgl BVerfGE 77, 84, 104).

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
    Unter Berücksichtigung der besonderen historischen Situation der Wiedervereinigung Deutschlands (vgl BVerfGE 85, 360, 377) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90] und der Geltungsdauer des § 249c Abs. 3 AFG (bis 31. Dezember 1992) ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht verletzt.

    Dies gilt in besonderer Weise bei der Bewältigung einer einzigartigen Aufgabe wie der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 -, unveröffentlicht, jeweils mwN; vgl BVerfGE 85, 360, 377) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]; sie erlaubte sogar ungleiche Regelungen für eine Übergangszeit (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993, aaO).

  • BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvH 3/90

    Antragsbefugnis einer Landtagsfraktion bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

    Auszug aus BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
    Unter Berücksichtigung der besonderen historischen Situation der Wiedervereinigung Deutschlands (vgl BVerfGE 85, 360, 377) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90] und der Geltungsdauer des § 249c Abs. 3 AFG (bis 31. Dezember 1992) ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht verletzt.

    Dies gilt in besonderer Weise bei der Bewältigung einer einzigartigen Aufgabe wie der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 -, unveröffentlicht, jeweils mwN; vgl BVerfGE 85, 360, 377) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]; sie erlaubte sogar ungleiche Regelungen für eine Übergangszeit (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993, aaO).

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 86/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf ein höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

    Auszug aus BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
    Das LSG wird dies zu ermitteln haben; dabei wird es sich zudem Klarheit zu verschaffen haben, in welchem Umfang das angenommene Anerkenntnis den Rechtsstreit erledigt hat (§ 101 Abs. 2 SGG) und welche verfahrensrechtlichen Auswirkungen der auf das Anerkenntnis mittlerweile ergangene Bescheid der Beklagten vom 3. Februar 1994 (Gewährung von Egg in Höhe von 118, 80 DM wöchentlich ab 11. September 1991, in Höhe von 118, 20 DM wöchentlich ab 6. Januar 1992 und in Höhe von 132, 00 DM wöchentlich ab 11. März 1992) besitzt, der nach Zurückverweisung der Sache in der Berufungsinstanz anhängig wird (BSGE 9, 78 f; BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93 -, unveröffentlicht).

    Da die Klägerin kein Dispositionsrecht darüber besitzt, welche Rechtsvorschriften das Gericht anzuwenden hat, und den geltend gemachten Anspruch nicht erkennbar auf einen höhenmäßig bestimmbaren Betrag beschränkt hat (vgl dazu: BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93 -, unveröffentlicht), muß das Gericht alle bedeutsamen Anspruchsmerkmale prüfen (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nrn 14 und 24).

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

    Auszug aus BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
    Das LSG wird dies zu ermitteln haben; dabei wird es sich zudem Klarheit zu verschaffen haben, in welchem Umfang das angenommene Anerkenntnis den Rechtsstreit erledigt hat (§ 101 Abs. 2 SGG) und welche verfahrensrechtlichen Auswirkungen der auf das Anerkenntnis mittlerweile ergangene Bescheid der Beklagten vom 3. Februar 1994 (Gewährung von Egg in Höhe von 118, 80 DM wöchentlich ab 11. September 1991, in Höhe von 118, 20 DM wöchentlich ab 6. Januar 1992 und in Höhe von 132, 00 DM wöchentlich ab 11. März 1992) besitzt, der nach Zurückverweisung der Sache in der Berufungsinstanz anhängig wird (BSGE 9, 78 f; BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93 -, unveröffentlicht).

    Da die Klägerin kein Dispositionsrecht darüber besitzt, welche Rechtsvorschriften das Gericht anzuwenden hat, und den geltend gemachten Anspruch nicht erkennbar auf einen höhenmäßig bestimmbaren Betrag beschränkt hat (vgl dazu: BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93 -, unveröffentlicht), muß das Gericht alle bedeutsamen Anspruchsmerkmale prüfen (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nrn 14 und 24).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
    Vielmehr darf der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen treffen (vgl nur BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 359 f), wobei ihm auf dem Gebiet des Sozialrechts wegen der fortschreitenden schnellen Veränderung des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens eine weite Gestaltungsfreiheit zusteht (vgl BVerfGE 77, 84, 104).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
    Ob diese Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste ist, ist nicht zu entscheiden (BVerfGE 50, 57, 77 mwN).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
    Vielmehr darf der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen treffen (vgl nur BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 359 f), wobei ihm auf dem Gebiet des Sozialrechts wegen der fortschreitenden schnellen Veränderung des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens eine weite Gestaltungsfreiheit zusteht (vgl BVerfGE 77, 84, 104).
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 103/93

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Unverheiratete Arbeitslose ohne Kind

    Auszug aus BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
    Dies gilt in besonderer Weise bei der Bewältigung einer einzigartigen Aufgabe wie der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 103/93 -, unveröffentlicht, jeweils mwN; vgl BVerfGE 85, 360, 377) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90]; sie erlaubte sogar ungleiche Regelungen für eine Übergangszeit (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993, aaO).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92

    Ermittlung der Höhe von Arbeitslosengeld - Berücksichtigung des Jahresbonus bei

  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92

    Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89

    Gewährung nicht nur geringfügigen Unterhalts iS. von § 138 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90

    Zumutbarkeit iS. von § 103 Abs. 1 AFG , objektive Verfügbarkeit nach § 103 Abs. 1

  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87

    Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

  • BSG, 21.01.1959 - 9 RV 1234/56
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Solange zumindest das Existenzminimum iS der Sozialhilfe gewahrt bleibt, läßt sich aus dem Sozialstaatsgebot kein Anspruch auf eine bestimmte Höhe von Sozialleistungen für Aussiedler herleiten (vgl BSG Urteil vom 1. September 1994 - 7 RAr 116/93 - nicht veröffentlicht - zum Eingliederungsgeld).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R

    Jahr

    Solange zumindest das Existenzminimum iS der Sozialhilfe gewahrt bleibt, läßt sich aus dem Sozialstaatsgebot kein Anspruch auf eine bestimmte Höhe von Sozialleistungen für Aussiedler herleiten (vgl BSG Urteil vom 1. September 1994 - 7 RAr 116/93 - nicht veröffentlicht - zum Eingliederungsgeld).
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