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   BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90   

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BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90 (https://dejure.org/1991,3861)
BSG, Entscheidung vom 04.07.1991 - 7 RAr 124/90 (https://dejure.org/1991,3861)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 1991 - 7 RAr 124/90 (https://dejure.org/1991,3861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit bei einem Berufsausbildungsverhältnis - Wichtiger Grund für die Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 69/88

    Wichtiger Grundes iS. von § 119 Abs. 1 S. 1 AFG für die Auflösung eines

    Auszug aus BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
    Zur Begründung seines Urteils hat das LSG ausgeführt, eine Sperrzeit habe schon deshalb nicht eintreten können, weil - entgegen den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. April 1989 - 7 RAr 70/88 - und vom 13. März 1990 - 11 RAr 69/88 - nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Fassung nur die Lösung eines Arbeitsverhältnisses, nicht auch die eines Berufsausbildungsverhältnisses zu einer Sperrzeit führen könne.

    Ob die Sache schon deshalb an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, weil die Entscheidung des LSG nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung abgesetzt worden ist und infolgedessen iS des § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG), § 551 Abs. 1 Nr. 7 Zivilprozeßordnung (ZPO) nicht mit Gründen versehen ist (vgl BVerwG, Urteil vom 3. August 1990 - 7 C 41 -43.89 - BVerwGE 85, 273 = DÖV 1991, 159, 161 unter Hinweis auf BGH NJW 1987, 2446; BVerwG MDR 1991, 473; anders BSGE 53, 186, 187 f = SozR 1750 § 551 Nr. 10) oder wegen Auseinandersetzung mit dem Urteil des BSG vom 13. März 1990 - 11 RAr 69/88 - nicht gewährleistet ist, daß das mehr als 6 Monate nach Verkündung zugestellte Urteil noch zuverlässig die Gründe wiedergibt, die bei der Beratung der Sache am 1. März 1990 für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, bedarf hier keiner Entscheidung.

    Der 11. Senat des BSG hat sich dieser Rechtsauffassung im Ergebnis angeschlossen (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 2).

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
    Sie regeln vielmehr die rechtlichen Folgen der Sperrzeiten, indem die beantragte Leistung für die Dauer der Sperrzeit abgelehnt und - bei Ansprüchen auf Alg - die Dauer des Anspruchs um die Tage der Sperrzeit gemindert wird; daß eine Sperrzeit eingetreten ist, ist die Begründung für die getroffenen Regelungen, nicht aber selbst Inhalt der Regelungen (vgl BSGE 66, 94, 95 = SozR 4100 § 119 Nr. 36).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, muß der wichtige Grund auch den Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses decken; der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Beschäftigungsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 7; BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36).

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 70/88

    Sperrzeit bei Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
    Zur Begründung seines Urteils hat das LSG ausgeführt, eine Sperrzeit habe schon deshalb nicht eintreten können, weil - entgegen den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. April 1989 - 7 RAr 70/88 - und vom 13. März 1990 - 11 RAr 69/88 - nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Fassung nur die Lösung eines Arbeitsverhältnisses, nicht auch die eines Berufsausbildungsverhältnisses zu einer Sperrzeit führen könne.

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. April 1989 - 7 RAr 70/88 - SozR 4100 § 119 Nr. 35 entschieden hat, kann hiernach eine Sperrzeit auch dann eintreten, wenn der Arbeitslose ein Berufsausbildungsverhältnis gelöst hat.

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Regelsperrzeit

    Auszug aus BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
    Aber auch wenn eine Sperrzeit eingetreten ist, deren Regeldauer nach § 119a AFG, dessen Verfassungsgemäßheit der 11. Senat des BSG bestätigt hat (Urteil vom 25. April 1991 - 11 RAr 99/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen), 12 Wochen betrüge und gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 2 AFG zu einer Minderung der Dauer des Anspruchs um 72 Wochentage führte, umfaßt die Sperrzeit nur 6 Wochen und berechtigt nur zu einer Minderung von 36 Wochentagen, wenn eine Sperrzeit von 12 Wochen für den Kläger nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG).
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, muß der wichtige Grund auch den Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses decken; der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Beschäftigungsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 7; BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, muß der wichtige Grund auch den Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses decken; der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Beschäftigungsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 7; BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36).
  • BSG, 15.02.1979 - 12 RAr 43/77

    Zusage einer Förderung - Sperrzeit - Schriftlichkeit

    Auszug aus BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, muß der wichtige Grund auch den Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses decken; der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Beschäftigungsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 7; BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36).
  • BSG, 22.01.1981 - 10/8b RAr 1/80

    Berufungsurteil - Urteilszustellung - Urteilsverkündung - Fachkammerprinzip -

    Auszug aus BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
    Denn auch wenn der Mangel fehlender Entscheidungsgründe nicht vorliegt oder - in Ermangelung einer entsprechenden rechtzeitigen Revisionsrüge - nicht zu berücksichtigen ist (vgl dazu jedoch BSGE 51, 122, 125 = SozR 1750 § 551 Nr. 9), muß die Sache an das LSG zurückverwiesen werden.
  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen

    Auszug aus BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob dem Kläger, wie er geltend gemacht hat, zum gleichen Zeitpunkt vom Arbeitgeber gekündigt worden wäre; denn maßgebend ist der tatsächliche Geschehensablauf (Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand Februar 1991, § 119 Rz 2; Urteil des Senats vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Rechtsprechung - AFG § 119 Nr. 2959).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

    Auszug aus BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
    Ist aber das erstrebte Prozeßziel nur durch die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage zu erreichen, ist die reine Anfechtungsklage unzulässig (vgl BSGE 8, 3, 5 ff; 36, 181, 183; Urteil des Senats vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 107/83 - BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4, insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 119/85

    Ablauf der 5-Monats-Frist

  • BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 70/90

    Mangelnde Verfügbarkeit eines Ausländers wegen Verschlossenheit des

  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

  • BSG, 03.10.1973 - 1 RA 61/72

    Feststellungsverfahren - Wesentlicher Mangel - Entscheidung über Rente - Bescheid

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

  • BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 39/57
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 103/96

    Feststellung der Erstattungspflicht nach § 128 AFG durch Grundlagenbescheid

    Unter Bezugnahme auf diese Regelung haben deshalb der 7. Senat des BSG und ihm folgend der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß Entscheidungen, die die ArbA mit den sog Sperrzeitbescheiden (§ 119 AFG) oder Ruhensbescheiden (§ 117 AFG) treffen, in der Regel nicht die Feststellung von Sperrzeiten oder Ruhenszeiten zum Inhalt haben; sie regeln vielmehr die rechtlichen Folgen der Sperrzeiten bzw Ruhenszeiten, indem die beantragte Leistung für die Dauer der Sperrzeit bzw Ruhenszeit abgelehnt wird (vgl BSGE 66, 94, 95 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG Urteil vom 4. Juli 1991 - 7 RAr 124/90 - nicht veröffentlicht; BSG Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 - nicht veröffentlicht; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 21).

    Aufgabe der Verwaltung ist es, grundsätzlich über den geltend gemachten (Leistungs-)Anspruch, nicht jedoch über das Vorliegen oder Fehlen von Leistungsvoraussetzungen zu entscheiden (vgl SozR 4100 § 117 Nr. 21 sowie BSG Urteil vom 4. Juli 1991 - aaO -).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 16/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - Lösung des

    Sollte das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich erst zum 31. Dezember 1999 beendet worden sein, würde sich die Sperrzeit jedoch unabhängig davon nach § 144 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB III auf drei Wochen verkürzen, wenn das Arbeitsverhältnis und damit das Beschäftigungsverhältnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum selben Zeitpunkt auf Grund einer Arbeitgeberkündigung geendet hätte (BSG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 7 RAr 124/90 -, DBlR Nr. 3850a zu § 119 AFG am Ende).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 92/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    § 144 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB III kommt allerdings weder nach seinem Wortlaut noch seinem Sinn (nur entsprechend geringe Dauer der verursachten Beschäftigungslosigkeit) in Betracht, weil das Arbeitsverhältnis nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses als dem die Sperrzeit begründenden Ereignis (vgl dazu BSGE 84, 225, 229 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN) ohnedies - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - geendet hätte (zur Anwendung dieser Vorschrift allgemein, wenn eine Kündigung erfolgt wäre und nicht nur gedroht hätte: BSG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 7 RAr 124/90 -, DBlR Nr. 3850a zu § 119 AFG am Ende).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 134/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - Lösung des

    Hätte das Arbeitsverhältnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum selben Zeitpunkt - 30. September 1998 - auf Grund einer Arbeitgeberkündigung geendet, würde sich die Sperrzeit auf drei Wochen verkürzen (so schon zum früheren Rechtszustand BSG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 7 RAr 124/90 -, DBlR Nr. 3850a zu § 119 AFG am Ende; heute unmittelbare Rechtsfolge aus § 144 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB III).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 94/92

    Klage auf Zustimmung der Auszahlung eines Betrages an den Arbeitnehmer - Anspruch

    Schon in dieser Entscheidung wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es mißverständlich ist, wenn derartige Bescheide als Ruhensbescheide bezeichnet werden, selbst wenn es Sachverhalte geben könne, in denen durchaus Anlaß zum Erlaß eines feststellenden Verwaltungsaktes bestehe (vgl auch die Rechtsprechung zur Ablehnung von Alg wegen einer Sperrzeit: BSGE 18, 266, 268 = SozR Nr. 22 zu § 144 SGG; BSGE 66, 94, 95 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 7 RAr 124/90 - ), der dann als solcher aus dem Empfängerhorizont aber erkennbar sein muß.
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 76/01 R

    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Lösung des

    § 144 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB III kommt allerdings weder nach seinem Wortlaut noch seinem Sinn (nur entsprechend geringe Dauer der verursachten Beschäftigungslosigkeit) in Betracht, weil das Arbeitsverhältnis nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses als dem die Sperrzeit begründenden Ereignis (vgl dazu BSGE 84, 225, 229 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 mwN) ohnedies - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - geendet hätte (zur Anwendung dieser Vorschrift allgemein, wenn eine Kündigung erfolgt wäre und nicht nur gedroht hätte: BSG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 7 RAr 124/90 -, DBlR Nr. 3850a zu § 119 AFG am Ende).
  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 18/90

    Rechtmäßigkeit des Arbeitslosengeldbescheides bei der Bemessung des

    So hat beispielsweise die Feststellung einer Sperrzeit in aller Regel nur begründenden Charakter und nimmt nicht teil am Verfügungssatz (vgl Urteil vom 4. Juli 1991 - 7 RAr 124/90 -); dennoch ist sie - nach bindendem ersten Bescheid - nicht mehr überprüfbare Voraussetzung für die zweite Sperrzeit nach § 119 Abs. 3 AFG (BSG SGb 1979, 281).
  • LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 195/00

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und dessen Auswirkungen auf die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2003 - L 7 AL 61/02
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Hildesheim, 02.07.2012 - S 55 AS 2250/10
  • SG Lüneburg, 14.07.2010 - S 46 AS 295/10
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